Rauchmelder: mit AA?

Da steckt ja auch eine zahlungskraeftige Lobby plus die oeko-feel-good Fraktion hinter. Ansonsten fliegt man selbst mit nur einem einzigen Molekuel einer in Bruessel verpoenten Substanz raus.

Seid Ihr in der Schweiz eigentlich von diesem Mumpitz befreit?

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Gruesse, Joerg 

http://www.analogconsultants.com/
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Joerg
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horst-d.winzler schrieb:

Der Ersatz von Qualität durch zertifizierten Schrott nervt überall.

Allerdings gibt es Extremismus definitionsgemäss auf beiden Seiten, und die andere nervt mich in letzter Zeit noch mehr: Gerade weniger begnadete Junginschinöre greifen bei Messaufgaben auf "Standardmethoden" der "Industrie" zurück, anerkannt seit Jahrhunderten. Allein deswegen müssen diese Methoden ja überlegen sein. Auch wenn es moderne Methoden gibt, viel billiger, genauer, stabiler, zuverlässiger etc.

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mfg Rolf Bombach
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Rolf Bombach

Am 03.04.2013 21:27, schrieb Rolf Bombach:

Lässt sich ja relativ leicht abschätzen, daß das bei einer einigermaßen geladenen Autobatterie (es ist mir bekannt, daß es sich um einen Akkumulator handelt) nicht in ein paar Minuten erledigt ist...

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Eric Brücklmeier

Am 03.04.2013 21:40, schrieb Rolf Bombach:

Nennt sich gußeisernes Kugelgrillsyndrom und befällt auch viele Alte...

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Eric Brücklmeier

Jein. Sind natürlich alle gegen EU, aber was bleibt einem übrig. Nennt sich dann autonomer Nachvollzug oder dergleichen. Leider fällt seit Fukushima der Anti-Atom-Wahn auf fruchtbaren Boden. Der Regierung blieb nichts anderes übrig, als völlig übereilt, sprich weitgehend planlos, dem "Atomausstieg" zuzustimmen. Im Gegensatz zu DE ist CH allerdings mittlerweile ein Strom-Import- Land und EE wurde kaum aufgebaut. OK, Wind gibts halt nicht viel, aber PV wurde auch kaum installiert. Ein Szenario, der Bundesrat hat sich ja nicht nichts ausgedacht, geht von einem totalen Wegfall der Kernkraft um ca. 2032 aus, dann sollen innert zweier Jahre oder so gleich viel PV wie in Deutschland installiert werden. Absolut, nicht prozentual, wohlgemerkt. Viel Spass. Irgendwie kapieren die das hier nicht mit den Grössenordnungen. Bin gerade in den Aktionsplan koordinierte Energieforschung reingeraten. Die wollen doch tatsächlich 200MCHF für Energie- forschung ausgeben. Wahnsinn. Die Astrophysiker haben auf der ISS gerade ein 2GCHF Alphaspektrometer in Betrieb. Eine Gruppe soll jetzt die Tiefengeothermie in Angriff nehmen. So mit 1:1 Versuchen und Bohrungen bis 5km oder dergleichen. Vielleicht kriegen die dann von obigem Kuchen so 2MCHF ab. Sie sind gerade am Rückfragen, ob da nicht die Einheit verwechselt wurde. Die Fördergelder sind also noch nicht ausser Kontrolle geraten. Mit ROHS, nun, unser Institut hat ja noch eine Lizenz bis und mit Plutonium. Andererseits sind die Nachwuchselektroniker bereits hoffnungslos auf dem Bleifreitrip und finden das ganz toll. Werde aber sicherheitshalber noch ein paar LDR an Lager nehmen.

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mfg Rolf Bombach
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Rolf Bombach

Am 21.03.2013 18:48, schrieb Guido Grohmann:

Klärt mich doch mal auf: Welche _gesetzliche_ Pflicht verletzen ich oder mein Vermieter da, und wie lange schon? Und welche ernstzunehmenden Konsequenzen könnte das haben?

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Hartmut Kraus

Hartmut Kraus schrieb:

Die Pflicht ist nicht Deutschlandweit, so was ist Ländersache. Konsequenzen hast du nur bei einen Schadenfall zu befürchten, das kann dann soweit gehen daß eine Versicherung nichts zahlt wenn du keinen Rauchmelder hast und in deinem Bundesland einer vorgeschrieben ist.

