Rigol - freischalten kostenpflichtiger Features - juristische Bewertung

Apr 05, 2016 146 Replies

Und meinen LG-Fernseher konnte ich durch setzen der Region auf "Finnland" zum digitalen Kabelempfang verhelfen. In Deutschland macht er nur analoges Kabel. Mehr wurde beim Kauf auch nicht zugesagt. War das nun illegal?

Myn Seudop schrieb:

Kaufvertrag).

Die Idee ist schon in Ordnung, nur nicht die seltsamen Vorstellungen

Rechtslage zu tun hat :-( Wer kennt schon den (juristischen) Unterschied zwischen Werk und

DoDi

Wolfgang schrieb:

Die liegen auch in der Kaufsache, auf die sich Dein Angebot bezogen hat. Die Beschreibung der Kaufsache wird auch ohne Dein Zutun Bestandteil des

*ebenfalls* berechtigt wurde (man Rechtsinhaber).

DoDi

Gerrit Heitsch schrieb:

Das ist zumindest urheberrechtlich nicht untersagt.

DoDi

Gerrit Heitsch schrieb:

ohne Hardware (Speichermedium) nicht existieren kann, macht sie noch lange nicht zu einer Sache.

und damit auch das Nachmachen.

DoDi

Juristisch kann ich eine unbezahlte Freischaltung immer noch nicht

juristische Freischaltprobleme elegant umschifft).

Wolfgang schrieb:

UrhG) detaillierten Nutzungen, die einer Zustimmung des Rechtsinhabers

DoDi

Marc Santhoff schrieb:

DoDi

Martin D. Bartsch schrieb:

DoDi

Hans-Peter Diettrich schrieb:

die Software sonst nicht benutzen kann.

en

Deswegen die Frage nach diesem konkreten Fall.

Marc

Am 07.04.2016 13:56 schrieb Hans-Peter Diettrich:

In Deutschland ist eine Einstellung "Finnland" wohl kein

Hanno

Am 07.04.2016 um 13:02 schrieb Hans-Peter Diettrich:

Tut mir leid, da kann ich dir nicht ganz folgen.

Wenn ich nach einem Rigol google, bekomme ich eine Beschreibung, wie zum Beispiel hier:

formatting link

Da finde ich auf Anhieb keinen Hinweis darauf, dass hier Funktionen

vor dem Kauf lesen, die meisten lesen sie nicht einmal nach dem Kauf komplett.

Wolfgang schrieb:

formatting link

Marc

Edzard Egberts :

nachgezogen. Alle bekannten Marken haben schon lange upgradeable Bandbreiten, Keysight, R&S/Hameg, Tektronix, you name it.

du die zweite, minderwertige Option bevorzugst. Prinzipienreiterei?

Myn

Wolfgang :

Weil sie es bei dem Modell ja auch nicht sind! Lern halt lesen.

Myn

Marc Santhoff schrieb:

Lies nicht nur, was erlaubt ist, sondern auch das Kleingedruckte,

DoDi

Wolfgang schrieb:

Nachbesserung verlangen, und wenn die nicht klappt, vom Kauf

sich nicht lang.

DoDi

Hanno Foest schrieb:

Wenn der Benutzer die Einstellung vornehmen darf, dann ist das IMO

DoDi

"Hanno Foest" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@mid.individual.net...

auf seine Mutterprache umstellen will, weil er des Deutschen nicht

Der ganze Lizenzgeschwafelkram ist so was von absurd...

Ich habe mein Auto auf Tagfahrlicht umgestellt,d as es beim Bau in Deutschland noch nicht mal als Entwirf gab, als dessen zwangsweise

der aktuellen deutschen Bestimmung konform...

MaWin, Manfred Winterhoff, mawin at gmx dot net

Hans-Peter Diettrich schrieb:

Tu ich nicht, aber "wenn man die Software sonst nicht benutzen kann"

Marc

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