Auf der Spur des Lötkolbens

Am 02.05.2011 16:35, schrieb Ralph A. Schmid, dk5ras:

und wenn das immernochnicht reicht, dann gibt es noch die Erbsünde, die genialste Erfindung überhaupt.

Gruss, Gerhard

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Gerhard Hoffmann
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Wieso weniger?

"Lassen Sie mich Ihnen, lieber Präsident, dazu gratulieren, der Hydra des internationalen Terrorismus diesen Kopf abgeschlagen zu haben."

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David Kastrup
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David Kastrup

Tja, der L=F6tkolben von Ossama Bin Laden war nach so vielen Jahren wohl kaputt gegangen. Jetzt, wo er sich einen neuen gekauft hat, haben sie Ihn sofort gefunden... Gruss Harald

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Harald Wilhelms

Heinz Schmitz schrieb:

Ja. Es sei denn, er ist rechtskräftig verurteilt worden, von einem ordentlichen Gericht. Bis dahin mag er als dringend tatverdächtig gelten, und was dann so alles passieren kann, steht in der StPO.

Nach dem Strafgesetzbuch ist die Vorbereitung eines Mordes übrigens als "versuchter Mord" strafbar. Von daher wäre der Mann mit der Bombe auf jeden Fall belangbar, solange sein Bömbchen nicht gerade ein Silvesterknaller oder ein flasch gepolter Elko ist, mit dem sich kein Teroranschlag verüben läßt.

Außerdem gibt es noch das Sprengstoffgesetz, das Strafbestimmungen (bis zu fünf Jahren Studium der Knastologie) enthält. Is also nix mit Bömbchen. Allein schon der Besitz eines solchen rechtfertigt einen Einsatz der Polizei.

Holger

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Alzheimer ist ganz toll. Man lernt ständig neue Leute kennen.
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Holger

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