(Nicht)zulässigkeit von LED-Lampen a n PKW

Hallo NGs!

Der eine oder die andere von Euch ist vielleicht - aus welchen Gründen auch immer - auf die Idee gekommen, an einem PKW die vorhandenen Halogen- bzw. Glühlampen gegen LEDs auszutauschen. Die-/Derjenige hat dann sicherlich auch die Erfahrung gemacht, daß man passende LED-Einsätze zwar beispielsweise auf eBay in Hülle und Fülle "nachgeschmissen" bekommt, davon aber kein einziger eine ECE-Zulassung(?) hat, also "im Geltungsbereich der StVO", wie es so schön heißt, nicht betrieben werden darf. Bei den ganzen Chinaböllern auf eBay wundert mich die fehlende Zulassung auch nicht weiter, aber selbst die Einsätze, die Osram unter dem Begriff "LED-Retrofits" verkauft, haben keine.

Andererseits sind schon seit Jahren LED-Beleuchtungskörper an PKWs ab Werk erhältlich. Beispielsweise hat Mercedes in der E-Klasse schon 2006 teilweise LED-Standlichter vorne eingeführt, eins der prominenteren aktuellen Beispiele dürfte die TFL-LED-Leiste in den Scheinwerfern aktueller Audis sein. Im Kielwasser der TFL-"Pflicht" sind außerdem viele LED-TFL-Nachrüstsätze auf den Markt gekommen, von denen auch zumindest einige eine Zulassung haben.

Und genau diese beiden Seiten der Medaille bekomme ich irgendwie nicht zusammen: Warum bekommen Hersteller für TFLs und sozusagen komplette PKWs Zulassungen für LED-Beleuchtungen, einzelne LED-"Birnen" aber offensichtlich nicht? Bei namhaften Herstellern wie Osram wird's ja wohl kaum am Know-How oder an finanziellen Möglichkeiten mangeln... Gibt's da irgendwelchen objektiven technischen oder rechtlichen Gründe, die das erklären?

Tschüs,

Sebastian

PS: Relativ wüstes XP über dse, dsie, defa und dsrs - f'up erstmal nach defa - falls jemand meint, das Thema würde woanders besser passen, bitte entsprechend umbiegen.

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Sebastian Suchanek
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Sebastian Suchanek :

Bei LED-Lampen sind die Reflektoren anders gestaltet. Einfach nur "Birne" tauschen klappt nicht, da dann die Lichtkegel anders aussehen und ev. sogar blenden.

Es ist doch nur noch in dse was los, die andren Gruppen sind doch quasi schon tot, oder?

M.

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Matthias Weingart

Moin,

Am 17.07.2012 11:43, schrieb Sebastian Suchanek:

Ich hab mich auch schon darüber geärgert, dass man diese popeligen 5 Watt Lämpchen (W5W) fürs Stand-/Begrenzungslicht nicht einfach durch langlebigere LED ersetzen kann ohne eventuell Ärger mit der Rennleitung zu bekommen. Bisher habe ich auch noch keine mit E-zeichen gefunden.

Ich kann mir nur vorstellen, dass die meisten dieser angebotenen LED Ersatzteile entweder nur nach vorn abstrahlen und damit nicht den Reflektor ausleuchten, wie es der einfach in der Mitte rundherum strahlende Glühfaden macht. Eine punktförmig nach vorn strahlende LED könnte sogar eventuell blenden. Andererseits habe ich auch schon Bilder von diesen "Ersatzlämpchen" gesehen, wo die LEDs seitlich nach oben und unten angeordnet waren, das sollte einer Glühlampe schon recht nahe kommen.

Eventuell ist aber auch die Lichtfarbe nicht in Ordnung, die "weißen" sind ja meist eher bläulich und andere werden gar in grün oder rot angeboten (da kann ich es noch am ehesten verstehen, dass so eine Discobeleuchtung nichts im Scheinwerfer zu suchen hat).

Gruß Kai

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Kai Ebersbach

Am 17.07.2012 11:43 schrieb Sebastian Suchanek:

Genau da liegt der Unterschied: zugelassen werden LED-Leuchten. D.h. "Glühbirne" (Leuchtmittel), Reflektor (Lichtformer) und das Gehäuse drumherum. Diese drei Teile müssen aufeinander abgestimmt sein, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.

