MaWin schrieb:
Nein. Peter
Aus diesem Grund wird es auch keine Sammelbesteller mehr geben.
MaWin schrieb:
Nein. Peter
Aus diesem Grund wird es auch keine Sammelbesteller mehr geben.
Axel Berger schrieb:
Sei froh, das Du da noch nie telefonisch was ausrichten musstest. Wer im HZA KB anruft, sollte alle Höflichkeit zu Hause lassen; Insbesondere die, das man angehört wird. Einen Satz zu vollenden ist dort nicht möglich.
Peter
Alexander Schreiber schrieb:
Nein. Anmelden tut UPS.
Peter
Martin Schoenbeck schrieb:
Nein. Incoterms lesen hilft manchmal.
Peter
Joerg schrieb:
Ja. Ist real.
Vorsicht, ab einer bestimmten Beschleunigung kann es zu dauerhaften Schäden kommen.
Peter
Martin Schoenbeck schrieb:
Der Zoll nimmt keine virtuellen Frachtkosten an. Der Dich vertretende Anmelder schreibt in die Anmeldung FOB und damit die Regelkosten bis Verwendungsstelle.
Beschwerde an snipped-for-privacy@digikey.com, ups und das HZA. Widerspruch kannst Du gegenüber dem HZA nur 4 Wochen lang einlegen. Wegen der Korrekur einer Falschberechnung soll das auch noch später gehen. Bis zu 3 Jahre habe ich noch im Ohr. Ohne Garantie.
Falsch. Warum liest sich eigentlich niemand die Incoterms und anschliessende Vorschrifen durch?
"Beförderungskosten sind in der für den Käufer tatsächlich entstandenen Höhe zu berücksichtigen. Bei einer unentgeltlichen Beförderung bzw. bei einer Beförderung mit einem Beförderungsmittel des Käufers werden nach Artikel 164 c) ZK-DVO die Beförderungskosten in den Zollwert einbezogen, die bis zum Ort des Verbringens bei gleicher Beförderungsart nach dem üblichen Frachttarif berechnet worden wären."
Kann man alles beim Zoll nachlesen. Wenn man will.
Von denen bekommst Du keine Auskunft, da für Dich im Fall Digikey UPS ls Dein Erfüllungsgehilfe der Ansprechpartner ist.
Peter
Im HZA SG wurde ich immer gut persönlich und telefonisch beraten. Gibbs aber leider nicht mehr, sind nach W. Dort etwas weniger 'Kundenfreundlich' aber noch akzeptabel.
Saludos Wolfgang
Warum sich das keiner durchliest?
Weil bei einer solchen verschnoerkselten Schreibe kein"normaler Mensch" versteht, was gemeint ist. Mit dem zweiten Satz kann ich nichts anfangen. Ich koennte aus dem zweiten Satz auch die "EuSt auf virtuelle Versandkosten" herauslesen ("nach den üblichen Frachttarif berechnet worden wären.")
Was fuer eine Ausbildung hast Du? Ich bin Elektroingenieur... ...
Hallo Peter,
Peter Kern schrieb:
Die Beförderung ist im genannten Fall aber nicht unentgeltlich, sondern vom Absender bezahlt und im Preis enthalten. Das ist ein Unterschied. Unentgeltlich wäre sie z.B. wenn jemand das Zeug im Fluggepäck mitbringt.
Nachlesen allein ist manchmal zu wenig.
Und Du bist sicher, daß Du falsche Angaben Deines Vertreters nicht korrigieren kannst? Will ich jetzt nicht ausschließen, aber darüber gibt im Zweifelsfall eben das Zollamt Auskunft.
Gruß Martin
An sich ist der Satz klar. Aber er erlaubt etwas Willkuer: Ueblicher Frachtarif -> Glaskugel -> Hoechstmoeglichen Wert rauspicken?
Viele von uns muessen "Allrounder" werden. Marketing, Rechtswesen, Steuerrecht, Normenspezi und so weiter. Ich durrfte mich Freitag wieder mit dem DO-160 Standard rumschlagen. Da kommt Freude auf ;-)
...
Aber ist der Satz auf die "kostenfreie Lieferung" von Digikey anzuwenden? Was ist der "Ort des Verbringens"? Und warum wird ein "ueblicher Frachttarif" verwendet, das teuer als die Kostengrenze von 65 Euro fuer die "kostenfreie Lieferung" ist?
Horst-D.Winzler schrieb:
Au ja. Whiskey in the Jar,... das waren noch Zeiten.
Rolf_Bombach schrieb:
Tin Lizzy, Ist OK. Dachte ja es merkt höflicherweise keiner ;-)
Rolf_Bombach schrieb:
eln
ag
ieber
h=FCstel. Ich denke mal, das hier war gemeint:
Was so ein "H" zuviel doch ausmachen kann ...
