Am 07.04.2016 um 18:55 schrieb Myn Seudop:
Erinnert mich an etwas Philips Oszis. ;-)
Am 07.04.2016 um 18:55 schrieb Myn Seudop:
Erinnert mich an etwas Philips Oszis. ;-)
Am 07.04.2016 um 19:20 schrieb Rupert Haselbeck:
wolltest du alle verunglimpfen, die nicht deiner Meinung sind. Kein sehr nettes Verhalten, aber in dieser NG scheinbar eine Art Gewohnheitsrecht.
Stefan Krister schrieb am 2016-04-05 um 14:28:
Da es sich um Software handelt, die Freischaltcodes haben will und Du
Freischaltcodes zu geben, mit denen bestimmte Funktionen in deren Software freigeschaltet werden, ist die Generierung der Codes ohne
kostenpflichtige Software, die man sich herunterladen aber nur nach Eingabe eines Aktivierungscodes nutzen kann.
schwer es ist, den Freischaltcode zu generieren, sondern dass der
benutzbar sein sollen.
Arno Welzel schrieb:
Du vermutest falsch:
keine Anwendung.
Wolfgang schrieb:
Vertragspartner hintergehen, um sich zu bereichern, also hier, um den
Richtig. Aber man muss hier unter lauter Laien halt eine ein wenig einfachere, etwas plakativere Sprache verwenden, um verstanden zu werden. Eine Reihe von Leuten versucht sich das kriminelle Verhalten ja
dieselbe
MfG Rupert
Marc Santhoff schrieb:
im Gesetz.
sparen" ist kein erlaubter Zweck...
MfG Rupert
Rupert Haselbeck schrieb:
Nochmal zum Mitdenken: Der Paragraf zur Dekompilierung bezieht sich auf die Nutzbarmachung einer legal erworbenen Software, die aus irgendeinem Grund bei
in die Details zu gehen. Hier geht es eben um Aktivierung von nicht
Deutlich genug?
Marc
...
Da bleiben ja Fragen:
Gibt es eine unrichtige Gestaltung des Programms?
Welche Daten werden unbefugt verwendet?
Scheint mir wackelig....
Falk
Marc Santhoff schrieb:
Bitte zitiere die Stelle, wo genau dieses im Gesetz steht.
DoDi
Hans-Peter Diettrich schrieb:
Die Zustimmung des Rechtsinhabers ist nicht erforderlich, wenn die
geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten,
[...]vorzunehmen oder zu gestatten: [...]
erzielten Ergebnisse. Die Rechte derjenigen, die das Programm
Dann hast Du ja genug Zeit, richtig lesen zu lernen.
Marc
Nichts davon bezieht sich auf das Freischalten von Funktionen.
Es wird kein Programm umgearbeitet oder bearbeitet. Es wird eine
ob eine gewisse Funktion verwendbar ist oder nicht.
Passt also nicht.
Gerrit
Gerrit Heitsch schrieb:
Na endlich, einer hat's kapiert. Genau das schrieb ich.
Scheinbar wird in diesem Thread von manchen Personen wirklich nur noch auf Einzelposting geantwortet, ohne den Zusammenhang zu verstehen. Das
Marc
Marc Santhoff schrieb:
Richtig
Richtig
Richtig
Allerdings. Ich hatte dich bisher so verstanden, als meintest du es ein wenig anders...
MfG Rupert
Marc Santhoff schrieb:
Nicht ganz. Du meintest das wohl so (jedenfalls jetzt...), geschrieben hast du es so, dass man es (zumindest auch) genau andersrum verstehen konnte
Hmm, eingeschnappt, weil nicht alle sofort in allgemeines Lobhudeln ob
MfG Rupert
Marc Santhoff schrieb:
Ich markiere mal die Voraussetzung, die Du anscheinend nicht verstanden hast:
vorgeschwebt, als Du Deine obige Aussage konstruiert hast?
DoDi
Vielleicht solltest du dann bei deinem Arbeitgeber herumflennen, statt in dse.
Johannes
brauche MS-Windows nur, um die Releases zu compilieren und zu testen.
Am 05.04.2016 14:28, schrieb Stefan Krister:
Abseits der juristischen Frage die ich nicht bewerten kann:
Ich denke Rigol ist sich sehr wohl bewusst, dass der Code geknackt wurde bzw. es diese Seite mit dem Generator gibt. Aber dieser "Hack" ist ja
SW-Versionen unterbunden.
Die Leute die auf die Garantie angewiesen sind bzw. "legal" bleiben
Nutzer zutreffen (wobei diese wahrscheinlich sowieso eher die hochpreisigen Modelle nutzen).
unwahrscheinlich, aber denkbar. Wenn dieser blinde Fleck bei seiner Konkurrenz auch auftritt, dann legt das andere Ursachen als "Zufall" nahe.
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