Bescheinigung über die Einhaltung von L aserklassen

Hallo zusammen,

wir beziehen (bzw fertigen auch selbst) Lasersysteme, in denen ein (rotes, also 635/650nm) Lasermodul und eine Impuls-Elektronik zusammen werkeln. Es gibt zwei Arten von Systemen, zum einen die Zukaufteile mit

1mW-Laser und einer Impulszeit (Laser an) von 39ms. Zum anderen unsere Eigenentwicklungen mit einem 5mW-Laser und einer Impulszeit von 25ms.

In der Vergangenheit gab es einige Probleme mit dem Import, weil der Zoll (richtigerweise) die Systeme erst mal aus dem Verkehr gezogen hat, da potentiell gefährlich. Der Hersteller (USA) kriegt es nicht gebacken, Aufkleber mit der Laserschutzklasse vor Versand aufzubringen und ist auch sonst extrem unkooperativ.

Zudem möchte ich auch auf Nummer sicher gehen und uns für den Vertrieb in DL absichern, daß eine bestimmte Laserklasse eingehalten wird aufgrund der Kürze des Laserimpulses. Die Widerholrate liegt bei höchstens 5Hz - es handelt sich um Schießsimulatoren und sehr viel schneller wird kein Mensch den Abzug hintereinander betätigen können. Ein Durchziehen des Abzuges löst immer genau EINEN Impuls aus, Dauerstrich-Abstrahlung oder Dauerfeuer á la C64 wird durch die Elektronik unterbunden.

Lange Rede, kurzer Sinn: wo kann ich ein Zertifikat/Gutachten erhalten, daß die Einheit von Laser und zugehöriger Elektronik eine bestimmte (natürlich möglichst niedrige) Laserschutzklasse erfüllt? Vielleicht kennt jemand eine Stelle, ein Institut oder ähnliches.

Besten Dank und bis dann,

Martin

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Martin Wiesner
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Darf ein Elektroniker die Strahlungsleistung von Ger=E4ten nicht selbst ermitteln? Das CE-Zeichen darf doch auch fast jeder selbst aufbringen und was soll schon bei der Ermittlung der St=F6r- und Nutzstahlung im Bereich unter 444 Ghz und =FCber

444 GHz zu unterscheiden sein (abgesehen von den Grenzwerten, Messausr=FCstung etc.)?

Ich vermute, dass das EMVG hier genauso einschl=E4gig ist (zumindest tut die zust=E4ndige Regulierungsbeh=F6rde so, als w=E4re das so)?

Ich habe mal gelesen, dass der T=FCV auch die CE Zeichen verteilt (wenn sich kein Elektroniker findet, der seinen Kopf hinhalten m=F6chte) -- nachfragen.

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Stefan Engler

Gigahertz? Terahertz!

Gruß Henning

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Henning Paul

Hi,

Der Zoll zieht doch aber nur solche Laser aus dem Verkehr, die an Privatpersonen adressiert sind. Wenn du nachweisen kannst dass du Hersteller bist und dass du diese Laser nicht einzeln weiter verkaufst, sondern nur als Bauteil in dein Produkt integrierst, dann dürfte der Import eigentlich kein Problem sein. Zeig beim Zoll doch einfach deinen Gewerbeschein vor, oder ggfs. eine Bedienungsanleitung von deinem Produkt. Eine davon völlig unabhängige Frage ist, wie du nachweisen kannst dass dein Produkt die entsprechenden Vorschriften erfüllt.

Gruss Michael

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Michael Koch

Das Problem ist das "können" - keine passenden Meßmittel vorhanden. Es sollte auch schon hinreichend objektiv sein und keine selbstausgestellte Sache.

Es scheint, als könne man bei der BGETF eine Produkt-Prüfung durchführen lassen - mal abwarten, was man mir antwortet.

bis dann,

Martin

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Martin Wiesner

Michael Koch schrieb:

Seit wann darf man privat keine Laser mehr kaufen? Das ist ja was ganz Neues :-()

Muß ich mir jetzt Sorgen um meinen geliebten 17mW HeNe Laser machen (Nettes Spielzeug)? Gar verstecken? Versteckzeiten hatten wir ja schon oft in der Geschichte. Kirchenglocken im See und so Sachen...

