Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung

Apr 05, 2016 146 Replies

Am 07.04.2016 um 18:55 schrieb Myn Seudop:

Erinnert mich an etwas Philips Oszis. ;-)

---hdw---

Am 07.04.2016 um 19:20 schrieb Rupert Haselbeck:

wolltest du alle verunglimpfen, die nicht deiner Meinung sind. Kein sehr nettes Verhalten, aber in dieser NG scheinbar eine Art Gewohnheitsrecht.

Stefan Krister schrieb am 2016-04-05 um 14:28:

Da es sich um Software handelt, die Freischaltcodes haben will und Du

Freischaltcodes zu geben, mit denen bestimmte Funktionen in deren Software freigeschaltet werden, ist die Generierung der Codes ohne

kostenpflichtige Software, die man sich herunterladen aber nur nach Eingabe eines Aktivierungscodes nutzen kann.

schwer es ist, den Freischaltcode zu generieren, sondern dass der

benutzbar sein sollen.

Arno Welzel http://arnowelzel.de http://de-rec-fahrrad.de http://fahrradzukunft.de

Arno Welzel schrieb:

Du vermutest falsch:

keine Anwendung.

Wolfgang schrieb:

Vertragspartner hintergehen, um sich zu bereichern, also hier, um den

Richtig. Aber man muss hier unter lauter Laien halt eine ein wenig einfachere, etwas plakativere Sprache verwenden, um verstanden zu werden. Eine Reihe von Leuten versucht sich das kriminelle Verhalten ja

dieselbe

MfG Rupert

Marc Santhoff schrieb:

im Gesetz.

sparen" ist kein erlaubter Zweck...

MfG Rupert

Rupert Haselbeck schrieb:

Nochmal zum Mitdenken: Der Paragraf zur Dekompilierung bezieht sich auf die Nutzbarmachung einer legal erworbenen Software, die aus irgendeinem Grund bei

in die Details zu gehen. Hier geht es eben um Aktivierung von nicht

Deutlich genug?

Marc

Tact, n.: The unsaid part of what you're thinking.

...

Da bleiben ja Fragen:

Gibt es eine unrichtige Gestaltung des Programms?

Welche Daten werden unbefugt verwendet?

Scheint mir wackelig....

Falk

Microsoft ist aus einer Kooperation der Borg und der Ferengi entstanden. Leider arbeiten die Ferengi in der Entwicklungsabteilung und die Borg im Marketing

Marc Santhoff schrieb:

Bitte zitiere die Stelle, wo genau dieses im Gesetz steht.

DoDi

Hans-Peter Diettrich schrieb:

Die Zustimmung des Rechtsinhabers ist nicht erforderlich, wenn die

geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten,

[...]

vorzunehmen oder zu gestatten: [...]

erzielten Ergebnisse. Die Rechte derjenigen, die das Programm

Dann hast Du ja genug Zeit, richtig lesen zu lernen.

Marc

Nichts davon bezieht sich auf das Freischalten von Funktionen.

Es wird kein Programm umgearbeitet oder bearbeitet. Es wird eine

ob eine gewisse Funktion verwendbar ist oder nicht.

Passt also nicht.

Gerrit

Gerrit Heitsch schrieb:

Na endlich, einer hat's kapiert. Genau das schrieb ich.

Scheinbar wird in diesem Thread von manchen Personen wirklich nur noch auf Einzelposting geantwortet, ohne den Zusammenhang zu verstehen. Das

Marc

Marc Santhoff schrieb:

Richtig

Richtig

Richtig

Allerdings. Ich hatte dich bisher so verstanden, als meintest du es ein wenig anders...

MfG Rupert

Marc Santhoff schrieb:

Nicht ganz. Du meintest das wohl so (jedenfalls jetzt...), geschrieben hast du es so, dass man es (zumindest auch) genau andersrum verstehen konnte

Hmm, eingeschnappt, weil nicht alle sofort in allgemeines Lobhudeln ob

MfG Rupert

Marc Santhoff schrieb:

Ich markiere mal die Voraussetzung, die Du anscheinend nicht verstanden hast:

vorgeschwebt, als Du Deine obige Aussage konstruiert hast?

DoDi

Vielleicht solltest du dann bei deinem Arbeitgeber herumflennen, statt in dse.

Johannes

>> Wo hattest Du das Beben nochmal GENAU vorhergesagt? Kosmologen: Die Geheim-Vorhersage.

brauche MS-Windows nur, um die Releases zu compilieren und zu testen.

Am 05.04.2016 14:28, schrieb Stefan Krister:

Abseits der juristischen Frage die ich nicht bewerten kann:

Ich denke Rigol ist sich sehr wohl bewusst, dass der Code geknackt wurde bzw. es diese Seite mit dem Generator gibt. Aber dieser "Hack" ist ja

SW-Versionen unterbunden.

Die Leute die auf die Garantie angewiesen sind bzw. "legal" bleiben

Nutzer zutreffen (wobei diese wahrscheinlich sowieso eher die hochpreisigen Modelle nutzen).

unwahrscheinlich, aber denkbar. Wenn dieser blinde Fleck bei seiner Konkurrenz auch auftritt, dann legt das andere Ursachen als "Zufall" nahe.

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