Bastler für IR Prototyp gesucht

Da fehlt ein nicht, oder?

Bei Regelkonformen E-Mailservern ist es nicht vorgesehen das E-Mails verschwinden oder nicht zugestellt werden ohne das der Absender informiert wird. Anders sieht es natürlich aus wenn es durch Computefehler (insbesondere Festplattenfehler) zu einem wirklichen Datenverlust gekommen ist. Das tritt aber bei den kommerziellen Servern eher selten auf (RAID Systeme etc.) Ausserdem kann man im Falle eines Falles nachfragen ob es zu Unregelmäßigkeiten auf den entsprechenden Mailserver gekommen ist.

Das ist, im Gegensatz zu IP Verbindungen die bzgl. der Server nicht deterministisch sind, möglich weil im RFC genau beschrieben ist welche Server in welcher Reihenfolge kontaktiert werden.

Die Logdateien der Server enthalten bestenfalls Daten wie: "Mail von x um y Uhr empfangen und an z Weitergeleitet bzw. für z gespeichert" Oder "Kunde a hat um b Uhr E-Mails abgerufen" (Aber nicht zwingend welche E-Mails)

Da es üblich ist die E-Mails auf dem Server zu löschen wenn der Kunde sie abgerufen hat kann man sie dort nicht rekonstruieren. (Wenn man Glück hat kann man die Mail evt. noch von Backups wiederherstellen, klappt aber nicht wenn der Kunde die Mails in kurzen Zeitintervallen abruft.) Der Kunde kann aber die Mail auf seinem Computer die E-Mail beliebig verändern so das man ihr dort nicht mehr vertrauen kann. (Also wenn der Computer z.B. von einem Sachverständigen untersucht wurde und dabei die Mail gefunden wurde)

Da man den Absender der E-Mail leicht fälschen kann (im einfachsten Falle in dem man das entsprechende Feld in Outlook ändert) und jeder Computer der an der TCP Verbindung über die die E-Mail versendet wurde (nicht deterministisch) die E-Mail ändern könnte ist sie für wichtige Informationen sowieso unbrauchbar.

Anders sieht es natürlich aus wenn man diverse kryprografische Methoden benutzt um die Mail zu verschlüsseln und zu singnieren. Aber das zu erörtern würde den Rahmen sprengen.

Zusammenfassen kann man sagen das man i.A. das Zustellen der E-Mail beim Kunden beweisen kann, nicht aber das er sie auch lesen konnte.

Tschüss Martin L.

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Martin Laabs
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Hallo Michael,

Hier heisst das im Juristen-Englisch "Subpoena". Wie Martin schon andeutete, werden Email auf dem Server meist nur kurze Zeit gespeichert. Allerdings sind die Pfad-Daten oft gespeichert, sodass die Ankunft und Tatsache des Abrufes nachgewiesen werden kann. Das hat dann oft zu einem Durchsuchungsbefehl beim Verdaechtigen gefuehrt, etwa bei Wirtschaftskriminalitaet. Und da wundern sich viele, was die Experten der elektronischen Spurensuche sogar von x-mal geloeschten Dateien wiederfinden. Meist muessen sie es aber nicht, weil der Ueberraschungsbesuch aus heiterem Himmel stattfindet.

Gruesse, Joerg

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Joerg

Och, eine große Firma (S) macht das ganz anders: Die verhandeln vorneherum mit einem über ein Patent, wogegen sie hintenherum Einspruch einlegen. Den verfolgen sie bis zum Bundespatentgericht und erscheinen dann in der fraglichen Sitzung (vor *dem* *Bundes*patentgericht, sic!) erst gar nicht, weil eh' klar ist, dass sie mit ihrer Standardargumentation nicht durchkommen. Die Richter sind verständlicherweise "not amused" darüber ...

