Du vergleichst hier einen Universalrechner (deinen PC) mit einem spezialisierten Werkzeug (Einem Oszi). Probiers nochmal.
Gerrit
Du vergleichst hier einen Universalrechner (deinen PC) mit einem spezialisierten Werkzeug (Einem Oszi). Probiers nochmal.
Gerrit
Vertragliche Vereinbarungen? Wo schliesse ich beim Kauf eines Rigol einen Vetrag mit dem Hersteller?
Gerrit
Paragraphen finden. USA hat aktuelleren Legalismus
/ durch generieren der Freischaltcodes?
Wie einfach ist das "Generieren" denn ? Wenn es trivial ist hat Rigol genau wie die pay-TV Anbieter wenig Grund sich zu beklagen.
erzeugt. Wenn der Klimbim
Wenn Seriennummer & Algorithmus in einem zweiten OTP-Controller liegt dann wird der Aufwand
kopieren. Aber bei Rigol sind cracks nicht gut kommerziell verwertbar.
MfG JRD
Am 06.04.2016 um 18:05 schrieb Gerrit Heitsch:
muss oder ob ich Code, den ich nach Bezahlung von Rigol bekomme, per USB-Stick draufflashe? Und im einen Fall hast du keine Skrupel, im
Johannes
Am 06.04.2016 um 18:13 schrieb Myn Seudop:
Verbindung gebracht werden.
Johannes
Am 05.04.16 um 18:31 schrieb Hergen Lehmann:
ger...
Stichwort zum Nachschlagen: Shrink Wrap License
Wenn man nach den Artikeln in der c't zu dem Thema geht, dann sind
ig.
Das ist der Unterschied zwischen 'kann schon alles' und 'den Code mit
Der Hersteller will Geld sparen indem er ein und dieselbe Hard- und Software an alle Kunden liefert ist dann aber beleidigt wenn der Kunde
5,6" TFT kaufen. Kann 640 x 480 und hat FBAS und VGA. Mit einem kleinenmanche Anwendungen das Bild stark verbessert. Nach deiner Ansicht ist das illegal?
Oder ein anderes TFT welches HDMI als Eingang hat. An 4 undokumentierten
abgreifen. Damit wird das Display universeller verwendbar. Ist das
Gerrit
Am 06.04.2016 um 19:45 schrieb Gerrit Heitsch:
Also findest du ERNSTHAFT, dass es einen Unterschied gibt, ob ich einen
An dem Absatz ist alles falsch.
Erstens will der Hersteller nicht Sparen, indem er Freischaltcodes statt Software verteilt. Er will die UX verbessern.
Zweitens ist Rigol wohl nicht mal "beleidigt", sondern ist sich sehrwohl
activation? Sind ja auch nur ein Paar Bits.
FW-Hack/HW-Hack legal ist, weil ich davon ausgehe, dass es sich nicht um ein Feature handelt, dass per Aktivierung nachgekauft werden kann. Bei
spezialisierten Markt geschuldet (HW kann mehr, Kunde bestellt Display aber in Konfiugartion X, Pollin kauft Resteramsch auf) und ist eher ein Nebeneffekt. Das ist beim Oszi mit Feature Activation ganz klar anders.
Johannes
Gerrit Heitsch schrieb:
Preisen, je nachdem, ob dieser Firmwarehack vorgenommen wurde oder nicht? Wenn nein, dann hinkt dein Vergleich nicht mal mehr - der braucht einen Rollstuhl
Einfluss auf irgendwelche Software hat
MfG Rupert
Gerrit Heitsch schrieb:
Worin siehst du den rechtlich bedeutenden Unterschied hinsichtlich der Nutzungsrechte an mitgelieferter Software?
MfG Rupert
Gerrit Heitsch schrieb:
kauft manch Kunde auch direkt beim Hersteller oder Importeur einer Ware. Das
darf er die Software dem entsprechend auch nur hinsichtlich der vereinbarten Teile, garnicht oder in vollem Umfang nutzen.
MfG Rupert
Dann ist der Code trotzdem schon auf dem System.
Dann brauchen wir ja nicht weiter zu diskutieren. Wenn es dem Hersteller egal ist interessiert es auch keinen anderen.
bekannt.
