Es gibt die so genannte Differenzbesteuerung. Danach ist ein Ausweis der Umsatzsteuer nicht möglich/erforderlich. Sinn hat es. Firma kauft Ware von Privatmann auf. Ein Ausweis der "Mehrwertsteuer" ist nicht möglich, da Privatmann Umsatzsteuer nicht abführt und Gewerbetreibender dies nicht gegenrechnen kann. Im Verkauf muss er aber den Mehrwert versteuern. Um nun dem Käufer nicht dazu zu verhelfen den Einkaufspres des Gewerbetreibenden zu erfahren, wird eben auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Beispiel: GmbH kauft von Privat: Buch 100 Euro - Kein MwSt-Ausweis GmbH verkauft an GmbH: Buch 219 Euro - incl. MwSt
-> Aus der Rückrechnung kann der Käufer errechnen, dass das Buch für 100 Euro eingekauft wurde.
Annahme 2: GmbH verkauft an GmbH: Buch 179 Euro - Differenzbesteuert nach § 25a UStG Kennst Du den Einkaufspreis - und damit die Marge - von diesem Buch?
Allerdings: Es muss IMHO der Hinweis der Differenzbesteuerung auf der Rechnung enthalten sein. Oder die GmbH macht von § 19 UStG Gebrauch. Auch dies natürlich mit dem Ausweis der Regelung auf der Rechnung.
Und damit begründe ich mein anderes Ja. Irgendwas ist faul... Vielleicht auch Unwissenheit.
Ich mal mal ein F'up nach de.soc.recht.steuern+buchfuehrung
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