"Zugelassen" sind sie eigentlich auch. Nur nicht im =F6ffentlichen Strassenverkehr. Ich denke, wenn man eine zugelassene Dynamo-Beleuchtung am Rad hat und den Zusatzscheinwerfer nicht eingeschaltet hat, kann einem kein Polizist etwas wollen. Wenn man sich einen Scheinwerfer auf dem Kopf anbringt, darf man diesen m.W. sowieso unabh=E4ngig von einer Zulassung benutzen. Gruss Harald
Ack. Die 11° sind dabei der Öffnungswinkel, also zweimal der Winkel von der Mitte, der in diesem Fall 5.5° ist.
So deutlich nicht.
Für 12V/6W-Scheinwerfer muss die Lichtstärke ab 5° nach oben hin auf 2 Lux abgefallen sein. Das ist schon recht nahe an dem oben angepeilten Öffnungswinkel.
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Für 6V/3W-Systeme wird dort übrigens ein Abfall auf 2 Lux bereis bei einem Winkel von 3.4° von der Mitte gefordert. Warum schwächere Scheinwerfer stärkere Anforderungen an die Blendwirkung erfüllen müsssen, gehört zu den Mysterien deutscher Rechtsverordnungen.
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Kai-Martin Knaak tel: +49-511-762-2895
Universität Hannover, Inst. für Quantenoptik fax: +49-511-762-2211
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Wenn er unbedingt will, schon. Die STVZO sagt in §67, Absatz 2 ausdrücklich: "An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein." Praktisch hat die Polizei einen ziemlich großen Ermessensspielraum. Ich persönlich kenne kein Beispiel dafür, dass ein funktionierendes, aber nicht zugelassenes Licht in einer Verkehrskontrolle mit einem Bußgeld belegt wurde.
die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.pf anbringt,
Die üblichen Allgemein-Bestimmungen, über die Gefährdung anderer im Straßenverkehr gelten natürlich immer noch. Ob das im konkreten Fall der Fall ist, muss im Zwwiefelsfall ein Gutachter klären.
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Mich hatten sie mal angehalten weil die Lampe am Rennrad gelb leuchtete. Nach Vorzeigen meines NL-Fuehrerscheins mit dortigem Wohnsitzeintrag aber weiterfahren lassen. Nein, ich habe nicht so getan als koenne ich kein Deutsch :-)
Persoenlich sehe ich sowas weniger verkniffen. Verordnung hin oder her, wenn es sicher ist und niemanden blendet, wozu gross aufregen?
Ich hatte meist zwei Ruecklichter am Fahrrad, vermutlich war das auch verboten, keine Ahnung. Nichts ist nachts unangenehmer als mit durchgefatzter Ruecklichtbirne ueber eine dunkle Landstrasse ohne Radweg zu muessen.
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Gruesse, Joerg
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Wenn man nicht om =F6ffentlichen Stra=DFenverkehr unterwegs ist, brauch= t man=20 nat=FCrlich keine Zulassung f=FCr selbigen
Er k=F6nnte schon, wenn er denn wollte. Aber angesichts dessen, welch=20=
trauriges Bild der Zustand vieler Fahradbeleuchtungen abgibt, ist wohl = so=20 ziemlich jeder Polizist schon dann hellauf begeistert, wenn sich an dem= =20 Fahrrad denn =FCberhaupt ein halbwegs brauchbares Licht (vorn _und_ hin= ten,=20 letzteres wird ja gern vernachl=E4ssigt) findet...
Das ist dann ja nicht an einem Fahrzeug angebracht. Wenn du damit allerdings andere blendest, gibt das dennoch Probleme
Nicht nur. Ich kenne deutlich mehr nicht-MTBs als MTBS mit starker Beleuchtung.
Fast allen.
Die kaeuflichen LED-Fernscheinwerfer von Lupine, Supernova & Co (um die es hier geht) funktionieren nicht am Dynamo. Deshalb hab ich meine LED-Scheinwerfer selber gebaut.
Richtig eklig wirds aber erst nach einem Unfall, wenn es um Schadensersatzansprueche oder Schmerzensgeld geht. Da fuehrt nicht-zugelassenes Licht ganz schnell zum "You lose. Game over."
