Das stimmt nicht. Sogar in den Ausschreibungen wird genau vorgegeben, wie das zu armieren und auszugiessen ist, bis zu den Mischverhaeltnissen fuer den Moertel:
Den kann man vernuenftig armieren. Bzw. muss, sonst gibt es fuer betriebliche und oeffentlich genutzte Gebaeude keine Bauabnahme. Inzwischen ist aber eine andere Methode gaengiger: Man macht die Erde rundherum sehr gerade, legt Schalung aus, dann die Armierung, dann kommt der dicke Betonlaster und die Seitenwand wird gegossen. Nach Trocknung wird sie in die Vertikale gezogen und verbunden.