Schallmessgerät

In unserem neuen Reihenhaus bekommen wir durch Baumängel ziemlich viel Geräusche aus dem Nachbarhaus mit. Ich habe mir sagen lassen, dass bis zu einem Pegel von 25 dB man das hinzunehmen hat. Um einen Ausgangspunkt für Verhandlungen zu haben, möchten wir den Schallpegel messen und suchen dazu ein geeignetes Gerät, das also eine untere Schwelle von gut unter 25 dB haben sollte, aber auch noch gut nach oben reicht. Für eine Empfehlung wären wir dankbar.

A. Mehl

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Albrecht Mehl	    |eBriefe an:mehlBEIfreundePUNKTtu-darmstadtPUNKTde
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Albrecht Mehl
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Und so sprach Albrecht Mehl:

Da das auf einen Rechtsstreit hinauslaufen wird, kannst du dein Geld auch gleich in einen Gutachter investieren. Der weiss auch gleich, wie man richtig misst. *Das* Geld bekommst du im Fall, dass deine Behauptung richtig ist, von der Gegenseite wieder.

Roland

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Roland Ertelt

Dein Nachbar auch? Mach mal ordentlich Krach.

Auch läßt sich nicht alles messen. Ich war mal in München in einer Parterrewohnung. Sehr schön alles. Im 5 Stock oben wohnt eine Tussi die trug Holzpantoffel. Jeder Schritt von der war zu hören, besonders um 5 in der Früh wenn sie die Treppen runterholperte. War nicht laut aber irrsinnig nervend.

w.

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Helmut Wabnig

Am 30.11.2011 09:50, schrieb Albrecht Mehl:

Siehe TA Lärm 6.2.

Geräte die dB(A) in diesem Bereich vernünftig messen können sind nicht für Appel&Ei zu haben, und man muss auch damit umgehen können (WMMM).

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Roland Ertelt schrieb:

Schon daneben. Ein Gutachter ist absolut nichts wert, so lange es kein

*gerichtlich bestellter Gutachter* ist. Ein normaler Gutachter ist absolut rausgeschmissenes Geld, das kann er genausogut einfach verbrennen. Von einem Schallpegelmeßgerät hat er jedenfalls länger was davon.

Gruß Gerd

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Gerd Kluger

Am 30.11.2011 10:58, schrieb Dieter Wiedmann:

Allerdings. Üblicherweise fangen selbst die besseren Geräte erst bei 30 dB(A) an.

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Servus
Christoph Müller
http://www.astrail.de
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Christoph Müller

Am 30.11.2011 11:25, schrieb Christoph Müller:

Das alte ELT2 von R&S fängt bei 55dB an. Hier eine Tabelle:

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mfg hdw
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Horst-D.Winzler

Gerd Kluger schrieb:

Und wo steht das?

Warum? Konkrete Begründung bitte!

So ein Unsinn!

Es macht sicher Spaß so ein Gerätchen zu besitzen. Aber es ist sinnlos für gerichtliche Zwecke.

Weil man sich wohl privat ersten den Luxus eines geeichten Gerätes nicht leisten möchte und zweitens damit noch wertloser wäre als ein amtlich anerkannter Gutachter.

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Wegen Mailbombing Emailadresse ab sofort ungültig!
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Jens Fittig

Ich würde versuchen, mir sowas einfach für ein paar Tage auszuleihen.

-ras

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Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
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Ralph A. Schmid, dk5ras

Und so sprach Gerd Kluger:

Stimmt nicht. Es muss ein *gerichtlich anerkannter* Gutachter sein. Ob der Fall bis vor Gericht geht, steht ja am Anfang nicht fest.

Roland

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Roland Ertelt

Jens Fittig schrieb:

man Parteigutachten

Natürlich, ist es das. Aber man kann es noch verwenden um rauszufinden, wie laut die Gattin schnarcht. Man kann auch damit nach der Katze werfen. Und unter Umständen kann es einem einen groben Anhaltspunkt geben, ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen.

Auch mit einem geeichten Gerät wird man um den bestellten Gutachter nicht herumkommen. Jedenfalls nicht vor Gericht.