Ein LED-Leuchtmittel, welches die gleiche Abstrahlcharakteristik wie eine Glühlampe hat, könnte auch als Nachrüstlösung zugelassen werden. Die Dinger, die Du heute kaufen kannst, leuchten jedoch überall hin, bloss nicht da, wo man es von der Glühlampe her erwartet.

Für Xenon gilt das gleiche: H4 raus und Xenon rein (oder CFL, "Energiesparlampe") haut nicht hin, weil die Optik nicht passt. Mit entsprechend designetem Drumherum sind das aber durchaus praktikable Alternativen.

Patrick

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Patrick Schaefer

Am 17.07.2012 19:46, schrieb Patrick Schaefer:

Ausserdem ist Xenon ausschliesslich mit automatischer Leuchtweitenregelung in D zugelassen. H4 und H7 kommen aber meist mit manueller daher.

Andreas

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Andreas S

Wird dich wundern, aber mein [P]Opel hat das auch. Sie werden sogar hoch und herunteredimmt. Sie leuchten aber nur bei V < xx (30 oder 50, keine Ahnung jetzt). Sind normale H1 (oder H7?), Xenons lenken mit.

Waldemar

--
My jsme Borgové. Sklopte ¨títy a vzdejte se. Odpor je marný.
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Waldemar Krzok

Und Reflektorwaschanlage.

Waldemar

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Waldemar Krzok

Wohl kaum, ich jedenfalls habe noch kein Fzg. mit Reflektorwaschanlage gesehen. Höchstens mit Scheinwerferreinigungsanlage. Reflektor wäre schwierig...

Karl

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Es sprach der Pfaff' zum Fürsten:
"Halt' Du sie arm, ich halt' sie dumm."
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Karl Davis

Am Tue, 17 Jul 2012 20:39:07 +0200 schrieb Kai Ebersbach:

"Ist das nicht in Ordnung? Ich habe die Lämpchen noch, ich mache sie sofort wieder rein."

--
Gruß Werner
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Werner Holtfreter

Wie man den Hund auch nennt. Scheinwerferreinugungsanlage ist für Fahrzeuge mit Gasendladungslampen (vulgo Xenonlicht) gesetzlich vorgeschrieben.

Waldemar

--
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Waldemar Krzok

Moin,

Am 18.07.2012 01:20, schrieb Werner Holtfreter:

Ist der Polizist milde gestimmt, kommste eventuell mit einer Verwarnung davon, ist er es nicht, haste den Ärger bis hin zum Bußgeldbescheid.

Wenn sich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle erst ein Polizist Gedanken über Deine Standlichtlämpchen macht, so fürchte ich, wird der eher nicht mit sich handeln lassen, weil er froh ist, endlich etwas gefunden zu haben...

Gruß Kai

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Kai Ebersbach

Und so sprach Kai Ebersbach:

Eher nicht. Es wird, solange keine Gefährdung oder Unfall vorliegt, maximal eine Ordnungswidrigkeit.

Allerdings kann der Polizist vor Ort verlangen, dass der "Misstand" abgestellt wird. Egal wie ;)

Solange man Polizisten nicht blöd kommt, passiert sowas eher nicht.

Selbst meine Antwort:"Nein, oder glauben Sie ich möchte verdursten?" Auf die Frage der allg. Verkehrskontrolle:"Guten Abend, Allgemeine Verkehrskontrolle, haben Sie etwas getrunken?" hat keine negativen Folgen gehabt...

Roland

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Roland Ertelt

Roland Ertelt schrieb:

Auf welcher Rechtsgrundlage? Der Mangel dürfte zu gering sein, dass er das Fahrzeug deshalb stillegen darf.

Du trinkst nicht, damit du nicht verdurstest?

Ausserdem klopfst du Sprüche, kein Polizist wird fragen ob du was getrunken hast.

Grüße Harald

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Harald Klotz

Moin,

Am 18.07.2012 18:36, schrieb Roland Ertelt:

Drum schrieb ich ja Bußgeldbescheid...

Setzt voraus, dass Du in der Situation passende Lämpchen dabei hast oder nahe an einer Tanke etc. bist... das dann noch bei Dunkelheit und strömendem Regen, nein Danke, wäre mir zuviel Ärger wegen einem Paar Lämpchen! :-)

Gegen eine Mrs. oder einem R. Übereifrig in der Ausbildung oder kurz danach nützt Dir das auch nix...