Frank

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Frank Müller

Frank Müller schrieb:

Das kann wohl noch etwas weiter gehen, nämlich soweit, daß der Staa tsanwalt ggfls. über fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Töt ung nachdenken wird, wenn der Haus- oder Wohnungseigentümer (z.B. Vermieter) allzu s parsam war und auf die Installation vorgeschriebener Rauchmelder verzichtet ha tte

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Am 07.04.2013 11:30, schrieb Rupert Haselbeck:

hast du nur bei einen Schadenfall zu befürchten, das kann dann soweit gehen daß eine Versicherung nichts zahlt wenn du keinen Rauchmelder hast und in deinem Bundesland einer vorgeschrieben ist.

ggfls. über fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung nachdenken wird, wenn der Haus- oder Wohnungseigentümer (z.B. Vermieter) allzu sparsam war und auf die Installation vorgeschriebener Rauchmelder verzichtet hatte Danke, alles klar. Dann hab' ich also nichts zu befürchten - weder, was irgendwelche sinnlosen Ausgaben betrifft, die noch auf mich zukommen könnten, irgendwelche "Belästigungen" durch "power low "- Gepiepse, Fehlalarme (sollen sich hier alle das Rauchen abgewöhnen? ;) ) noch irgendwelche Konsequenzen im Schadensfall. Nur zusehen, dass der nie wieder eintritt, bei dieser Nachbarschaft hier. ;)

"Hast du Minimax im Haus, breitet sich kein Feuer aus. Doch was nützt der ganze Mist, wenn du nicht zu Hause bist?"

Hallo Rupert, meine ausführlichere Anwort ist versehentlich an dich gegangen, könntest du sie bitte mal hier 'reinkopieren? Würde mir viel Tipparbeit sparen. (Ich hatte wieder mal "Antwoten" statt "NG antworten" angeklickt, was aber nichts mit irgendwelcher "Weltfremdheit" oder "Hirngespinsten" zu tun hat, ok)? ;)

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Hartmut Kraus

Am 07.04.2013 10:24, schrieb Frank Müller:

Seit wann verhindern die Brände? Der Vorteil ist eher, etwas weniger an einer Rauchvergiftung gestorben zu sein. Die Auferstehung ist leider bisher nicht versicherbar.

Der nächste Schritt dürften verpflichtende Spinkleranlagen sein...

Butzo

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Klaus Butzmann

Am 07.04.2013 16:38, schrieb Klaus Butzmann:

Das wäre das einzige gewesen, das damals den Brand in unserer Tiefgarage verhindert oder zumindest die Schäden begrenzt hätte. Ich wurde trotz Rauchmelder (der wohl stundenlang getutet haben muss, bevor einer reagiert hat) auch erst von der Feuerwehr geweckt (die schon mit Atemgeräten ausgerüstet war) - da hab' ich mal gemerkt, wieviele Atemzüge du im Ernstfall machen kannst, bevor's dich entschärft. Ich gebe dir zwei - musste die Luft anhalten, zum Glück waren's nur zwei Treppen 'runter.

Vier Autos total ausgebrannt, der Rest war auich nicht mehr zu gebrauchen. Klar - wenn stundenlang der Qualm durchzieht, ... Wohl ein kleines Wunder, dass kein Tank hochgegangen ist.

Nur wie üblich, der Verursacher "nicht ermittelbar", also schonen wir mal seine Hafptpflichtversicherung - die Autobesitzer, die nicht kaskoversichert waren - Pech gehabt. Aber dicke Ordner voll "gutachterlicher Kompetenz" - trotzdem nicht klar, ob's der eine nagelneue war oder die Ente daneben, die älter war als ihre Besitzerin...

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Hartmut Kraus

Hartmut Kraus:

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chland. Die schlimmste Konsequenz bei Bestandsbauten ist in einigen Ländern ein Bußgeld etwas mehr Generve mit einer etwaigen Feuerschutzversicherung, die erstmal die Pflichtverletzungskarte vor der Auszahlung spielen wird.

Bei Neubauten müssen sie bei Planvorlage eingezeichnet sein, sonst keine Genehmigung. Es gibt afaik noch keine Rechtssprechung zu der Rauchmelderpflicht und ich halte die Teile für hyperfluid, obwohl ich jahrelang in einer HiOrg tätig war.

Falk D.

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Falk Dµeßßert

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