Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung

Und meinen LG-Fernseher konnte ich durch setzen der Region auf "Finnland" zum digitalen Kabelempfang verhelfen. In Deutschland macht er nur analoges Kabel. Mehr wurde beim Kauf auch nicht zugesagt. War das nun illegal?

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Martin D. Bartsch
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Myn Seudop schrieb:

Kaufvertrag).

Die Idee ist schon in Ordnung, nur nicht die seltsamen Vorstellungen

Rechtslage zu tun hat :-( Wer kennt schon den (juristischen) Unterschied zwischen Werk und

DoDi

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Hans-Peter Diettrich

Wolfgang schrieb:

Die liegen auch in der Kaufsache, auf die sich Dein Angebot bezogen hat. Die Beschreibung der Kaufsache wird auch ohne Dein Zutun Bestandteil des

*ebenfalls* berechtigt wurde (man Rechtsinhaber).

DoDi

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Hans-Peter Diettrich

Gerrit Heitsch schrieb:

Das ist zumindest urheberrechtlich nicht untersagt.

DoDi

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Hans-Peter Diettrich

Gerrit Heitsch schrieb:

ohne Hardware (Speichermedium) nicht existieren kann, macht sie noch lange nicht zu einer Sache.

und damit auch das Nachmachen.

DoDi

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Hans-Peter Diettrich

Juristisch kann ich eine unbezahlte Freischaltung immer noch nicht

juristische Freischaltprobleme elegant umschifft).

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Edzard Egberts

Wolfgang schrieb:

UrhG) detaillierten Nutzungen, die einer Zustimmung des Rechtsinhabers

DoDi

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Hans-Peter Diettrich

Marc Santhoff schrieb:

DoDi

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Hans-Peter Diettrich

Martin D. Bartsch schrieb:

DoDi

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Hans-Peter Diettrich

Hans-Peter Diettrich schrieb:

die Software sonst nicht benutzen kann.

en

Deswegen die Frage nach diesem konkreten Fall.

Marc

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Marc Santhoff

Am 07.04.2016 13:56 schrieb Hans-Peter Diettrich:

In Deutschland ist eine Einstellung "Finnland" wohl kein

Hanno

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Hanno Foest

Am 07.04.2016 um 13:02 schrieb Hans-Peter Diettrich:

Tut mir leid, da kann ich dir nicht ganz folgen.

Wenn ich nach einem Rigol google, bekomme ich eine Beschreibung, wie zum Beispiel hier:

formatting link

Da finde ich auf Anhieb keinen Hinweis darauf, dass hier Funktionen

vor dem Kauf lesen, die meisten lesen sie nicht einmal nach dem Kauf komplett.

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Wolfgang

Wolfgang schrieb:

formatting link

Marc

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Marc Santhoff

Edzard Egberts :

nachgezogen. Alle bekannten Marken haben schon lange upgradeable Bandbreiten, Keysight, R&S/Hameg, Tektronix, you name it.

du die zweite, minderwertige Option bevorzugst. Prinzipienreiterei?

Myn

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Myn Seudop

Wolfgang :

Weil sie es bei dem Modell ja auch nicht sind! Lern halt lesen.

Myn

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Myn Seudop

Marc Santhoff schrieb:

Lies nicht nur, was erlaubt ist, sondern auch das Kleingedruckte,

DoDi

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Hans-Peter Diettrich

Wolfgang schrieb:

Nachbesserung verlangen, und wenn die nicht klappt, vom Kauf

sich nicht lang.

DoDi

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Hans-Peter Diettrich

Hanno Foest schrieb:

Wenn der Benutzer die Einstellung vornehmen darf, dann ist das IMO

DoDi

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Hans-Peter Diettrich

"Hanno Foest" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@mid.individual.net...

auf seine Mutterprache umstellen will, weil er des Deutschen nicht

Der ganze Lizenzgeschwafelkram ist so was von absurd...

Ich habe mein Auto auf Tagfahrlicht umgestellt,d as es beim Bau in Deutschland noch nicht mal als Entwirf gab, als dessen zwangsweise

der aktuellen deutschen Bestimmung konform...

--
MaWin, Manfred Winterhoff, mawin at gmx dot net
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MaWin

Hans-Peter Diettrich schrieb:

Tu ich nicht, aber "wenn man die Software sonst nicht benutzen kann"

Marc

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Marc Santhoff

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