FPGA-Entwickler gesucht (PTB Braunschweig)

Am Tue, 10 Jan 2012 11:49:00 +0000 (UTC) schrieb Martin ?rautmann:

Bei anderen Geldanlagen kann ich aber evtl. noch handeln wenn sich die Lage ändert. Ich muss nicht darauf vertrauen dass sich nichts ändert bis dann irgendwann tröpfchenweise zurückgezahlt wird.

Um beides ging es gerade nicht, ausserdem kann man auch dort noch selbst handeln und gibt nicht das Heft für immer aus der Hand.

Und ich hätte gewettet dass da Steuervorteile einen Ausschlag gaben ...

Lutz

--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im 
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin 
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Messwerte nachträgliche Wärmedämmung http://www.messpc.de/waermedaemmung.php
Reply to
Lutz Schulze
Loading thread data ...

Grobe Web-Recherche.

Glaubwürdiger ist allerdings nun

(Seite 28): Die Rentenansprüche werden auf die Pension angerechnet, allerdings in Bezug auf eine vollständige Beamtenlaufbahn. So ganz verstehe ich das nicht, ob und inwiefern da fiktive Dienstjahre angesetzt werden. Denn wer mit 25 gleich in die Beamtenlaufbahn geht erreicht vermutlich eine andere Einstufung als jemand, der das 20 Jahre später macht.

Schönen Gruß Martin

Reply to
Martin Τrautmann

Klar, auch die. Warum sollte das anderes sein als bei jeder anderen Art einer steuerlich vorteilhaften Behandlung?

Ist Riestern verwerflich?

Schönen Gruß Martin

Reply to
Martin Τrautmann

###

Ab dem Datum einer vollzogenen Verbeamtung gibt es nach 5 Jahren (Anwartschaftszeit auf Pensionsansprüche nach Beamtenversorgungsgesetz)

2 bzw 3 Säulen der Altersbezüge.
  1. Pension (1,79% pro Beamtenjahr vom letzten Brutto)
  2. Rentenansprüche aus den Tätigkeiten als Tarifbeschäftigter
  3. Ansprüche aus der VBL

Maximal kann ein Beamter, nach heutiger Rechtslage, mit 71,75% vom letzten Bruttogehalt (wenn mindestens 2 Jahre erhalten) in Pension gehen. Dies stellt auch die Bezugsgröße für alle 3 Säulen dar. Alle 3 Ansprüche zusammen, dürfen diese 71,75 % vom letzten Brutto nicht übersteigen. Sollte es dennoch eine höhere, rechnerische Gesamtsumme geben, wird der erworbene Pensionsanspruch so weit eingekürzt, dass die 71,75 % nicht mehr überstiegen werden. Im Klartext: Der Rentenanspruch und die erworbene VBL werden in voller Höhe (nach gültigem Punktesystem und dem bisher erreichten) ausgezahlt. Die erworbene Pension wird dann soweit gekürzt, dass alles zusammengerechnet die 71,75 % vom letzten anrechenbaren Brutto nicht mehr übersteigen.

### Quelle: GdP

Reply to
E.-R. Bruecklmeier

Am 10.01.2012 12:45, schrieb Horst-D.Winzler:

Siehe mein Job - in den meisten Bundesländern bis 52.

Eric.

Reply to
E.-R. Bruecklmeier

Am Tue, 10 Jan 2012 12:57:49 +0000 (UTC) schrieb Martin ?rautmann:

IMHO nicht zu empfehlen wenn man nicht gerade sehr viel Zuschläge wegen der Kinder erhält und deshalb in den Vertrag ganz wenig selbst zahlt.

Und selbst dann weiss man noch nicht was man am Ende wirklich mal erhält. Nicht als Zahl auf dem Papier oder ausgezahlt jeden Monat sondern dann später jeden Monat als greifbaren Mehrwert. Das ist über Jahrzehnte überhaupt nicht prognostizierbar.

Früher wurde über diese Position gelacht, angesichts der nun immer deutlicher werdenden Verwerfungen im Finanzsystem passiert das allerdings heute seltener.

Lutz

--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im 
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin 
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Messwerte nachträgliche Wärmedämmung http://www.messpc.de/waermedaemmung.php
Reply to
Lutz Schulze

Danke für diese umfangreichere Auskunft - die letzendlich aber bestätigt, was ich sagte.

Schlimmstenfalls wird ein gutdotierter Industriejob aufgerechnet gegen einen schlecht bezahlten Beamtenjob und man bekommt weniger Pension, als man schon als Rente alleine bekommen hätte. Habe ich das richtig verstanden, oder gibt es eine Bestimmung, dass man mehr erhalten könnte?

Würde man hingegen in der Industrie weiter arbeiten, so könnte man weitere Rentenansprüche aufsummieren.

Umgekehrt gefragt: mit 6 Jahren Rente und 25 Jahren Verbeamtung könnte man auch auf die 71,75 % kommen? Oder bekäme man da nur das entsprechende zu 31 Dienstjahren?

