Kopierschutz - war: Re: Anschlußbelegung für POLLIN UHF- Modulator

Am Thu, 04 Mar 2004 13:10:42 +0100, meinte Martin Lenz :

Und wenn keine Partei sich dessen Abschaffung aufs Programm heftet (wie >ist das bei einer EU Richtlinie überhaupt möglich), dann kann der Wähler >auch nix ausrichten.

Ich darf das mal kurz richtigstellen: Gegen einen Kopierschutz, der verhindert, daß illegale Kopien gezogen werden, und dem Verbot pp. von Geräten pp., die diesen (spezifisch) aushebeln, ist grds. nichts zu sagen. Aber: Dies kollidiert mit dem Recht auf Anfertigung der sog. Privatkopie. Dieses Recht ist natürlich kein Grundrecht oder so - es wurde seinerzeit (lang´ ist´s her) aus der sicheren Erkenntnis gewährt, daß man den privaten Bereich nicht überwachen konnte und wollte (an dem "alten" Gesetzgeber kann man und vor allem die Yogis und Laienspielschar, die heutzutage in Berlin Gesetze verbrechen, nur ein Beispiel nehmen - die wußten bei allem Fehl, das menschlichem Handeln nun mal innewohnt, noch, was zu tun war und was sie tun). Anstatt also ein Volk in toto zu kriminalisieren, ohne auch nur die Chance zu besitzen, diese dann Straftaten verhindern oder ahnden zu können (durch Gesetze, deren Einhaltung man nicht erzwingen kann, verliert jedermann auf Dauer der Respekt vor dem Gesetz und Gesetzgeber an sich), hat man sich dazu entschlossen, diese Handlungen unter bestimmten Umständen zu erlauben und gleichzeitig zur Kasse zu bitten: Durch die sog. Urheberabgabe für - ganz allgemein gesagt - Kopiermaterialien. Diese Urheberabgabe kommt den Urhebern zugute, so daß also letztlich diese "Privatkopie" bezahlt wird - und zwar letztlich von uns Anwender als letztes Glied der Kette. Sie ist, man muß es ganz deutlich sagen, kein Geschenk des Gesetzgebers oder des Urhebers sondern "nur" eine art gesetzliche Zwangslizenz, die in pauschaler Form abgegolten wird. Daraus folgt: Wenn der heutige Gesetzgeber meint, daß diese damalige Entscheidung falsch gewesen sei, dann ist es durchaus legitim, das recht auf die "Privatkopie" zusammen mit der Urheberabgabe abzuschaffen. Dann kann er auch die Umgehung des Kopierschutzes unter Strafe stellen und alle sind zufrieden. Nein, natürlich wären dann nicht alle zufrieden, denn die Verwertungsgesellschaften und davon profitierenden Urheber würden ganz laut aufschreien, weil sie dann deutlich weniger Einnahmen hätten. Aber was macht unserer cleverer Gesetgeber (der in Hinblick auf Fairness und Korrektheit immwer wieder Beispiele setzt und sich daher nicht wundern darf, daß der Bürger - etwa bei der Steuer(hinterziehung) diesem folgt)? Er schafft faktisch das Recht auf die "Privatkkopie" ab, behält aber den Zwang zur Urheberabgabe bei. Denn nichts anderes ist es, wenn man zwar formal die Regelungen zur "Privatkopie" im Gesetz beläßt, Kopierschutz aber zuläßt und dessen Beseitigung unter Strafe stellt. Ausdrücklich soll dessen Beseitigung auch nicht zum Zwecke der Ausübung des Rehcts auf "Privatkopie" zulässig sein. Eine entsprechende Regelung soll ggfs. später (nachdem man Erfahrungen gesammelt hat) kommen - was, wie jedermann, der das System kennt, natürlich heißt: Niemals. Da von den Politikern (ob rot oder schwarz) nichts zu erwarten oder zu erhoffen ist, kann man nur darauf hoffen, daß die Gerichte dies, falls es mal zum Prozesse kommen sollte, kippen. Um es abschließend noch einmal klarzustellen: Es geht nicht um Raubkopien, es geht nur um die legale sog. "Privatkopie" (eben im Rahmen der dafür geltenden Regeln). Raubkopien sind und waren unzulässig und strafbar - und das ist auch richtig so. Aber solange wir Anwender (denn die Hersteller und Händler reichen die Urheberabgabe ja nur an uns Endverbraucher weiter - haben also selbst überhaupt keinen Nachteil davon und verständlicherweise daher auch keine Motivation, dagegen vorzugehen) für das Recht der sog. "Privatkopie" zahlen, muß man uns auch die Möglichkeit geben, diese vornehmen zu können. Und warum der ganze Zirkus? Weil die Musikindustrie den Hals nicht voll bekommen konnte und meinte, nicht nur eine unsägliche Pop-Gruppe nach der anderen konstruieren und vermarkten sondern für die viel billiger als LPs herstellbare CDs wesentlich mehr als früher für die LPs verlangen zu müssen bzw. dürfen. Pleite sollen sie gehen, alle zusammen.

Beste Grüße

Dr. Michael König

--
    RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
          D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11 
          D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4 
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "nginfo"] * www.drkoenig.de
Reply to
RA Dr.M.Michael König
Loading thread data ...

ElectronDepot website is not affiliated with any of the manufacturers or service providers discussed here. All logos and trade names are the property of their respective owners.