Guido
Guido Grohmann schrieb:
Obwohl, mit "h" gefällts mir auch ;-)
Nein. Ja. Nein. (1) Die Frage ist, ob die Incoterms 2000 (und nur die!) einzig darauf ausgelegt sind, zusätzlich zum ddp den Ort des Überganges expliziet zu benennen. Sollte dies der Fall sein, ist Digikey in der Pflicht. Ist es nicht der Fall, ist UPS in der Pflicht. Würde Digikey garnichts drauf schreiben, wäre auf Antrag der Zoll in der Pflicht.(2)
In den Incoterms 2000 ist festgelegt, das der
Och komm - Bitte schau in die Handvoll Incoterms. Da steht alles wichtige drin und da kann man auch herausbekommen, was womit gemeint ist. (1): ganz wichtig zu wissen - Digikeys "kostenloser Versand" ist etwas anderes als "kostenfreie Lieferung". Rechtsverdrehern sei (Un-)Dank. Ansonsten: Auch Wikipedia hilft manchmal mit einer Linkliste, wenn man dem dort Geschriebenen nicht vertraut. (2) "Kosten, die vom Ort des Verbringens bis zum Bestimmungsort entstehen, können soweit sie im gezahlten oder zu zahlenden Preis enthalten sind, auf Antrag abgezogen werden." steht beim Zoll auf der Website. Und das, und nur das(!), soll bis zu drei Jahre nach dem Steuerbescheid möglich sein.
Und jetzt kommt aber hinzu:
- Digikeys Rechnunng; Zollanmeldung komplett; Rechnung die der Zollanmeldung zugrunde liegt komplett; UPS-rechnung komplett; Auszug aus den Lieferbedingungen von Digikey komplett; Werbeaufdruck vom aktuellen Katalog.
Man hat also bei einer Einfuhr mit 20 Seiten Rechnung ein Paket mit ca.
100 Seiten Papier, die man selber kopiert und verpackt, welches wieder an den Zoll geht. Kosten an Zeit und Material dafür sind allein schon mehr, als die Gutschrift auslöst.Du willst nicht weiter darüber nachdenken.
Peter
Martin Schoenbeck schrieb:
Nein. Es ist FOB angemeldet. Hast Du mal einen solchen Steuerbescheid in der Hand gehalten? Nein? Dann besorg Dir mal einen. ja? Lies alles!
Und dann gilt welcher Tarif? Ticketpreis/Kg (Gewicht der Person + Gewicht der Fracht)?
Und diese Auskunft kannst Du - im Gegensatz zum Finanzamt - nicht einmal verbindlich und für alle Geschäftsvorfälle dieser Art bekommen. Auch das steht dort. Daher ist ein Anruf gerade in dieser Frage vollkommen sinnlos. Es erfolgt ein Hinweis auf die aktuellen Vorschriften.
Peter
Peter Kern wrote: ...
Wenn das alle deutschen Besteller bei Digikey machen, dann ist der Zoll lahmgelegt..
Ich will eigentlich nur wissen, wer was ggf falsch macht, und wie dem ggf abzuhelfen ist ..., und wie man die EDV von Digikey in die Puschen bekommt, endlich den entsprechenden Zusatz auf die Rechnung zu bringen. Schon vor etwa 3 Monaten habe ich von Digikey die Aussage bekommen, dass das in der Arbeit ist. Die Aussage auf der Electronica was immernoch die Gleiche ..., und ob der Zusatz INCOTERM 2000 DDP FOB das Problem dann tatsaechlich loest.
Tschuess
Uwe Bonnes schrieb: > Joerg wrote: >> Uwe Bonnes wrote: >>> Peter Kern wrote: > ... >
Nein. Ja. Nein. (1) Die Frage ist, ob die Incoterms 2000 (und nur die!) einzig darauf ausgelegt sind, zusätzlich zum ddp den Ort des Überganges expliziet zu benennen. Sollte dies der Fall sein, ist Digikey in der Pflicht. Ist es nicht der Fall, ist UPS in der Pflicht. Würde Digikey garnichts drauf schreiben, wäre auf Antrag der Zoll in der Pflicht.(2)
Die Incoterms stellen den Ort in Klammern dar. Es wird nur auf "... benannter Bestimmungsort" abgestellt.
Och komm - Bitte schau in die Handvoll Incoterms. Da steht alles wichtige drin und da kann man auch herausbekommen, was womit gemeint ist. (1): ganz wichtig zu wissen - Digikeys "kostenloser Versand" ist etwas anderes als "kostenfreie Lieferung". Rechtsverdrehern sei (Un-)Dank. Ansonsten: Auch Wikipedia hilft manchmal mit einer Linkliste, wenn man dem dort Geschriebenen nicht vertraut. (2) "Kosten, die vom Ort des Verbringens bis zum Bestimmungsort entstehen, können soweit sie im gezahlten oder zu zahlenden Preis enthalten sind, auf Antrag abgezogen werden." steht beim Zoll auf der Website. Und das, und nur das(!), soll bis zu drei Jahre nach dem Steuerbescheid möglich sein.
Und jetzt kommt aber hinzu:
- Digikeys Rechnunng; Zollanmeldung komplett; Rechnung die der Zollanmeldung zugrunde liegt komplett; UPS-rechnung komplett; Auszug aus den Lieferbedingungen von Digikey komplett; Werbeaufdruck vom aktuellen Katalog.
Man hat also bei einer Einfuhr mit 20 Seiten Rechnung ein Paket mit ca.
100 Seiten Papier, die man selber kopiert und verpackt, welches wieder an den Zoll geht. Kosten an Zeit und Material dafür sind allein schon mehr, als die Gutschrift auslöst.Du willst nicht weiter darüber nachdenken.
Peter
Das hatte hier im Thread schonmal jemand unter dem Oberbegriff Abzocke zusammengefasst. Und wenn niemand dagegen medienintensiv Wirbel macht, werdet Ihr damit leben muessen.
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