Man muß allerdings dazusagen, dass nicht alle Abteilungen von einer großen Firma (S) so sind, genauso wie meine Ausführungen über US Firmen auch nicht allgemeingültig sind, die Amis sind in Sachen Geschäftsethik genauso gespalten wie in Sachen Präsident. Aber bei einer großen Firma (S) hat eine gewisse Automobilabteilung inzwischen in der Branche ziemlich den Ruf weg, Lopez^n für n->unendlich zu sein. Ich kenne Halbleiterhersteller, die trotz hoher angedrohter Umsätze mangels Gewinnaussicht von denen nicht mehr wirklich etwas wissen wollen, und das sind wahrlich keine Kleinbetriebe ...

Gruß Oliver

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Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
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Oliver Bartels

Also gelöscht im Sinne von wirklich mit 0 oder 1 überschrieben wohl eher nichts. Auch wenn sich die Grüchte halten die NSA und co. könnte auch mehrfach überschriebene Datenbereiche der Festplatte rekonstruieren (Was ich aber für sehr unwarscheinilch halte. Höchstens bei nagelneuen Festplatten weil man dann evt. noch was aus der Mag. Feldstärke der einzelnen Bits machen kann .. aber doch nicht mehr wenn die mehr als vier, fünf mal beschrieben worden sind)

Es sei denn jemand nutzt eben diese Tatsache aus und täucht die Spurensuche gezielt.

Tschüss Martin L.

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Martin Laabs

Andersrum gehts auch: Eine Einkäuferin (S) erzählte mir mal, dass sie soweit wie möglich vermeiden, Halbleiter von ihrer Tochterfirma (I) zu kaufen. Falls ein anderer Hersteller was Äquivalentes hat, würden sie bei dem sogar etwas mehr ausgeben wollen...

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         Georg Acher, acher@in.tum.de
         http://wwwbode.in.tum.de/~acher
         "Oh no, not again !" The bowl of petunias
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Georg Acher

Am 13 Nov 2004 22:22:46 GMT schrieb Martin Laabs :

Was ich weis, muß die Platte nicht neu sein, daß man ein bis 2 Löschvorgänge zurückverfolgen könnte, es reicht, daß die Spuren vom Kopf nicht immer 100% genau getroffen werden. Sodaß man Randstreifen lesen kann. Es wird allerdings mit der zunehmenden Datendichte modrner Festplatten auch schwieriger, weil einfach weniger Redundanz geschrieben wird, wenn die Bits nur mehr wenige magnet. Partikel groß sind.

--
Martin
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Martin

Ja, das klingt auf jeden Fall nachvollziehbar. Aber die c't hatte mal einen Test gemacht und ein oder mehrmals überschriebene Festplatten zu Datenrettungsdiensten eingesendet. Keine einzige konnte wiederhergestellt werden.

Und wenn es diese Dienstleister nicht können (die ja u.U. sehr viel Geld dafür bekommen) kann ich nicht glauben das es die Ermittler von Polizei BGS etc. können.

Das ist dann wohl eher akademisch oder beim Militär/Geheimdienst angesiedelt.

Tschüss Martin L.

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Martin Laabs

Full Ack. Drüberschreiben und wech ist, zumindest bei neueren Festplatten, dazu braucht es nichtmal AA/55 und ähnliche Muster (das wird eh' vor dem Abspeichern massiv umcodiert).

Die nutzen doch eh' nur die Dienstleister.

Ach vergiß es, die letzteren können technisch gleich dreimal nix und werden technisch völlig überschätzt. Wer geht denn zu denen hin und schlägt sich dann mit Etats und Kleinteilbeschaffungsformularen statt Entwicklung rum ;-/

Weg ist weg, wenn es eine einfache Möglichkeit gäbe, parallel zur neuen Löschinformation die alten Daten zu halten und wieder zu gewinnen, und sei es auch nur bruchstückhaft, dann hätten die Festplattenhersteller das längst zur Kapazitätserhöhung genutzt, zur Not mit einem FEC Code mit extrem viel Redundanz. Weil extrem kleine Leseköpfe kann man dank GMR heute magnetoresistiv als Dünnfilmschaltung bauen.