- Henry

--
www.ehydra.dyndns.info
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Henry Kiefer

Das Laserzentrum Hannover sollte sich angesprochen fühlen.

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Das ist ein An-Institut zur Uni mit einem Maschinenbau und einem Physik- Teil. Bezahlung und sonstige Randbedingungen dürften Verhandlungssache sein.

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Kai-Martin Knaak                                  tel: +49-511-762-2895
Universität Hannover, Inst. für Quantenoptik      fax: +49-511-762-2211	
Welfengarten 1, 30167 Hannover           http://www.iqo.uni-hannover.de
GPG key:    http://pgp.mit.edu:11371/pks/lookup?search=Knaak+kmk&op=get
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Kai-Martin Knaak

Vielleicht=20

Vermutlich kann Dir das =F6rtliche Gewerbeaufsichtsamt eine Beh=F6rde nennen, die Auskunft geben kann. Das Gewerbeaufsichtsamt veranlasst n=E4mlich auch die =DCberpr=FCfung von Diskotheken mit = Lasereinrichtungen.=20

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Paul Rosen

Ich war gestern bei einem Laser-Kunden und da haben wir ein kalibriertes Messgeraet, welches die optische Ausgangsleistung misst. M.W. auch bei gepulsten Lasern, aber wir messen immer Dauerstrich und meist muss ja eh der Peak eingehalten werden.

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Gruesse, Joerg

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Joerg

Meine Kunden verwendeten ein kleines Gerät von Anritsu (?), ca. besseres Voltmeter mit Löffel an Kabel dran. In dem Löffel ist eine 10x10mm Fotodiode. Am Gerät muß man dann noch die Wellenlänge eingeben. Dann zeigt es die Leistung passend an. Für konstantes Licht unproblematisch. Bei Pulsen oder moduliertem Laser natürlich Problem. Im Gerät wäre dann Testmodus der Laser dauernd einschaltet wünschenswert.

MfG JRD

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Rafael Deliano

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Hallo Martin,

=FCblicherwiese zertifiziert sowas auch der T=DCV. Bei meiner Firma hatten wir letztens ein IR-Lasersystem entwickelt, bei dem der Kunde auf Einhaltung der Klasse 1 mit Nachweis bestand. T=DCV K=F6ln hat das Teil in deren optischen Fachabteilung gepr=FCft und ein Gutachten geschrieben. Empfand ich auch als gar nicht so teuer - auch wenn ich den genauen Rechnungsbetrag nicht mehr nennen kann.

Zu beachten war, das die maximale Leistung auch im einfachen Fehlerfall (z.B. Ausfall eines Bauteils in der Ansteuerschaltung (Kurzschluss, hochohmig etc) die f=FCr die Klasse maximale Leistung nicht =FCberschreiten durfte. Das hei=DFt, wenn die Laserklasse nur per PWM eingehalten wird (Pulsleistung), musste zumindest in meiner Anwendung sichergestellt werden, dass auch bei Ausfall der PWM die Maximalleistung der Klasse 1 (IR) nicht =FCberschritten wird.

Wie gesagt, wende dich einfach mal an den T=DCV, dann hast Du auch gleich ein h=FCbsch aussehendes Zertifikat und bist im Zweifelsfall auf der sicheren Seite.

Viele Gr=FC=DFe, Henning

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Henning Trispel

Das wäre mir neu. Der TÜV macht normalerweise nur die entsprechenden Messungen und stellt einen Prüfbericht aus. Für das Anbringen des CE-Zeichens (und den Ärger, wenn doch mal was nicht stimmt) ist immer noch der Hersteller/Inverkehrbringer zuständig.

cu Michael

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Some people have no respect of age unless it is bottled.
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Michael Schwingen

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