TÜV oder CE? Was muss ich haben?

Sep 23, 2003 10 Replies

Hallo,


Lieben Gruss David


mehr Vorschrift sein, also nach der Vereinheitlichung auch nicht

Potentiell gefährliche Gerätschaften, ( z.B. Aufzugssteuerungen ) brauchen traditionell auch TÜV. Solange es keine EU-Richtlinie gibt die solche Bereiche abdeckt, bleiben dafür nationale Vorschriften gültig.

MfG JRD

Darunter sind auch Normen, die die Gefahrsicherheit betreffen.

grottenschlecht sein. Neulich wurde in einer Autobastler-Zeitschrift

dies von einer nationalen, dazu befugten Stelle zertifiziert ist, kann

eingehalten werden.

Das interessiert mich jetzt aber auch:

Bauteile eingesetzt werden?

MfG Thoralf

Es wird bezüglich EMV niemand explizit eine Messung bei z.B. einer Taschenlampe die nur aus Batterie / Schalter / Lämpchen besteht machen.

MfG JRD

Reihenfolge beachten: der erste Schritt ist CE draufkleben. Ohne Papperl geht nix.

Ob eine Wiederholung von Messungen ( z.B. auch nach Softwareänderung ) sinnvoll & nötig ist hängt von der Einschätzung des technisch Verantwortlichen ab. Wenn man z.B. in Schaltung die mit 5V betrieben wird CD40xx durch funktionskompatible 74HCxx ersetzt, kann sich die EMV munter ändern.

MfG JRD

Michael Hofmann schrieb:

Da hat sich's der Gesetzgeber einfach gemacht: Verantwortlich ist der, der die Konformitätserklärung unterschreibt.

Wenn man sich sicher ist, die Vorschriften einzuhalten, geht's auch ohne explizite Prüfung. Wenn man sich geirrt hat, sind im Zweifelsfalle horrende Strafen fällig... Also ist es in vielen Fällen besser, irgendein Stück Papier aus dem Ordner ziehen zu können, das nachweist, daß man zumindest formell alles richtig gemacht hat, und das den schwarzen Peter möglichst schnell wieder woanders hin schiebt (Prüflabor?).

Dipl.-Ing. Tilmann Reh Autometer GmbH Siegen - Elektronik nach Maß. http://www.autometer.de ================================================================== In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ? (Sun Microsystems)

snipped-for-privacy@gmx.de (Thoralf Ebermann) schrieb:

lediglich die Einhaltung aller relevanten Vorschriften.

Bezüglich EMV wäre nicht bekannt, daß die jemals fällig geworden wären. Das real teuere dürfte einstweiliger Fertigungsstop, Rückholung und Umbau der noch im Handel greifbaren Geräte sein. Wobei bei Geräten die die Sicherheit ( Brand-, Personenschaden ) beeinträchtigen mehr Druck gemacht werden wird als bei EMV.

Daß Messung durch externes Prüflabor Haftung für Hersteller ( bzw. Importeur ) einschränkt halte ich für Fiktion.

MfG JRD

Winfried Buechsenschuetz schrieb:

... womit der Hersteller aber zumindest nachweisen kann, daß er die notwendige Sorgfalt angewandt hat und nicht leichtfertig irgendwas auf den Markt geworfen hat.

Das gibt dann bestimmt wenigstens mildernde Umstände... :-)

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