Am 21.12.2022 um 22:24 schrieb Rolf Bombach:
Das ist hier noch immer so:
"Öffentliche und private Arbeitgeber sind nach § 154 SGB IX verpflichtet, wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderungen zu besetzen. Sie sind ebenfalls verpflichtet, die entsprechenden Daten einmal jährlich an die zuständige Agentur für Arbeit zu übermitteln bzw. der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt auf Verlangen vorzulegen. Wird die Pflichtquote nicht erreicht, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden."
Quelle: