FPGA-Entwickler gesucht (PTB Braunschweig)

Am 02.01.2012 22:52, schrieb Klaus Butzmann:

Französischer Geheimdienst!

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann
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Das, was auf Bahnhöfen und Zügen im roten Keks steht. Deutsche Bahn.

-ras

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Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
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Ralph A. Schmid, dk5ras

Achso, wir sprachen vom Übergang Industrie -> Hochschule, daher kam ich nicht gleich auf die Bahn...

Eric.

--
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E.-R. Bruecklmeier

Am Mon, 02 Jan 2012 20:55:33 +0100 schrieb E.-R. Bruecklmeier:

Unabhängig davon gilt aber dass die Rente aus dem Durchschnitt der Einkünfte im Arbeitsleben beruht während sich die Pension auf die letzte Besoldung bezieht.

Da ist ein Unterschied im Ergebnis programmiert.

Ich weiss nicht ob der letzte Satz hier stimmt

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'Während die Standardrente seit Mitte der 1990er Jahre um elf Prozent gestiegen ist, sind es bei den Pensionen fast 33 Prozent.'

aber da der Staat selbst bei guten Steuereinnahmen nicht ohne zusätzliche Kredite auskommt wird das wohl einer der Punkte sein an dem Ausgaben gekürzt werden.

Lutz

--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im 
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Lutz Schulze

Am Tue, 3 Jan 2012 10:46:26 +0100 schrieb Lutz Schulze:

auf dem Durchschnitt natürlich

Lutz

-- Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP:

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Messwerte nachträgliche Wärmedämmung
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Lutz Schulze

Am 03.01.2012 10:46, schrieb Lutz Schulze:

Aber der Satz ist abhängig vom Dienstalter...

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E.-R. Bruecklmeier

Am 03.01.2012 10:52, schrieb E.-R. Bruecklmeier:

Damit kein Neid aufkommt hier mal ein Link zur Substanz von Beamtengehältern.

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mfg hdw
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Horst-D.Winzler

Am 03.01.2012 10:40, schrieb E.-R. Bruecklmeier:

Ah ja, Beamten-Lauf-Bahn.

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mfg hdw
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Horst-D.Winzler

Und ich meinte den Übergang Industrie -> öffentlicher Dienst bzw. entsprechend Bezahltes.

-ras

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Ralph A. Schmid

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Ralph A. Schmid, dk5ras

Am Wed, 4 Jan 2012 01:30:00 +0100 schrieb Axel Berger:

Dann sollte das bei Wikipedia mal jemand korrigieren:

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'Nach derzeitiger Rechtslage steigert jedes volle Dienstjahr, in dem ein beamteter Beschäftigter zugleich Vollzeit gearbeitet hat, den individuellen Anspruch auf Ruhegehalt um den Wert 1,79375, so dass nach 40 Jahren der höchstmögliche Wert von 71,75 erreicht wird. Der so erreichte Wert stellt die Prozentzahl dar, mit der der aktuell gültige Bezügeanspruch eines aktiven Beamten derselben Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe multipliziert wird, um den zustehenden Anspruch zu errechnen.'

Wie ist es denn jetzt?

Lutz

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Lutz Schulze

"Lutz Schulze" schrieb im Newsbeitrag news:bm9tjipyn42f.d84i18pobwm9$. snipped-for-privacy@40tude.net...

Das wäre ja noch besser, sagt es doch, daß bei einem Beamten der nur 35 Dienstjahre hatte bevor er in Pension ging, in den nächsten 5 Jahren noch das Dienstalter der Vergleichsperson steigt, damit dessen Bezüge, und damit die absolute Pensionshöhe trotz konstantem Prozentsatz von 62.78%.

--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx dot net
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MaWin

Am Wed, 4 Jan 2012 15:56:29 +0100 schrieb MaWin:

Ich vermute die Dienstaltersstufe des konkreten Beamten der in Pension geht bleibt dann für die Berechnung fest, aber um noch mal zum Ausgang zu kommen:

die Zahl der Jahre in denen aktiv Leistungen erbracht wurden fliesst sowohl bei gesetzlich Rentenversicherten als auch bei Beamten in die Berechnung ein (eigentlich logisch), es ist aber ein Unterschied ob ich bei im Laufe des Arbeitsleben im Regelfall steigenden Vergütungen einen Prozentsatz vom Mittel des Einkommens über die gesamten Jahre (Berechnung in der RV) oder einen Prozentsatz des Einkommens zum Ende des Arbeitslebens (Berechnung der Pension) erhalte.

Das stellt nicht in Frage dass man die Höhen von Renten und Pensionen aus anderen Gründen nicht einfach so 1:1 vergleichen kann, aber wenn die Regelungen keine nennenswerten Vorteile hätten wäre der Widerstand gegen eine Überführung in ein gleiches Rentenrecht für alle nicht so stark.

Lutz

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Lutz Schulze

Klaus Butzmann schrieb:

Nein. Zahlungen =FCber eine so lange Zeit mu=DF man in geeigneter Weise abzinsen. Etwas komplizierter (und unsicherer) ist die korrekte Rechnung dann schon noch.

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Martin Gerdes

Ich habe massive Zweifel, ob da Logik drin steckt.

Bei welchen "Berufen" ist es so, dass schon mit Beginn einer beliebig kurzen Tätigkeit ein dauerhafter Pensionsanspruch entsteht? Mir scheint, das gibt's nur noch bei den Politikern.

Bei normalen Beamten wurde schon erwähnt, dass die Pension sich aus der Anzahl der Dienstjahre ergibt, vermutlich auch in Vernüpfung mit einem Mindest-Alter (Ausnahmen wie Vorruhestand, Dienstunfähigkeit usw. mal aussen vor.)

Von daher entspricht das wohl weitgehend dem Verfahren der Rente, mit dem Unterschied des Bezugs auf Endgehalt vs. Durchschnitts- oder Gesamtgehalt.

Mir wurde aber mal glaubhaft versichert, dass durch die Verbeamtung die Rentenansprüche entfallen. Wer also mit ca. 40 in den Beamtenjob wechselt, der verliert seine 20 Jahre Rentenanspruch und bekommt mit nur

20 Dienstjahren auch keine volle Pension!?

Angeblich sei das einer der Gründe, warum nach 35 bis 45 niemand mehr verbeamtet werden solle, weil sonst keine ausreichenden Pensionsansprüche angesammelt werden könnten.

Klingt absolut unlogisch. Meine eigenen Erfahrungen mit z.B. der privaten Fortzahlung einer Direktversicherung zeigen aber, dass Logik ausgeklammert bleibt, wenn Traditionen und Juristen zusammentreffen.

Schönen Gruß Martin

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Martin Τrautmann

Das ist Unsinn!

Eric.

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E.-R. Bruecklmeier

Am Tue, 10 Jan 2012 10:04:03 +0000 (UTC) schrieb Martin ?rautmann:

Erzählt wird viel, die Realität ist wahrscheinlich eine andere.

Da kamen ja dann vorher wohl noch die Vertriebler der Finanzprodukte mit ihren blumigen Geschichten dazu.

Wie kommt man eigentlich auf die Idee auf den Wert eines nominalen Geldbetrages in x Jahrzehnten zu vertrauen?

Lutz

--
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Lutz Schulze

Kannst du das etwas fundierter erläutern?

Noch schlimmer (weil gleiches Ergebnis, aber noch unlogischer) ist die Aussage, dass die erworbenen Rentenansprüche gegen die Pensionsansprüche aufgerechnet werden. Man bekommt also nach wenigen Dienstjahren nicht mal die Pension, weil die Pensionsansprüche schon durch die Rente ausgeglichen werden - also keine Addition der Beträge, sondern nur der größere der beiden Teilansprüche, oder gar nur die kleinere Pension.

Schönen Gruß Martin

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Martin Τrautmann

Am 10.01.2012 11:04, schrieb Martin ?rautmann:

Das ist quasi falsch. Rentenansprüche ergeben sich aus dem Beitrag den du geleistet hast. Der ist dir sicher. Aber Pensionen werden mit Rentenansprüchen verrechnet. Das war mal anders. Damals wurden Renten auf die Pensionen aufgeschlagen. Diese Leute hatten dann mehr Geld zur Verfügung als in ihrer aktiven Zeit.

Pensionen haben eine andere Berechnungsgrundlage. Aber wenn dein Fachgebiet für die Verwaltung absolut notwendig wäre, würde man dich auch dann noch verbeamten

ACK! Es handelt sich eben um Politik. Da ist dann viel möglich und Zusagen zählen dann nichts mehr.

--
mfg hdw
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Horst-D.Winzler

Die waren nicht mal so blumig, weil's über die Firma lief.

Reingefunkt hat ein Urteil, dass auf die Auszahlung z.B. nochmal Krankenversicherung fällig wird, auch wenn die Direktversicherung aus eigener Tasche fortgeführt wird, also aus Nettoeinkommen, auf das die KV schon mal zugegriffen hat.

Wie kommt man überhaupt auf die Idee, zu glauben, dass eine Geldanlage in ein paar Jahren noch etwas wert wäre?

Oder dass Sachwerte wie Immobilien wertstabil wären?

Oder dass Aktienwerte erhalten blieben?

Mischkalkulation, Risiko.

Schönen Gruß Martin

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Martin Τrautmann

Am Tue, 10 Jan 2012 11:44:48 +0000 (UTC) schrieb Martin ?rautmann:

Wo hast du denn diese ganzen Weisheiten her?

Lutz

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Lutz Schulze

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