Schallmessgerät

Am 01.12.2011 10:46, schrieb Dieter Wiedmann:

Prüfgerät mit hoher Evidenz!

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mfg hdw
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horst-d.winzler
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Am Wed, 30 Nov 2011 10:35:13 -0800 schrieb Harald Wilhelms:

Sowas lungert hier herum, hab's mal für Helligkeitsmessungen an Kleindisplays gekauft, und da mir relative Aussagen reichen geht das ganz gut. Hübsch mit Deppenbeleuchtung an den Buchsen und Quäke, wenn man falsch einstöpselt. Egal, nettes und billifges Drittgerät mit unüblichen Sensoren.

Für den Zweck des OP scheint es mir eher nicht geeignet. Ich hatte mal aus Jux das Teil auf den Schreibtisch gelegt, als im Nebenraum EXTREM LAUT telefoniert wurde. Es gibt ja so Leute, die auch ohne technische Hilfsmittel beim Gegenüber ankommen würden. Dabei hat der Lautstärkepegel kaum kleine Zuckungen hingelegt, obwohl ich mich durch die Lautstärke deutlich gestört fühlte und jedes Wort vertsanden habe. Vorbeifahrende Autos am schallgedämmten Fenster kriegts aber mit. Die Richtung des Mikrofons hatte ich dabei nicht verändert, kann sein daß der Schall durch die bzw. unter der Tür durch kommt (oder so). Wahrscheinlich auch ein Bedienfähler ...

Marc

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Marc Santhoff

Man muss berücksichtigen, dass typische Geräte dieser Art nur für die Messung von Geräuschen geeignet sind, die nicht impulsartig auftreten, wie bei Gesprächen usw. Sie haben nur selten eine Messrate, die höher als 2/s ist.

Für derartige Geräusche sind kalibrierte Messmikrophone mit A/D Karten und passender Software besser geiegnet.

W. Bicz

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WieslawBicz

Ich kenne das so:

1) Gutachten 2)Gegengutachten 3)Obergutachten Wobei gewisse Institionen wie z.B. die PTB sich meist nicht als Gutachter einspannen l=E4sst, da sie sich die M=F6glichkeit offen lassen wollen, als Obergutachter aufzutreten. Meine Argumentation trifft auf obigen Fall wohl eher nicht zu, sondern ist eher allgemein zu sehen. Gruss Harald
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Harald Wilhelms

Hmm, steckt man sich da zur Schallmessung eher das rechte oder das linke Ende ins Ohr? :-) Gruss Harald

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Harald Wilhelms

Du scheinst da etwas mißverstanden zu haben. Wenn nämlich durch die Lärmbelastung die Ladung des jeweils Betreffenden derart angestigen ist, das es jener Indikator anzeigt, ist wirklich akute Gefahr im Verzug. Dann sollte umgehend gehandelt werden bevor noch etwas explodiert. ;-)

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mfg hdw
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Horst-D.Winzler

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