Letztendlich unterscheidet sich das doch nicht von obiger Aussage: Die Rentenansprüche entfallen. Sie erhöhen nicht die Pensionsansprüche oder die Gesamtsumme. Werden sie als Dienstjahre und Gehaltsstufen angerechnet (gibt's die noch irgendwo?)?

Schönen Gruß Martin

Reply to
Martin Τrautmann

Nein, Du bekommst schlimmstenfalls keine Pension, aber die erreichten Rentenansprüche bleiben.

Theoretisch ja, Du weißt aber schon, wo die Höchstgrenze der gesetzlichen Rente liegt?

Natürlich, denn:

### Allerdings wird die Pension ab dem Überschreiten eines Höchstbetrags gekappt: Die Summe aus Rente und Pen- sion darf zusammen nur so hoch sein wie das Ruhegehalt bei vollständiger Beamtenlaufbahn gewesen wäre. Zur Berechnung der Höchstgrenze wird fiktiv eine ruhege- haltsfähige Zeit ab dem 17. Lebensjahr bis zum Eintre- ten des Versorgungsfalles in der Endstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe hochgerechnet. ###

Wenn Du nach der Industrie bis zum Ende Beamter bleibst, dann ist Deine persönliche Kappungsgrenze so, als wärst Du seit Deinem 17. Lebensjahr Beamter gewesen.

NEIN!

Das nicht, schlimmstenfalls wird die Pension 0. Der Fall dürfte aber recht unwahrscheinlich sein. Da müsstest Du schon in der Industrie super verdient haben und dann in eine sehr kleine Besoldungsgruppe gruppiert worden sein....

Ich verstehe die Frage nicht..

Eric.

Reply to
E.-R. Bruecklmeier

Am 10.01.2012 13:57, schrieb Martin ?rautmann:

Zu danken ist das Riestergeschenk des Steuerzahlers an die Versicherungesbranche den Männerfreunden Maschmeyer(damals AWD) und Schröder(SPD). Können Geschenke verwerflich sein?

--
mfg hdw
Reply to
Horst-D.Winzler

Und so sprach Horst-D.Winzler:

Nur wenn Axel Springer damit Auflagen schinden kann...

Roland

Reply to
Roland Ertelt

Ah, ok.... Es wird also nicht ein zu hoher Rentenanspruch gekappt, sondern nur der Pensionsanspruch. Was darüber hinausgeht wird dennoch als Rente bezahlt.

Bekommt man dann wirklich eine Pension, die zu 100 % aus Rentenansprüchen stammt, sowie eine Rente aus dem Rest?

Nein - dass solche Beiträge gekappt werden erfährt man ohnehin immer viel zu spät.

Wo liegt denn die Höchstgrenze? Bei ca. 2500 EUR und einer Beitragsbemessungsgrezne von 61 500 EUR?

Das natürlich verstehe ich nicht - denn von 17 bis 65 (oder 67) sind das

48 Jahre - und ich glaubte, die Maximalgrenze ergibt sich bereits nach 35 Dienstjahren. Bekommt man die Maximalgrenze auch, wenn man insgesamt weniger als 35 Jahre versicherungspflichtig bzw. als Beamter gearbeitet hat, im Beispiel oben 31 Jahre?

Eine Voraussetzung dürften min. 60 Monate Rentenbeiträge sein?

Das Landesbesoldungsamt hat sich bis zum Ende geweigert, mir da mal auszurechnen, was ich bekommen würde.

Als Beamter in A13 wären das 3.649,72 bis 4.511,57 . Bei Überschreiten der (unklaren) Altersgrenze wird man Angestellter, ohne Faktoren für Familenstand, Kinderzahl, Lebensalter. Welche Entwicklungsstufe man bekommt wird einem nicht verraten. Das Angestelltengehalt in Stufe 13, "Erfüller" liegt dann bei 3.110,51 bis

4.496,48 EUR, plus einem halben "Weihnachtsgeld", also ab 38 881 EUR Jahresgehalt. Das ist deutlich weniger als mein Industrie-Gehalt.

Wenn man wirklich als 17-Jähriger eingestellt worden wäre, dann hätte man schon etliche Aufstufungen erreicht. Im Angestelltentarif braucht man in Stufe 5 schon 5 Jahre zum Erreichen der nächsten Stufe - real geht das also in anderem Tempo als wenn man wirklich so früh angefangen hätte. Werden alle diese Stufenerhöhungen da mit eingerechnet? Und auf welcher Basis, der zum Renteneintritt gültigen oder der jeweils damals gültigen? Was bis zum Renten-/Pensionseintritt noch alles gestrichen wird, darüber kann man nur spekulieren.

Ehrlichgesagt habe ich das Rentensystem noch nicht wirklich kapiert. Zahle ich z.B. auf ein 13. Jahresgehalt Rentenversicherung? Wird das als weiterer Verdienstmonat angerechnet?