Wobei dann aber nicht die Tatsache des Nichtzugelassenseins den Ausschl= ag=20 geben d=FCrfte sondern die Gr=FCnde der Nichtzulassung, also die mangel= nde=20 Tauglichkeit der Beleuchtung, z.B. die starke Blendwirkung etlicher=20 Fahradbeleuchtungen "nur f=FCr den Export"
Ja. Und es wäre der Fall einer unendlich großen Linse.
Allerdings füllt eine Linse, die zum Beispiel als Durchmesser den zehnfachen Abstand besitzt, bereits einen ziemlich großen Raumwinkel aus, nämlich 157°. Damit fängt sie immerhin 80% des in den Halbraum abgestrahlten Lichts ein.
Und genau das ist falsch, denn der Raumwinkel ergibt sich, rein aus der Geometrie, aus dem _Tangens_ von Linsenradius und Abstand, während die NA über den _Sinus_ definiert wird. Damit ändert sich die NA hier _nicht_ um den Faktor k, das gilt höchstens näherungsweise für kleine Winkel.
Sat, 12 Jun 2010 18:15:49 +0000 (UTC), Kai-Martin Knaak:
Lies nochmal was in dem von Dir verlinkten Text steht.... Es ist bei beiden Scheinwerferklassen (2.4 Watt wie auch 5 Watt) von maximal 2 lux im Bereich ab 3,4° oberhalb HV die Rede.
Da kann ich ja gleich bei einem Halogenscheinwerfer bleiben. Der ist besser. Wie haben die dafuer bloss jemals eine Zulassung bekommen? Wen haben die bestochen?
snipped-for-privacy@gmx.de (Rupert Haselbeck) am 12.06.10:
Wer hat dann einklich die diversen Linsenscheinwerfersysteme für PKW zugelassen, die einen bei nur leicht welliger Straße gerne in allen Regenbogenfarben blenden?
Rainer
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Wer glaubt, ein Roulettetisch hätte ein Gedächtnis oder die CPUs
hätten sich abgesprochen, ist offensichtlich ein paar Synapsen zu kurz
gekommen. (Benjamin Stenzel in de.comp.hardware.cpu+mainboard.amd
zum Thema Ausfallwahrscheinlichkeit bzw. Lebensdauer von Komponenten)
So ganz sehe ich da auch noch nicht den Vorteil f=FCr LEDs (Ausser den "=C4tsch man, meine Lampe ist LEDiger" -Effekt :-) Bei einem typischen Transportgewicht von 75kg sollte es auf einige 100g f=FCr einen etwas gr=F6sseren Akku nicht drauf ankommen. Und die Optik d=FCrfte einfacher werden. Wenn man auch den Leistungsverlust der Stromquelle mitrechnet, d=FCrfte selbst bei Dynamobetrieb der Wirkungsgrad der LED-Lampe gar nicht so viel besser sein. Gruss Harald
snipped-for-privacy@laosinh.s.bawue.de (Gerrit Heitsch) am 13.06.10:
Jau, die sind auch so ein Knaller.
Als VGA auf den Markt kam, fand ich die flimmerigen 60Hz absolut unerträglich, für meinen ersten Farbmonitor habe ich fast 1500 Mark ausgegeben, das war dammalZ der billigste, der 800x600 mit halbwegs flimmerfreien 75 Hz darstellen konnte.
85 Hz sind für mich am Röhrenmonitor nicht vollständig, aber ausreichend flimmerfrei, außer aus den Augenwinkeln, aber ich weiß, daß es Leute gibt, denen das immer noch nicht reicht, also noch empfindlicher als ich sind.
Bei diesen Flimmer-Rückleuchten habe ich aber das Gefühl, mitzählen zu können. Was genau mag nur das Problem gewesen sein, das verhindert hat, die mit 200 oder 500 Hz oder sonstwie höher zu takten?
Rainer
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Aldi-Syndrom. Man kauft den Fernseher nicht weil man ihn braucht,
sondern weil er angeboten wird. Die Lagerhaltung wird von der Straße
zum Kunden verlegt. (Martin Rohner in ger.ct)
Sun, 13 Jun 2010 07:58:47 +0000 (UTC), Ulli Horlacher:
Für die Dynamo-Leuchten mit rotationssymmetrischer Optik hat Supernova selbstverständlich keine Zulassung nach §22a StVZO. Es war von "käuflich" die Rede - nicht von "zugelassen". Die Zeiten als Dynamo-Leuchte gleichbedeutend mit zugelassen war, ist vorbei.
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