FPGA-Entwickler gesucht (PTB Braunschweig)

Da würde mich mal der Median interessieren - in Anbetracht der ganzen TV-L E 14er.

Gruß Henning

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Henning Paul
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Den kenne ich leider nicht. Aber ich glaube, daß es dabei nur um die Industrie ging. Müsste ich nochmal nachsehen, kann aber dauern, da ich am Umziehen bin.

Grüße

Eric.

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Who the hell ist general failure and why is he reading my harddisk?
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E.-R. Bruecklmeier

Das heisst, 2010 betrug das Durchschnittsgehalt etwa 32 000 EUR, für einen Punkt. Die Beitragsbemessungsgrenze betrut 2010 66 000 EUR. Man konnte also 2010 max. 2,0625 Punkte ansammeln?

Eckrente West liegt bei 1 224 EUR, die man mit 45 Beitragsjahren erreichen könnte. Damit wären das 27,2 EUR/Punkt.

Sonderzahlungen gehen also bis zur Beitragsbemessungsgrenze voll ein?

Welche Punkte bekommt man für Jahre ohne Einzahlung: Ausbildung, Wehrdienst?

Schönen Gruß Martin

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Martin Τrautmann

Hi Manfred,

Wird ja auch höchste Zeit, schlimm genug, dass das für die W2 Besoldungsdiskussion wohl zu spät kommt. Bis da aber was verändert wird, gehen ja noch ei paar Jahre ins Land und bis dahin kann man ja schon mal Konkurrenzdruck aufbauen...

Marte

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Marte Schwarz

Am Wed, 11 Jan 2012 08:29:40 +0000 (UTC) schrieb Martin ?rautmann:

Vom Rechengang her ja, ohne jetzt die genauen Zahlen geprüft zu haben.

Wenn es da nicht irgendwelche speziellen Ausnahmen gibt: ja.

Am besten mal auf der Seite der Rentenversicherung zu den genauen Details schlau machen. Das ist/war alles abgedeckt, die Tendenz ist allerdings fallend.

Lutz

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Lutz Schulze

Martin ?rautmann schrieb:

flie=DFt sowohl

Berechnung ein

Keine Ahnung. Hilfst Du mir weiter?=20

Mir scheint, da=DF Du diesbez=FCglich falsch informiert bist.

der

Von daher entspricht das -- wenn man einen fundamentalen Unterschied mal au=DFen vor l=E4=DFt -- "weitgehend" ...

Merkst Du was?=20

Du h=E4ttest das besser nicht geglaubt. Es stimmt n=E4mlich nicht.=20

Nein. Das stimmt nicht.=20 (Folgerungen aus dieser falschen Annahme gesnippt).

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Martin Gerdes

"E.-R. Bruecklmeier" schrieb:

w=E4re,

Grenze f=FCr die Verbeamtung ist in vielen Bundesl=E4ndern das 45. Lebensjahr, ausnahmsweise das 50. Ich habe gerade in der Bekanntschaft den Zirkus erlebt, der gemacht wurde, als ein Bewerber, den man unbedingt haben wollte, bereits im 51. Lebensjahr war.

Reply to
Martin Gerdes

Stimmt, es sind mindestens ein Jahr und 274 Tage, um hier den Pensionsanspruch zu haben.

formatting link
(2007-05-14): Ein Durchschnittsverdiener kommt nach 45 Versicherungsjahren auf eine Rente von 1175 Euro, ein Bundesminister nach zwei Jahren Amtszeit auf

1965 Euro.

Allerdings ist das tatsächlich nur eine Minirente - die kann bis auf einen Höchstsatz von 9168 EUR ansteigen. Auch dort muss man also seine Rentenansprüche ansammeln. Es geht nur viel, viel schneller als für Normalbürger.

Eichel hätte gerne 14 550 EUR

- kumulativ noch die Pension als Oberbürgermeister obendrauf.

Ja, dass der Unterschied sehr gravierend ist. Und nebenbei dass es einen weiteren, fundamentalen Unterschied gibt: der eine zahlt in die Rentenversicherung ein, der andere zahlt nichts ein.

Das wurde bereits geklärt: der Rentenanspruch wird reingerechnet, die Pension aber auf mehr als die tatsächlichen Dienstjahre ermittelt.

Schönen Gruß Martin

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Martin Τrautmann

Im Saarland bestand zZ von Lafontaine noch die Regelung, das ein Landesminister 24h sein Amt inne haben mußte um voll Pensionsberechtigt zu sein. Ist später abgeschafft worden. Lafontaine hatte damals zu seinem Ministergehalt das Gehalt als OB noch dazubekommen. Als es rauskam entschuldigte er sich damit, er habe es nicht bemerkt...

--
mfg hdw
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Horst-D.Winzler

Ah, danke, ich hatte eben solche Regelungen in Erinnerung.

no more comment... Martin

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Martin Τrautmann

Am 11.01.2012 23:00, schrieb Martin Gerdes:

Zitat:

### In 11 anderen Bundesländern (z. B. Niedersachsen, Hessen, Berlin) liegt die Altersgrenze für die Verbeamtung von Professorinnen und Professoren höher und zwar überwiegend bei 50 (bzw. 52) Jahren. ###

Quelle: Empfehlung der LaKof AG ?Altersgrenze Verbeamtung und Kinderbetreuung?

Arbeitsgruppe (AG) der Landeskonferenz (LaKof) der Gleichstellungsbeauftragten (GB) der Hochschulen und Universitätsklinika des Landes NRW

Eric.

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E.-R. Bruecklmeier

"E.-R. Bruecklmeier" schrieb:

verbeamte].

  1. >> Lebensjahr, ausnahmsweise das 50.

liegt die

=20

Somit liegt sie in 5 Bundesl=C3=A4ndern tiefer.

Dieser Satz ist nicht logisch.=20

Entweder liegt die h=C3=B6here Grenze bei 50 oder sie liegt bei 52. Es = d=C3=BCrfte sich auch feststellen lassen, ob von den Bundesl=C3=A4ndern, die ausnahmsweise =C3=BCber das 45. Lebensjahr hinaus verbeamten (den dies = ist beispielsweise in Niedersachsen -- im Gegensatz zu obiger Darstellung

-- die Regelgrenze f=C3=BCr die Verbeamtung), mehr Bundesl=C3=A4nder = ausnahmsweise bis 50 verbeamten oder bis 52.=20

Das geht jetzt aber wirklich zu sehr in die Einzelheiten.

Mit dieser Quelle best=C3=A4tigst Du meine Darstellung und falsifizierst = die Deine.=20

Ich wei=C3=9F, wie sehr Dich diese Frage pers=C3=B6nlich bewegt, = m=C3=B6chte dennoch mit Blick auf das Gruppenthema anregen, auf weitere = Detailer=C3=B6rterungen zu verzichten.

Reply to
Martin Gerdes

Am 13.01.2012 23:00, schrieb Martin Gerdes:

Genau gar nicht, da deutlich jünger als 52 und bereits auf Lebenszeit verbeamtet...

Ach das Gruppenthema... was war das nochmal? Irgendwas mit Grill?

Eric.

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E.-R. Bruecklmeier

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