So betrachtet nicht denn das ist auch nur die Eingabe von ein paar Bytes und wenn der PC mit der Software schon geliefert wurde.
mit. Wenn du sie mitlieferst wunder dich nicht wenn sie benutzt wird, auch ohne dich nach einer Erlaubnis zu fragen. Oder wenn die Hardware
Die aktuelle Unterscheidung zwischen Hard- und Software ist
Hardware alles machen was ich will (anders anmalen, aus dem Fenster
Das ist nur ein gradueller Unterschied zu oben und ein ziemlich kleiner. Einmal muss ich das serielle EEPROM ausbauen, die entsprechenden Bytes
kann, allerdings nicht durch Eingabe eines Codes sondern durch eine
Siehe hier:
Was ist deine Meinung hierzu?
Gerrit
genug suchen, die Version mit S-Video finden.
Gerrit
aar
Eur
Jedes Argument zur Person halbiert das Karma des Argumentierenden.
mit identischer Hardware und Software auszustatten und erst im letztren Schritt minimal-invasiv auf das jeweils bezahlte Feature-Level zu konfigurieren. Das macht insgesamt weniger Aufwand und damit mehr Gewin n als eine Pflege von auf Hardware-Ebene echt unterschiedlicher Modelle.
Selbst die Tatsache, dass die entsprechenden "Hacks" in allgemein
rt Euro
Wahrscheinlichkeit daran gebunden, formal korrekt zu Arbeiten. (Staatli che
Entsprechend werden sie die Fiunger vom Hack lassen und die offizielle
Variante bevorzugen.
beim
c) Kunden mit schmalem Budget greifen eher zu Rigol als zur Konkurrenz,
Die letzten beiden Punkte machen plausibel, warum Rigol weder juristisc h noch technisch gegen die Hacks vorgeht. So simpel, wie die Hacks zu
------
-- Kai-Martin Knaak tel: +49-511-762-2895 2211 Welfengarten 1, 30167 Hannover http://www.iqo.uni-hannover.de GPG key: http://pgp.mit.edu:11371/pks/lookup?search=Knaak+kmk&op= get
Am 06.04.2016 um 08:07 schrieb Myn Seudop:
Sicher? Die Urheberrechtsmafia sieht das zuweilen ganz anders. Daher ja signierter Bootcode etc.
Hmm? Wovon redest du? Ich hab die Rigol-SW (wohl eher Firmware) mit dem
vom Entwicklungsaufwand her egal sein.
Hanno
Ist aber was anderes. Die von Dir genannten Lizenzen versuchen ja etwas
Mehrfachnutzung.
der offenbar fertig enthaltenen Software funktioniert. Deren Umgehung
Marc
Am 06.04.2016 um 20:55 schrieb Kai-Martin Knaak:
Das ist allerdings bei Tektronix (Kleine I2C-EEPROM-Module mit wenigen Bytes _Klartext_ als Upgrades) auch nicht anders.
Michael
Am 06.04.16 um 21:28 schrieb Marc Santhoff:
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Ich bezog mich auf Hergens Vermutung, dass man mit dem Freischalten von
ne solche
trag
Kaufvertrag, in aller Regel kommt dadurch aber kein irgendwie gearteter Vertrag zwischen dem Endkunden und dem Hersteller zustande.
kung
fen kann, ob sie ihn einseitig benachteiligen -- was bei Microsoft-Lizenzen
nm deutschen Rechtssystem woh mit gutem Erfolg anfechtbar. Deshalb auch der Bezug auf den Begriff der Shrink Wrap License.
Features das Wort reden. Es geht mir hier nur um diese "Nutzungslizenz",
r ein Teil
Im Rahmen dessen, worauf ich mich bezog, ist das irrelevant.
stellen, das Freischalten mit selbstgenerierten oder aus dem Internet besorgten Codes juristisch eventuell als Erschleichen von Leistungen zu werten ist. Da
erschlichen wird.
Hanno Foest:
Du hast ein Nutzungsrecht an einem Teil der Software mit dem
Dekodierung sind auch Entwicklungskosten angefallen. Sie werden auf
Du findest also, die Entwicklung dieser Option war so trivial, dass sie keinen Cent wert ist und die Entwickler dieser optionalen Software haben keine Bezahlung verdient?
Ich habe die 30 Tage Testversion von Adobe Photoshop mit dem Rechner
Entwicklungsaufwand her egal sein.
Myn
Das kann nur beantwortet werden wenn wir die Kalkulation von Rigol kennen. Sollten sie an der Billigversion keinen Verlust pro verkauftem
Trotzdem passt das Beispiel hier nicht. Kaufst du das Oszi, dann bekommst du ein Bundle aus Hard und Software vom selben Hersteller. Der Hersteller hat also sein Geld bereits bekommen. Die Hardware funktioniert ohne die Software nicht und mit der Software kannst du ohne die Hardware nichts anfangen.
PC-Hersteller Geld bekommt, aber Adobe nicht.
Gerrit
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