(Sorry ich habe mein Post canceln müssen, weil der Text nicht vollständig war ;) )
Uwe B> ...
Aber erst dann würden die es auch merken und den Beteiligten auf die Finger klopfen. Aber nur denen, die kein Vortseuerabzug möglich ist, kommt es dick in den Hals. Und das sind die wenigsten.
OK. Falsch geht nicht; Abhilfe ist nicht in Sicht. Es sind schon die Incotermregeln, die für Verwirrung sorgen. Wann ist der benannte Bestimmungsort benannter Bestimmungsort im Sinne der Regeln nach Incoterm 2000? Genügt die Angabe des Bestimmungsortes auf den Einfuhrpapieren neben der Angabe des Rechnungsempfängers? Würde diese Angabe nach alter Incotermregelung ausreichen und der Verzicht auf "2000" das Problem beheben? Ist UPS berechtigt als Frachtführer ohne Rücksprache mit dem Versender FOB anzumelden und für sich zu entscheiden, das die Frachtkosten xxx.xx Euro lauten? Welche Frachtkosten wären anzusetzen? Bietet ein anderer Frachtführer evtl. günstigeren Transport an? Da die Kosten nur fiktiv sind, kann it diesen gerechnet werden?
Darf UPS überhaupt den Empfänger der Sendung ohne Zustimmung des Selben als Anmelder eintragen?
Wenn Du diese Fragen alle beantwortet hast, kommen wir zu Teil 2 ;)
Atschüss...
Peter