Derartige "neben der Spur" Spielchen gingen zu Zeiten der

50 MByte Festplatten locker (weil wie wir heute wissen, >50 GByte draufpassen ;-) aber heute ist die Speicherdichte so ausgequetscht, dass man schon froh sein muss und es an ein Wunder grenzt, dass die "normalen" Informationen gehalten werden.

Alleine dazu bedarf es einer *extrem exakten* Spurhaltung, üblicherweise durchgeführt mittels (integriertem) DSP.

Es geht auch nicht um die Empfindlichkeit des (eh' GMR) Lese"kopfes" (da könnte man noch etwas holen) sondern um ganz simples S/N.

Eine weitere Erhöhung der Speicherdichte ist nach derzeitigem Wissen nur durch Modifikationen am Speichermedium selber und am Schreibvorgang erreichbar, d.h. "zufällig" speichert da nichts ...

Gruß Oliver

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Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
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Oliver Bartels

Am Sat, 13 Nov 2004 03:03:30 GMT, meinte Joerg :

Was soll das bringen? Patentechtlich ist ohne Bedeutung, wer zuerst die Idee hatte, sondern wer zuerst eine neue Erfindug angemeldet hat,. Dabei interessiert nicht, ob es einer oder zwei Leute schon vorher kannten, weil dies die "Neuheit" nicht ausschließt. Das oben beschrieben Verfahren kann im Urheberrecht helfen, denn dabei kommt es darauf an, daß man selbst zuerst etwas geschaffen hat - eine Registrierung wie im Patentrecht gibt es ja hierzulande nicht.

Beste Grüße

Dr. Michael König

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    RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
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RA Dr.M.Michael König

Hallo Michael,

Es dient nur dazu, "prior art" zu manifestieren. Natuerlich kann das nicht als irgendein Schutzrecht gelten, aber zumindest in USA kann es die Aggressivitaet einer Patentverteidigung mildern.

Gruesse, Joerg

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Joerg

Am Sat, 13 Nov 2004 15:41:48 +0100, meinte Sebastian Suchanek :

Sorry, written in Eile, da ist das "nicht" zwischen die Tasten gefallen. Also: denn es ist in der Tat auffällig, wie häufig nach einer umfänglichen und störungsfreien email-Kommunikation ausgerechnet Kündigungen, Mahnungen usw. nicht zugegangen sein sollen.

Beste Grüße

Dr. Michael König

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RA Dr.M.Michael König

Am 13 Nov 2004 18:05:15 GMT, meinte snipped-for-privacy@gmx.de (Martin Laabs):

Exakt.

Mag sein. Aber behauptet wird es dennoch ...

Die typische Situation ist dadurch gekenneichnet, daß man darüber keine Informationen erhält und der Empfänger einfach nur behauptet, die email nicht erhalten zu haben. Wenn es wirklich technische Möglichkeiten geben würde, nachzuweisen, daß die email die Mailbox des Betreffenden erreicht hat, wäre schon viel gewonnen.

Wenn die betreffende email identifizierbar ist (von wem wann gesendet) würde dies helfen.

Klar. Aber wenn erst erst behauptet, überhaupt keine email erhalten zu haben, kann er danach nicht mehr mit einem gegenteiligen Inhalt kommen.

Letzteres ist zunächt seine Sache und den Inhalt kann man auch verschiedene Weise nachweisen. Es hängt ursächlich am Nachweis des Eingangs in dessen Mailbox bzw. zumindest hilfsweise dem NAchweis, daß Zustellprobleme _immer_ aufgrund der technischen Gegenbeiten gemeldet werden, so daß eine tatsächliche Vermutung für den Erhalt der email spricht (Beweislastumkehr).

Beste Grüße

Dr. Michael König

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RA Dr.M.Michael König

In article , RA Dr.M.Michael König writes: |> Wenn es wirklich technische |> Möglichkeiten geben würde, nachzuweisen, daß die email die Mailbox des |> Betreffenden erreicht hat, wäre schon viel gewonnen.

