Uebermuedung wg. zu langer Arbeit => grobe Fahrlaessigkeit?

Achtung: Fup2!

Liebe Verkehrsrechtsexperten,

in de.sci.electronics (wirklich!) wurde in einem aktuellen Thread über die Arbeitszeit von Ingenieuren diskutiert und über die nicht unübliche Überschreitung der tägl. Höchstarbeitszeit von 10 h gem. Arbzeitgesetz. In diesem Zusammenhang wurde die These vertreten, daß der Arbeitnehmer in einem solchen Fall Gefahr läuft, den Versicherungsschutz zu verlieren.

Dazu stellte Rupert Haselbeck u. a. fest:

Das Einzige, was insoweit möglicherweise passieren kann, ist eine Regreßforderung gegen den Arbeitgeber und dort den Vorgesetzten, der die Überschreitung der Arbeitszeitgrenze angeordnet hat.

Darauf antwortete F@lk Du_bbert (Schreibung so übernommen):

IIRC war das eine Meldung in der NOZ.

In diesem Fall verweigerte iirc die Kfz-Versicherung die Kostenübernahme nach einem Alleinunfall, stellte auf grobe Fahrlässigkeit ab und kam damit über zwei Instanzen durch.

Nun meine Frage:

Kennt jemand von Euch eine derartige Entscheidung, in der eine Kostenübernahme wg. grober Fahrlässigkeit abgelehnt wurde, die wiederum (auch) mit überlanger Arbeitszeit begründet wurde?

Sehr interessiert

Reinhard

Reply to
Reinhard Zwirner
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