Achtung: Fup2!
Liebe Verkehrsrechtsexperten,
in de.sci.electronics (wirklich!) wurde in einem aktuellen Thread über die Arbeitszeit von Ingenieuren diskutiert und über die nicht unübliche Überschreitung der tägl. Höchstarbeitszeit von 10 h gem. Arbzeitgesetz. In diesem Zusammenhang wurde die These vertreten, daß der Arbeitnehmer in einem solchen Fall Gefahr läuft, den Versicherungsschutz zu verlieren.
Dazu stellte Rupert Haselbeck u. a. fest:
Das Einzige, was insoweit möglicherweise passieren kann, ist eine Regreßforderung gegen den Arbeitgeber und dort den Vorgesetzten, der die Überschreitung der Arbeitszeitgrenze angeordnet hat.
Darauf antwortete F@lk Du_bbert (Schreibung so übernommen):
IIRC war das eine Meldung in der NOZ.
In diesem Fall verweigerte iirc die Kfz-Versicherung die Kostenübernahme nach einem Alleinunfall, stellte auf grobe Fahrlässigkeit ab und kam damit über zwei Instanzen durch.
Nun meine Frage:
Kennt jemand von Euch eine derartige Entscheidung, in der eine Kostenübernahme wg. grober Fahrlässigkeit abgelehnt wurde, die wiederum (auch) mit überlanger Arbeitszeit begründet wurde?
Sehr interessiert
Reinhard