Gibt es doch, ist allerdings im Zweifelsfall mehrstufig.

Ich schaue bei mir im postfix-Logfile nach, ob und wann die Mail an welchen Zielserver raus ist. Identifizierbar ist sie anhand der Message-ID.

Dort schaut man in ebensolches, ob und wann die Mail mit dieser ID entgegengenommen (oder warum abgelehnt) worden ist, wo sie einsortiert und wann sie per POP3 oder IMAP vom Adressaten abgeholt/eingesehen wurde.

Manche Mailclients unterstützen auch esoterische X-sonstwas Flags, welche bei Aufruf der Mail zu einer automatischen Rückantwort ("hat die Mail am ... um ... gelesen") führen, aber das ist keine zwingende Eigenschaft.

Rainer

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Rainer Buchty

Am Sun, 14 Nov 2004 23:38:59 GMT, meinte Joerg :

Sorry, aber so ist es kontraproduktiv, diese "Anleitung" ohne diesen klarstellenden Zusatz zu posten. Selbst bei den Juristen hat nur eine kleiner Minderheit Ahnung vom Patentrecht, so daß die Falschverständniswahrscheinlichkeit bei den "Technikern" (allgemein formuliert) bei 100% liegt. Und entsprechender Frust garantiert ist.

Beste Grüße

Dr. Michael König

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RA Dr.M.Michael König

Hallo Michael,

Deswegen gab ich ja die Quelle an (NG s.e.d.). Wie schon weiter oben gesagt, ich kenne die Rechtslage nicht fuer Deutschland oder Europa. Aber in USA ist es ungeheuer wichtig, dass man in der Lage ist, den Zeitpunkt einer Idee so unantastbar wie moeglich zu dokumentieren. Aus diesem Grunde bestehen fast alle Firmen darauf, dass die Ingenieure ein "Lab Book" handschriftlich fuehren. In diesen findet sich am Ende jeder Seite eine Unterschriftszeile fuer einen Zeugen.

In USA ist eine Manifestation von "prior art" ein schwerer Schuss vor den Bug eines Patentklaegers. Wie auch immer, wenn es um Schutzrechte geht, ist der Kontakt zu einem guten Patentanwalt sehr wichtig. Internet, Buecher, Tips von anderen sind ja ganz schoen, aber sie ersetzen niemals die Konsultation mit einem Experten. Das gilt auch fuer Juristen ohne viel Patenterfahreung, die sich dann an einen erfahrenen Kollegen wenden muessen. Genauso wie ich keine Software schreibe, sondern an andere Consultants weitergebe.

Tip fuer Uni Personal oder Studenten: In vielen Universitaetsstaedten wird hin und wieder eine kostenfreie Beratungsveranstaltung durch Patentanwaelte abgehalten.

Gruesse, Joerg

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Joerg

Wenns tröstet: auch nichtmehr viel besser als in USA. Da bei Politikern hierzulande Zahl der Patente als Anzeichen von Innovation gehandelt wird sind sie schwer dahinter die Zahlen inflationsmässig aufzu- blähen z.B. dadurch daß Unis patentieren. Irgendwann wird wohl an jede Diplomarbeit ein Patent geklebt.

Es heißt in den USA wird Patent wahllos erteilt. Es gilt dann aber auch als wenig wert bis es nicht erfolglos vor Gericht angefochten wurde und damit seine Feuerprobe bestanden hat. Wenn hierzulande aber nominell Vorprüfung durch das Patentamt erfolgt ist dieses wenig erbaut Patente zurückzunehmen. Die auf

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unter Trivialpatente dargestellten Fälle sind durchaus nicht untypisch.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Am Wed, 17 Nov 2004 14:22:53 +0100, meinte Rafael Deliano :

