Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung

Apr 05, 2016 146 Replies

Am 07.04.2016 18:08 schrieb Hans-Peter Diettrich:

Wie kann ich eine Einstellung, die ich vornehmen darf, von einer Einstellung, die ich nicht vornehmen darf, unterscheiden?

Hanno

Warum diese Inkonsistenz?

Gerrit

Am 07.04.2016 18:27 schrieb MaWin:

Der hat dann wohl Pech gehabt. - In Deutschland geht vieles. Es gab auch

Hanno

Sicher? Entweder sind Elektronen in den Flaoting-Gates der Speicherzellen oder nicht. Seit wann sind Elektronen keine Hardware mehr?

Gerrit

Am 07.04.16 um 10:32 schrieb Hans-Peter Diettrich:

hr

t,

Oszilloskopen ansteuert, aus dem Regal einen Karton mit einem

Liste wird mitnichten Bestandteil des Kaufvertrages.

Wie sollten die da hin kommen, wenn der Kunde an der Kasse einfach nur das Oszilloskop bezahlt, das er eben aus dem Regal genommen hat?

t und darin die Bedienungsanleitung mit Hinweisen auf die Optionen gefunden hat.

Wie sollte irgendetwas, das mit diesen Optionen, von denen er bis hierhin nichts wissen konnte,zu tun hat, Bestandteil des Kaufvertrages

gearteter Vertrag mit dem Hersteller zustande kommen?

Nach meiner Ansicht ist das alles aber im Kontext des OP irrelevant, da

fte es unerheblich sein, mittels welcher Methode die Leistungen erschlichen werden.

einem DS1102E machen kann. 50 MHz statt 100 MHz laufen schon unter 'kastriert', oder?

Gerrit

Gerrit Heitsch :

Das wurde aus gutem Grund aber nie als Upgrade von Rigol verkauft

Halbleiterhersteller verfahren auch so. Die ICs in den Temperaturbereichen "commercial" und "industrial" enthalten auch keine unterschiedliche Hardware, nur schlechtere oder bessere Dies. Hast du ein Problem damit, dass du ICs im 'kastrierten' Temperaturbereich "commercial" kaufen kannst?

Myn

Am 07.04.2016 um 18:50 schrieb Hanno Foest:

War da nicht was mit CDs? US-Code vers. Europa?

Nicht ganz richtig. Klartext ist zB auch die Sprache der Navaho-Indianer. Denn, wer will, kann sie lernen. Sie ist keine Geheimsprache.

---hdw---

Sicher? In der von mir geposteten Video-URL zeigte das umgestellte Rigol besseres Verhalten als das echte 100 MHz Tectronix.

Gerrit

Das Erschleichen von Leistungen ist im Strafgesetzbuch definiert und es

MfG Rupert

Wolfgang schrieb:

ist, das zu kaufen, was sie eigentlich will und stattdessen lieber den

erwerben, welches nicht zufriedenstellend ausgestattet ist oder bei welchem man illegale Mittel einsetzen muss, um das zu erreichen, was man eigentlich

MfG Rupert

Myn Seudop schrieb:

Ja, wahrscheinlich, mit meinen Prinzipien habe ich es irgendwie!

weil das in der Taskleiste die "Schalter" von beendeten Programmen vergisst. Wer soll so ein Produkt ernst nehmen?

Am 07.04.2016 um 20:06 schrieb Edzard Egberts:

Genau, die Bahncard 50 ist auch defekt und nur die Bahncard 100 ist das fehlerfreie Produkt.

Deine Argumentation ist absurd.

Tu das doch, bleibt dir unbenommen.

Wieso verwendest du denn dann so ein Produkt, wenn es so schrecklich

rumflennen hat noch keine Software besser gemacht.

Johannes

Marc Santhoff schrieb:

Du meinst wenn *Du* die Software nicht *genau so* benutzen kannst, wie

DoDi

Hanno Foest schrieb:

Gebrauchsanweisung lesen?

DoDi

Um Nichtjuristen zu verwirren :-]

DoDi

Am 07.04.2016 um 23:42 schrieb Hans-Peter Diettrich:

Hanno

Am 07.04.2016 um 19:01 schrieb horst-d.winzler:

War aber dennoch eine der besseren Chiffren im 2. Weltkrieg. Und klar kann man sie lernen. Geheimsprachen kann man auch lernen.

Hanno

Hans-Peter Diettrich schrieb:

Nein, stimmt nicht. Erstens zitierst Du zu kurz und sinnentstellend und zweitens liest Du Aussagen in meinen Postings, die so nicht existieren.

Wenn Du schon jemand kritisierst, solltest Du sicher sein, auch den richtigen zu treffen und wirklich gelesen und verstanden haben, was derjenige schreibt.

Marc

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