Ich habe darauf auch schon geantwortet: "Ja, eine Flasche Cola." und darauf kam dann grinsend "... und, war Rum oder sonstiger Alkohol mit drin?"

Wegen der Lämpchen dürfte es schon ein Unterschied sein, ob Du bei der Verkehrskontrolle Deinem BüNaBe (BürgerNaherBeamter sprich Dorfsheriff) in die Hände fällst oder einem Trupp Spezialisten irgendwo auf der Landstraße oder Autobahn...

Ich finde es schade, dass es offenbar keinen Hersteller gibt, der solche LED als bauartgeprüfte Teile anbieten kann oder will...

Gruß Kai

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Kai Ebersbach

Am 18.07.2012, 23:14 Uhr, schrieb Kai Ebersbach:

oder =

Paar =

Unabh=E4ngig von Wetter und Tageszeit ist der Lampenwechsel an modernen = =

Fahrzeugen mit ihren stylischen Beleuchtungsm=F6beln nicht "mal eben" zu= =

erledigen.

he =

Die k=F6nnen nicht, weil es noch keine LED-Konstruktionen mit den Lampen= =

vergleichbarer Abstrahlcharakteristik gibt. Lampe, Reflektor und =

Streuscheibe sind aufeinander abgestimmt.

Gru=DF G.O.

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G.O.Tuhls

Moin!

Und so richtig Ärger hast Du dann, wenn der Unfallgegner behauptet, er hätte Dich (wegen Deiner komischen Lampen) nicht gesehen.

Gruß, Michael.

Reply to
Michael Eggert

Harald Klotz wrote on Wed, 12-07-18 20:25:

Doch. Ich habe (es war gegen drei oder vier am Morgen) auch wahrheitsgemäß bejaht (nur leicht abgerundet), aber die junge Polizistin bestand darauf, ich stünde aufrecht und sie rieche nichts, da verzichte sie auf die Atemprobe. Das muß einer der vielen Segen des Rabbiners in Jersusalem gewesen sein.

(Nein, besoffen war ich nicht, aber inzwischen sind es nur noch 0.05 %, oder?)

Reply to
Axel Berger

Roland Ertelt schrieb:

Wenn aber was passiert, dann kanns grob werden. Durch unzul=E4ssige, we= il=20 nicht bauartgepr=FCfte Beleuchtungseinrichtungen erlischt die=20 Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Versicherungen pflegen in solchen F=E4= llen=20 heftigen Widerstand gegen die Zahlung zu leisten bzw. holen sich den=20=

gezahlten Betrag zumindest teilweise von Fahrer und/oder Halter wieder Wenn nichts passiert, also nur eine einfache Verkehrskontrolle das=20 unzul=E4ssige Teil aufdeckte, dann gibts halt eine Beanstandung nebst=20=

Kontrollaufforderung, bei gr=F6beren Sachen wie falscher/leerer Auspuff= ,=20 falsche Reifen, falsche Scheinwerfer, Unterbodenbeleuchtung oder dergl.= =20 Firlefanz gerne auch mal eine Mitteilung an die Zulassungsstelle, welch= e=20 dann um eine Vorf=FChrung beim T=DCV oder dergl. bitten mag

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Und so sprach G.O.Tuhls:

Das ist ein Problem des Fahrzeughalters, der so einen Mist kauft. Schon in der STVO steht (sinngemäß), dass man sich vor jedem Fahrtantritt von der ordungsgemäßen Funktion der Beleuchtung zu überzeugen hat. Losfahren mit defekter Beleuchtung ist eine Ordnungwidrigkeit.

Allein diese Vorschrift sagt schon aus, dass der Fahrzeughalter selber die Beleuchtung reparieren können muss. Interessant, wie das heutzutage ausgelegt wird, damit Gasentladungslampen nicht Idiotensicher sein müssen...

Roland

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Roland Ertelt

Und so sprach Kai Ebersbach:

Ordungswidrigkeiten ziehen keinen "Bußgeldbescheid" nach sich. Ein Bußgeld ist immer Punktebewehrt (weil es halt keine Ordnungswidrigkeit mehr ist).

Du hast keine Ersatzlampen dabei? Dann lies mal deine Pflichten als Fahrzeugführer in der STVO nach.

Doch. Vor allem wenn man die Regeln auch kennt, nach denen die "nassen" Grünen/Blauen arbeiten müssen...

Roland

Reply to
Roland Ertelt

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