Hacker haben offenbar (stets) Zugriff zu ALLEM!

Am 21.12.2022 um 22:24 schrieb Rolf Bombach:

Das ist hier noch immer so:

"Öffentliche und private Arbeitgeber sind nach § 154 SGB IX verpflichtet, wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderungen zu besetzen. Sie sind ebenfalls verpflichtet, die entsprechenden Daten einmal jährlich an die zuständige Agentur für Arbeit zu übermitteln bzw. der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt auf Verlangen vorzulegen. Wird die Pflichtquote nicht erreicht, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden."

Quelle:

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Eric Bruecklmeier
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Ich habe das während meiner ersten Lehre ab 1968 kennengelernt. Da liefen 1..2 Personen mit Blindenhund manchmal durch die Fabrikhallen. Aufgrund von Fragen hatte man mir erklärt, daß das Gesetze sind, die das verlangen.

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Helmut Schellong

War es, ohne Frage. Zudem der uniformtragende Teil der Bundeswehr definitiv _nicht_ in der Position war, als Erster mit Steinen zu werfen.

Das (von der Truppe wahrgenommene) Problem war nicht, dass da evtl. Leute mit Behinderungen arbeiten (bis auf ein paar wenige untersozialierte Idioten hat das keinen interessiert), sondern dass der ganze Verein ... na sagen wir mal, wie es so schön heisst, "die Arbeit nicht gerade erfunden hatte" (die Uniform- träger aber auch nicht - Topf, Kessel, usw).

Sehr sinnvoll, keine Frage.

Die übliche kurzsichtige Lokaloptimierung. Dabei ist es für alle Beteiligten besser, wenn man solche Leute sinnvoll in die Arbeits- welt integrieren kann. Und es gibt oft genug Möglichkeiten, wie man Leute mit Behinderungen ohne grossen Aufwand einbinden kann.

Man liest sich, Alex.

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Alexander Schreiber

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