(Nicht)zulässigkeit von LED-Lampen a n PKW

Jul 17, 2012 40 Replies

Am 22.07.2012 10:47, schrieb Thomas Stegemann:

Hab ich mir auch gedacht. ;-)

Sowas gibt's in D aber auch. VW Caddy Pick-Up mit Düsentriebwerk (neben dem eigentlichen Motor). Kam mal in einer Autosendung.

Hier kann man das Ding sehen, auch mit dt. Kennzeichen:

formatting link

formatting link
"Das beste daran ist aber, dass der Caddy-Jet eine Straßenzulassung hat

-- natürlich nur, wenn er mit dem normalen VW-Motor fährt, der immer noch eingebaut ist. Da Willy Besitzer einer freien Autowerkstatt ist, kennt er sich hervorragend mit Autos und Motorrädern aus und weiss genau, worauf er bei dem Umbau des Caddys zu achten hat, um die Zulassungsvorschriften einzuhalten." ;-)

formatting link

Das Düsentriebwerk gilt als Ladung, darf er im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzen (Geräusche, Emissionen), der Rest (ein angepasster Caddy) ist TÜV-zugelassen mit normalem Nummernschild.

Wenn man sich das hier durchliest, waren die Chancen aber wohl mal recht gut, dass Autos auch mit (deutlich kleinerem) Turbinenantrieb mal im realen Straßenverkehr landen:

formatting link

Macht einen praxisnahen Eindruck:

formatting link

Volvo hat in den 90ern offenbar die Idee gehabt, kleine Turbinen als Range Extender in E-Autos zu nehmen:

formatting link

Und Jaguar hat es als Konzept bis in ein Showcar 2010 rübergerettet:

2x70kW aus 2x35 kg klingt aber auch verlockend als Onboard-Generator:
formatting link
Zumal sie dem sonst etwas emotionslosen Elektroantrieb (Typ Straßenbahn) wieder ein "sportliches" Hochleistungsgeräusch (Typ Flugzeug) geben.

Ralf

Join the Discussion

Have something to add? Share your thoughts — no account required.

Didn't find your answer?

Ask the community — no account required