Schönen Gruß Martin

Reply to
Martin Τrautmann

Jetzt wirds esoterisch - ich vermute(!) Du bekommst gar keine Pension, sondern nur Rente.

Ja, so in etwa - aber eben erst nach ewiger Tätigkeit. Insofern ist es schon recht unwahrscheinlich, daß Du zwar lange genug in der Wirtschaft warst (gewesen wärst) um auf diesen Betrag zu kommen, aber anderseits dann zum Schluss in einer so kleinen Stufe verbeamtet wirst, daß Du mit Deinen 71% unter diesem Betrag liegst...

Möglich.

.

Das entscheidet WIMRE u.A. der Personalrat mit.

Wir sprachen bisher nicht von Angestellten im ÖD. Da schauts in der Tat noch schlechter aus...

Zitat:

+++ Zur Berechnung der Höchstgrenze wird fiktiv eine ruhege- haltsfähige Zeit ab dem 17. Lebensjahr bis zum Eintre- ten des Versorgungsfalles in der *Endstufe* der jeweiligen Besoldungsgruppe hochgerechnet. +++

Für Beamte: Siehe oben.

Ja klar, eine Garantie gibts für nix - auch wenn mal ein gewisser Blüm was anderes behauptet hat.

Das kann ich Dir wiederum nicht sagen...

Ebenfalls!

Eric.

--
Who the hell ist general failure and why is he reading my harddisk?
Reply to
E.-R. Bruecklmeier

Am 10.01.2012 19:57, schrieb Martin ?rautmann:

Bei einem Monatsgehalt > 5.600 Euro ist für den Gehaltsanteil der diesen Betrag übersteigt keine RV mehr abzuführen.

Frage: Gibt es viele normale Arbeitnehmer die mehr als 5600 Euro brutto haben ?

Butzo

Reply to
Klaus Butzmann

Am 10.01.2012 15:33, schrieb Lutz Schulze:

Da sind wir jetzt schon zwei!

Die Konstellation verheiratet, vier Kinder, Ehefrau bleibt zuhause ist für Riester super, ob die so erreichbaren Rentenansprüche den Betrag der Grundsicherung übersteigen ist aber vorher auszurechnen :-(

Butzo

Reply to
Klaus Butzmann

Am 10.01.2012 20:33, schrieb Klaus Butzmann:

Ausreichend. Bsp: Das Durchschnitts(!)gehalt promovierter Ingenieure liegt bei 81'.

Eric.

--
Who the hell ist general failure and why is he reading my harddisk?
Reply to
E.-R. Bruecklmeier

"Klaus Butzmann" schrieb im Newsbeitrag news:4f0c9348$0$7623$ snipped-for-privacy@newsspool1.arcor-online.net...

Wer 4 Kinder hat, braucht Herrn Riester kein Geld mehr zu schenken.

--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx dot net
Reply to
MaWin

Allgemein oder hier in der Gruppe?

Für den IT-Inder brauchst du min. 60 000 EUR Jahresgehalt.

Schönen Gruß Martin

Reply to
Martin Τrautmann

"Martin ?rautmann" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@ID-685.user.individual.de...

Seit 1.1.2012 reichen Dank Merkel 33000

formatting link

und damit unterdurchschnittliche Bezahlung

formatting link

--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx dot net
homepage: http://www.reocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Lies 'Die hohe Schule der Elektronik' von Horowitz/Hill bevor du fragst.
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Reply to
MaWin

Am 10.01.2012 23:20, schrieb MaWin:

Aber nur für Technik-Trottel und Ärzte, BWLer und sonstige Akademiker mindestens 44000 :-)

Stimmt auffallend!

Butzo

Reply to
Klaus Butzmann

Am Tue, 10 Jan 2012 18:57:03 +0000 (UTC) schrieb Martin ?rautmann:

Ja, sofern du nicht schon über der Bemessungsgrenze liegst.

Das Jahreseinkommen wird in Punkte umgerechnet, verdienst du genau den Durchschnitt aller Erwerbstätigen ist das genau ein Punkt, verdienst du z.B.

120% davon sind es 1,2 Punkte.

Die Punkte werden am Ende deines Arbeitsebens addiert, für jeden dieser Rentenpunkte gibt es einen Betrag von etwas unter 30 Euro im Monat als Rente (West), im Osten etwas weniger. Der Betrag ändert sich jedes Jahr.

Der sogenannte 'Eckrentner '

formatting link
hat dann 45 Beitragsjahre mit je einem Punkt, individuell hat jeder etwas anderes.

Eigentlich nicht kompliziert.

Lutz

--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im 
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin 
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Messwerte nachträgliche Wärmedämmung http://www.messpc.de/waermedaemmung.php
Reply to
Lutz Schulze

ElectronDepot website is not affiliated with any of the manufacturers or service providers discussed here. All logos and trade names are the property of their respective owners.