Gruß Gerd

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Gerd Kluger

Roland Ertelt schrieb:

So sehe ich das auch. GErd hat da IMHO nicht recht.

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Jens Fittig

Folgende beiden Ger=E4te gibt es zu einem moderatem Preis:

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Wobei ersteres auch f=FCr andere Me=DFzwecke gut geeignet ist, sodas man das Geld nicht ganz in den Sand gesetzt hat. Die grunds=E4tzliche Problematik solcher Messungen haben Dir ja schon andere gesagt. Du bekommst mit obigen Ger=E4ten aber eine "Hausnummer", sodas Du besser absch=E4tzen kannst, ob Du die Sache weiterverfolgst oder nicht. eilezteren empfehle ich Ohropax. :-) Gruss Harald

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Harald Wilhelms

Am 30.11.2011 09:50, schrieb Albrecht Mehl:

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25 db(A) dürften aber schon die Staubmilben produzieren.

Butzo

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Klaus Butzmann

Am 30.11.2011 09:50, schrieb Albrecht Mehl:

Den Wert von 25dB(A) solltest du überprüfen (Mieterbund, Haus- und Grundbesitzerverein). Ich halte diesen Wert für sehr niedrig angesetzt.

30 dB(A) bekommt man schon bei einem vorbeifahrenden Auto, und zwar lange bevor es am Fenster angelangt ist. Auf die TA Lärm ist ja schon hingewiesen worden
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Rolf

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Rolf Mennekes

Klaus Butzmann schrieb:

Ich behaupte mal, dass das Tippen dieses Postings schon lauter ist als

25db(A). Wahrscheinlich ist das Lesen gerade noch leiser (aber nur ohne Erkältung) ;-)

Gruß Andreas

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Andreas Fecht

Roland Ertelt schrieb:

Auch ein gerichtlich anerkannter Gutachter erstellt im Prinzip nur ein Privatgutachten, wenn er nicht vom Gericht bestellt ist. Ein Privatgutachten hat aber Null Relevanz vor Gericht, da es sich nicht um ein Beweismittel im Sinne der ZPO handelt.

Wenn Du jetzt argumentierst, dass der Fall ja nicht bis vor Gericht gehen muß, dann ist das blauäugig, denn dann mußt Du Dich mit der Gegenpartei *einigen*. Dafür brauchst Du aber keinen Gutachter sondern Überzeugungskraft. Die kannst Du u.U. auch mit einer Selbstmessung herstellen, ev. kann man ja auch die Gegenseite messen lassen.

Wenn sich die Gegenpartei nicht überzeugen läßt, hilft dir der Gutachter jedenfalls nicht weiter, da die Gegenseite diesen nicht akzeptieren muß. Es läuft dann immer auf ein 2. Gutachten durch einen gerichtlich bestellten Gutachter hinaus.

Ich bleibe dabei, ein nicht gerichtlich bestellter Gutachter ist nichts weiter als rausgeschmissenes Geld.

Gruß Gerd

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Gerd Kluger

Roland Ertelt schrieb:

e

ung

So ist es. Damit das aber funktioniert, beauftragt man den Gutachter nicht selbst,= weil=20 das, wie einige andere bereits zutreffend anmerkten, nicht recht sinnvo= ll=20 w=E4are. Man beauntragt vielmehr bei Gericht die Durchf=FChrung des gerichtliche= n=20 Beweissicherungsverfahrens und hat dann, nach dessen Durchf=FChrung, eb= enfalls=20 ein Gutachten in der Hand. Allerdings ist dieses dann f=FCr ein ggfls.=20=

folgendes Verfahren gegen den oder die Handwerker oder den Nachbarn ode= r wen=20 auch immer in vollem Umfang als Beweismittel verwertbar

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Naja, wenn einem der eigene Gutachter, oder das eigene Messgeraet aber sagt das man sich die Probleme nur einbildet dann kann einem das auch viel Geld sparen weil man vor Gericht nicht verliert.

Olaf

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Olaf Kaluza

Am 01.12.2011 10:08, schrieb Olaf Kaluza:

Messgerät:

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Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

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