Nun ja .... Man kann aber durchaus den Eindruck gewinnen, daß auch hierzulande die Anforderungen wirklich niedrig sind und waren. Bpsw. habe ich mich für eine "Regelschaltung" für Rauchgeneratoren (Modellbahn, natürlich) von Seute interessiert und über die DPA-Seite die Patentschrift pp. nebst Schaltung tatsächlich auch gefunden. Abgesehen davon, daß zwischen Anmeldung und Gewährung fast ein Jahrzehnt lag bin ich doch ziemlich erschüttert, daß für so etwas Triviales ein Patent erteilt wird. Ich bin fest davon überzeugt, daß die hier mitlesenden Elektroniker so eine Schaltung auch hätten "entwickeln" können, wenn ihnen jemand das "Problem" geschildert hätte.

Beste Grüße

Dr. Michael König

--
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RA Dr.M.Michael König

Viel besser sind die ja hier glaube ich schon erwähnten Patente:

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Einfach unglaublich, wie kann man dafür Patente erteilen?

Z.B. das Einlesen von mehreren Tasten via ADC habe ich schon vor 10 Jahren gemacht, wie kann man dafür am 12.02.2004 ein Patent erteilen? Oder die Stabilisierung der Spannung für Speicherbackups mit Zener-Diode?

Also die gängige Praxis zur Patenterteilung ist innovationstötend. Ich habe eine Zeit lang in einer Firma gearbeitet, da haben 40 Ingenieure wöchentlich mindestens 1-2 Stunde ihre Nasen in Patentveröffentlichungen stecken müssen, weil die Konkurrenz die trivialsten Sachen patentiert hat und man selbst schauen musste, ob man Einspruch einlegen oder Änderungen am eigenen Produkt durchführen musste. Das sind 1-2 komplette Stellen für so'n Käse, ob man nun aufgeladenens Papier per Stahlrolle entlädt (patentiert), oder per Draht (patentiert) oder per Metallbürste (patentiert). Also Neueinsteiger im Laserdruck sind angeschmiert...

Ingolf

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Ingolf Pohl

"Ingolf Pohl" schrieb im Newsbeitrag news:cnm0f3$d1c$03$ snipped-for-privacy@news.t-online.com...

Ignorieren. Prior Art: Van-de-Graaf Generator. Schaetzungsweise 100 Jahre alt.

--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
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MaWin

Ja, aber vermutlich nicht genau so, sondern einfach & naheliegend. Wenn es jemand z.B. in Diplomarbeit wie in dem Patent machen würde, würde ihm schon der Professor sagen, daß es elend umständlich ist. Darum ist diese Variante ja nicht in der Literatur zu finden, der Weg ist frei zum Kombinationspatent. Allerdings mit dem Wunsch die Ansprüche zu verallgemeinern, damit man eventuell sinnvolle Varianten auch anfechten kann.

Zeitverschwendung: man macht kostenlos die Arbeit des Patentamts.

Würde nur dessen Qualität mindern ohne daß es wirklich durch ein Schrott-Patent bedroht ist. Denn erstens wird reverse-engineering von Konkurrenten nur sehr sporadisch durchgeführt, da mühsam. Zweitens wird wenn dann nur der übliche Anwaltsdrohbrief verschickt den man bei offensichtlichen Trivial-Patenten ad acta legen kann. Ein echtes Gerichtsverfahren hat für den Kläger erstmal nur Kosten aber unsichere Erfolgsaussichten und kann letztlich auch zur Aberkennung des Patents führen. Vgl auch die üblichen aussergerichtlichen Einigungen besonders in USA: wenn der Sieg so sicher wäre würde Kläger bis zum Ende kämpfen. In den USA ist meines Wissens bei verlorenem Prozess traditionell Zwangslizensierung üblich, sodaß man zwar Mehrkosten in der Produktion hat, aber einem nicht wie in Deutschland die Fertigung abgewürgt werden kann. Insofern geht man da pragmatisch mit dem defekten Patentismus um.

MfG JRD

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Rafael Deliano

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