Ist das ganze nicht ehr vergleichbar mit dem Chiptuning im KFZ-Bereich?
Gerald
Ist das ganze nicht ehr vergleichbar mit dem Chiptuning im KFZ-Bereich?
Gerald
Am 06.04.2016 um 22:19 schrieb Myn Seudop:
Wenn jemand ein 70 MHz Skop verkaufen will, soll er das tun. Wenn man
Unterschied?
Wie viel kostet denn das Upgrade?
Richtig. Allerdings verwechselst du Firmware (die nur mit einem
gibt.
Hanno
[...]
Zustandekommen eines Vertrages ... wahrscheinlich hast Du recht.
technischen Schutzvorkehrungen). IIRC gab es das zur Zeit des Aufkommens der EULAs noch nicht.
das
aber den Verwaltungsaufwand am Hut. Wenn dann noch der Geek-Faktor
schon lohnen.
Bewertung bzw. bereits ergangenen Urteilen ist damit aber ebensowenig beantwortet. Komisch, die Juristen hier sind doch sonst so lautstark... ;)
Marc
Hardware sehen.
Am 06.04.2016 um 20:10 schrieb Rupert Haselbeck:
Lieferung nimmt er es an. Ein Kaufvertrag ist zustande gekommen.
Am 06.04.2016 um 20:21 schrieb Gerrit Heitsch:
vergleichen. Da haben sich auch einige einen Chip eingebaut, der die
ich weiss, hat es Sony nicht geschafft, das mit rechtlichen Schritten zu verhindern. Wer weiss genaues?
Am 06.04.2016 um 20:55 schrieb Kai-Martin Knaak:
Version im Verkauf war.
Gerald Oppen wrote on Wed, 16-04-06 23:48:
Die Software kann zu Lasten aller anderen Eigenschaften die Abgase
gegen Umweltgesetze.
Frage zu tun.
Luxusversion, die in der billigen schon teilweise aber nicht ganz
ist als eine einheitliche Version und es nur die Komplettversion als
gekauft und das ausbauen lassen oder weggeschmissen, weil man nur so an
Am 06.04.2016 um 21:28 schrieb Marc Santhoff:
Immer, wenn etwas als illegal bezeichnet wird, stelle ich mir die Frage
Urheberrecht, Patentrecht? 202a,303a oder 263a StGb?
Irgendwie scheint mir das nicht zu passen.
ich zitiere:
Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
wird sie Bestandteil des Kaufvertrags. Die freigeschalteten/nutzbaren
braucht es keine weitere Nutzungslizenz, sofern vertraglich nichts
DoDi
Marc Santhoff schrieb:
Juristisch ist ziemlich unerheblich, was man tun *kann*, wichtig ist
Urheberrecht ohne Erlaubnis nichts gestattet ist.
DoDi
Am 06.04.2016 um 23:48 schrieb Gerald Oppen:
auf:
habe ich noch folgendes gefunden, ich zitiere:
und Umfang der Nutzungsrechte getroffen werden, richtet sich der Umfang
der Vertragszweck unbedingt erfordert.
IV. Neue Nutzungsarten
Ab dem 01.01.2008 ist der alte urheberrechtliche Grundsatz aufgehoben,
binnen drei Monaten widerrufen.
Zitat Ende.
Nutzungsarten ist meiner Meinung nach wohl eher gemeint, dass ein auf einem einzelnen PC installiertes Programm nun in einer Cloud zur
der Kaufsache bekannt war.
Das ist auch nicht notwendig, da eine Lizenz ein einseitiges
ablehnen.
garnichts, solange man ihn nicht direkt mit irgendwas beauftragt hat.
erlauben, dann kann es sinnvoll/notwendig sein, so eine Lizenz zu akzeptieren - mit *allen* Vor- und Nachteilen. Bei Downloads sieht das anders aus, aber da bin ich mit der aktuellen Rechtslage/Rechtsprechung nicht vertraut.
DoDi
Gerald Oppen schrieb:
Da wird die Sache noch komplizierter, da dann die Betriebserlaubnis betroffen sein kann.
DoDi
Am Thu, 7 Apr 2016 10:50:25 +0200 schrieb Wolfgang:
Ich denke nicht dass das hier trifft, aber eigentlich muss man sich auch
Nicht alles was nicht explizit verboten ist muss man auch machen. Wenn ich
mir der Preis zusagt oder ich lasse es und nutze sie nicht.
Lutz
-- Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
Marc Santhoff schrieb:
ausgenommen (nicht zutreffend). Bei einer Kombination von Soft- und
Wer's genauer wissen will, kann in d.s.r.marken+urheber nachfragen, da
Kombination von Soft- und Hardware betrachtet werden, BGB (Vertragsrecht), UWG (Wirtschaftsrecht) und mehr.
DoDi
Am 07.04.2016 08:15 schrieb Edzard Egberts:
Letztendlich ist es nicht mehr als eine Freischaltung. Es gibt
Interesse such nach "rigol ds2072a hack".
300 MHz umbauen kann, genauso. Unterschied?"Hanno
Wolfgang schrieb:
Quelle?
seltsame Ansichten, wenn es um Technik geht :-(
DoDi
Wolfgang schrieb:
Software drinsteckt, die der Kunde nach der Leistungsbeschreibung des
dieser Software auswirkt.
Da in den Angebotstexten die Optionen als extra zu kaufen angeboten
besteht.
Was sagen Gerichte?
Marc
ElectronDepot website is not affiliated with any of the manufacturers or service providers discussed here. All logos and trade names are the property of their respective owners.