Uebermuedung wg. zu langer Arbeit => grobe Fahrlaessigkeit?

May 30, 2011 0 Replies

Achtung: Fup2!



Liebe Verkehrsrechtsexperten,



in de.sci.electronics (wirklich!) wurde in einem aktuellen Thread über die Arbeitszeit von Ingenieuren diskutiert und über die nicht unübliche Überschreitung der tägl. Höchstarbeitszeit von 10 h gem. Arbzeitgesetz. In diesem Zusammenhang wurde die These vertreten, daß der Arbeitnehmer in einem solchen Fall Gefahr läuft, den Versicherungsschutz zu verlieren.



Dazu stellte Rupert Haselbeck u. a. fest:



Das Einzige, was insoweit möglicherweise passieren kann, ist eine Regreßforderung gegen den Arbeitgeber und dort den Vorgesetzten, der die Überschreitung der Arbeitszeitgrenze angeordnet hat.



Darauf antwortete F@lk Du_bbert (Schreibung so übernommen):



IIRC war das eine Meldung in der NOZ.



In diesem Fall verweigerte iirc die Kfz-Versicherung die Kostenübernahme nach einem Alleinunfall, stellte auf grobe Fahrlässigkeit ab und kam damit über zwei Instanzen durch.



Nun meine Frage:



Kennt jemand von Euch eine derartige Entscheidung, in der eine Kostenübernahme wg. grober Fahrlässigkeit abgelehnt wurde, die wiederum (auch) mit überlanger Arbeitszeit begründet wurde?



Sehr interessiert



Reinhard


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