In article , Oliver Bartels writes: |> Nö, es wird auch regelmäßig in Nummern gesucht, die _nicht_ |> publiziert wurden.
Ja. Aber eben nicht pauschal nach dem Motto "laß uns heute mal schauen, wer alles den Oliver Bartels angerufen hat".
|> Die Taste "Rufnummer unterdrücken" (CLIR) nützt Dir nix, wenn |> Du auf 112 die Feuerwehr dreimal umsonst zum Einsatz schickst, |> die bekommen die Rufnummer immer angezeigt.
Richtig. Daß die Rufnummer erst an der letzten Vermittlungsstelle aus dem Datenpaket gekickt wird, ist bekannt.
Nur, auch hier ist es ein Unterschied, ob ich jemanden anrufe und
*dort* dann festgestellt wird, daß ich das bin, oder ob einfach ein Berg an Daten aufgehäuft wird, und in dem dann gestochert wird, bis die gewünschten Daten rausfallen.
|> Genau das wird regelmäßig zu Fahndungszwecken gemacht |> und ist gesetzlich abgesegnet. Es scheint Dir nur nicht bewußt |> zu sein. In Realtime nennt sich das übrigens Fangschaltung |> und kommt in jedem schlechteren Krimi vor.
Eine Fangschaltung, zumindest im schlechten Krimi, funktioniert so, daß man einen Haken auf die Zielnummer setzt. Sobald jemand diese Nummer anruft, hängt er drin.
Was hier hingegen gemacht wird, ist keine Fangschaltung, welche quasi das Pendant zu einer Mausefalle ist -- wer den Käse grapscht, sitzt drin --, sondern ein Schleppnetz. Man schnappt erst mal alle und schmeißt alle die raus, die man nicht brauchen kann.
|> Und wenn die Leute so blöd sind, verbotene Dinge per |> Kreditkarte zu kaufen, ohne sich vorher über die Möglichkeiten |> auch unkonventioneller relationaler Abfragen zu informieren, dann |> haben sie selber schuld. Da ist kein Mitleid angebracht.
Mitleid habe ich mit denen auch nicht.
Aber: Flensburg ist eine staatliche Datenbank. Die Telekom war's früher auch mal, die Zugriffsrechte hat man einfach beibehalten. Weiterhin waren alle Deine Beispiele *begründet*, d.h. man hatte
- einen Anruf zu einer Nummer mit einer Uhrzeit
- eine Farbspur am und eine Delle im Auto
In diesem Fall hatte man *nichts* dergleichen. Man hatte nur eine Webseite irgendwo in Absurdistan und sah die Möglichkeit zur Kreditkartenzahlung.
Du siehst also den konzeptionellen Unterschied nicht zwischen einer tatsächlich stattgefunden habenden Straftat, die man nun mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aufzudecken sucht, und dem obigen Szenario, wo man gar nicht *wußte*, *ob* jemand da gekauft hat, sondern einfach mal im großen Datenhaufen stocherte.
Darum mein Beispiel mit den Lkw-Tachoscheiben. Es ist ein Unterschied, ob man in einer Stichprobe (die man dann natürlich immer wohlbegründen kann) feststellt, daß der Mann schon 12h am Steuer sitzt, an der Scheibe abliest oder per Radarfalle feststellt, daß er zu schnell unterwegs war, oder ob man einfach pauschal mal alle Tachoscheiben (und/oder Mautdaten) auswertet, ob daraus nicht zufällig hervorgeht, daß der Fahrer zu schnell und/oder zu lang unterwegs war.
|> >So hingegen hat man *alle* Transaktionsdaten, derer man habhaft werden |> >konnte, gefilzt. |> |> Eben nicht. 99,99% der Daten blieben beim Anbieter.
Es ist hierbei vollkommen unerheblich, ob der Anbieter den select auf seine Datenbank losgelassen hat und nur die Resultate der query weitergeschoben hat, oder ob das die Ermittler selbst getan haben.
Es bestand kein konkreter Tatverdacht gegen eine einzelne Person oder eine Personengruppe.
|> Es erstaunt mich, dass Du so tust, als ob bestimmte Anfragen |> auf einer Datenmenge naturgemäß bevorzugt sind. |> Getreu der relationalen Darstellung geht eine Suche _immer_ über |> *alle* Daten, ein Index ist nur ein Hilfsmittel. |> |> Das ist ganz sicher kein Kriterium für "Generalverdacht". |> |> Entscheidend ist nur eines: |> |> Ist die Anfrage so formuliert, dass am Ende nur jene _kleine_ Menge |> übrigbleibt, bei dem gemäß den Suchkriterium ein erhöhter Verdacht |> gerechtfertigt ist.
Oliver, mach Dich mal frei von der Technik.
Hier geht es nicht darum, in welchem Umfang Daten weitergegeben wurden, sondern einzig und allein darum, daß die Datenabfrage per se schon nicht rechtens war.
Du hattest kein erwiesenes Delikt, dem Du nachgingst, sondern nur eine Deliktvermutung. Du hast niemanden beim Zu-schnell-Fahren erwischt, sondern hattest einfach den Verdacht, daß jemand sicherlich zu schnell gefahren ist, und hast daraufhin mal angefangen, ein paar Daten zu korrelieren.
Das Resultat dieser Korrelation ergab dann genau jene, die zu schnell gefahren sind, richtig. Trotzdem war dieses Vorgehen nicht rechtens und impliziert darüberhinaus, daß man jedem Verkehrsteilnehmer unterstellte, daß er sowieso zu schnell fährt.
|> Wie gesagt: Bei Lackproben ist das seit Jahrzehnten üblich, da |> jammert auch keiner. Und bei Fingerabdrücken genau so.
Richtig. Hier hat auch eine Tat stattgefunden und man geht einer Spur nach.
*Im vorliegenden Fall lag keine Spur vor und es lag auch kein gezielter Tatverdacht vor.*
Aber ich wiederhole mich. Ich vermute stark, daß Du den Standpunkt auch weiterhin nicht verstehen wirst. Ich verlange gar nicht, daß Du ihn teilst.
Rainer