Antenne fuer 5kHz

Das ist Theorie, nehm ich an, schon irgendwo sowas in der Praxis gesehen? Die Langwellentransponder arbeiten auch mit Ferrispulen.

w.

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Helmut Wabnig
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Am 17.10.2012 21:00, schrieb Rupert Haselbeck:

Segen wir mal so: für alle (Rundfunks)Empfangsgeräte bestand und besteht eine Anmeldepflicht (vulgo GEZ-Gebühr). Die Geräte, die im Handel erhältlich waren, hatten eine FTZ-Nummer zu tragen, die u.A. die Einhaltung der Forschriften über die aktive und passive Störsicherheit einhalten. Heutzutage ist es die CE-Nummer, die das garantieren soll (bzw. der Verkäufer garantiert, dass die entsprechende Forschriften eingehalten sind). Für Selbstbaugeräte bestand die Zulasungspflicht nicht, aber für die ofizielle Inbetriebname war, de iure, notwendig, dass Gerät einem lizensierten Labor vorzustellen, sonst war Betrieb dieses Gerätes formell illegal. Wenn man sich allerdings bei der GEZ angemeldet hat und die Nachbar nicht störte, war es den Behörden ziemlich wurscht womit man sich die Sendungen reingezogen hat. Aber: man konnte diese Vorschriften mißbrauchen, indem man die "Energiesauger" wegen Nichteinhaltung der Vorschriften einzog und den Betreiern entsprechende Strafen aufbrummte.

s.o.

Waldemar

--
My jsme Borgové. Sklopte ?títy a vzdejte se. Odpor je marný.
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Waldemar Krzok

Hallo Rupert,

Rupert Haselbeck schrieb:

So'ne Antenne ist in den meisten Fällen aber doch ebenfalls ein Leiter. Die Norm spricht nicht davon, daß der Leiter mit der Anlage verbunden sein muß, sondern nur, daß die Entziehung der Energie mittels dieses Leiters passieren muß.

Sehen Kommentare das so, daß eine physikalische Verbindung des Leiters vorhanden sein muß?

Gruß Martin

--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
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Martin Schoenbeck

Hallo Waldemar,

Waldemar Krzok schrieb:

Du sprichst über Österreich? Oder die Schweiz? Die DDR? Jedenfalls nicht über Westdeutschland?

Gruß Martin

--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
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Martin Schoenbeck

Am Thu, 18 Oct 2012 14:32:53 +0200 schrieb Martin Schoenbeck:

In der DDR nicht. Empfänger konntest du da nach Herzenslust bauen und betreiben, unsere selbstgebauten Sprechfunkgeräte auf 27 Mhz und auch die kleinen UKW-Sender in allen möglichen Schächtelchen waren allerdings illegal.

Lutz

--
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Lutz Schulze

Am 18.10.2012 13:01, schrieb Willi Marquart:

a) Die Antenne ist eine elektrische Einrichtung mittels derer die Energie dem Nahfeld des Senders entzogen wird.

b) Du hast es bei Gesetzen immer mit Juristen und Politiker zu tun. Deren Handeln ist in der Regel interessengeleitet und oft wenig logisch.

Ein klassisches Beispiel ist die Rundfunkgebühr. Denn in einem pluralistischen Staat sollte es ihn nichts angehen ob und wie seine Bürger Funkempfang betreiben. Wenn Sender für ihre Sendungen Geld sehen wollen, läge Verschlüsselung nahe.

Ein Highlight der Überheblichkeit ist die Definition "Neuartiger Rundfunkempfänger" für PCs etc.

Geh mal in einen PC-Laden und verlange einen "Neuartigen Rundfunkempfänger". Wenn dann plötzlich weiß gekleidete Männer ganz freundlich mit dir sprechen, sei dir angeraten schnellstens das Weite zu suchen. Nur ein freundlicher Tip. ;-)

--
hdw
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horst-d.winzler

Martin Schoenbeck schrieb:

es

ter.

en sein

eiters

Die Energie wird "der Anlage" des Senders aber damit nicht entzogen. Si e wird dem Feld entnommen, welches die Anlage bestimmungsgemäß erzeug t bzw. abstrahlt. Damit dürfte diese Energie dann aber auch nicht mehr fremd sein, weil niemand sie mehr kontrollieren kann und will

ers

Es gibt wohl eine (oder mehrere) Entscheidung, wonach auch die induktiv e Kopplung an eine Hochspannungsleitung den Tatbestand erfüllen solle.

Dagegen wird aber argumentiert, daß dies über den Wortlaut der Vors chrift hinausgehe und daher wegen Art. 103 II GG unzulässig sei. Eine Strafb arkeit durch den Betrieb einer Antenne liegt noch bedeutend ferner. Allerdings habe ich hier momentan nur den Lackner greifbar (und erreich e auch die sonst verfügbaren Onlinequellen derzeit nicht). Aber diese F rage war trotz der völlig fehlenden Praxisrelevanz (wo glbt es hinreichend e Feldstärken?) schon in grauer Vorzeit beim Studium Gegenstand mancher Diskussion mit allerdings stets gleichem Ergebnis. Die Vorschrift war vor über 100 Jahren nötig geworden, nachdem sich ergeben hatte, daß das Anzapfen fremder Stromleitungen kein Diebstahl iSd. § 242 StGB sein konnte.

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

horst-d.winzler schrieb:

Aber über die Luft und nicht mittels eines Leiters. Wenn der Gesetzgeber das gewollt hätte, hätte er ja 'mittels eines Leiters' weglassen können und müssen. Die Argumentation, dass es 1900 noch keine Sender gab, denen man hätte Energie klauen können, kann den Tatbestand wegen des Analogieverbots im Strafrecht nicht nachträglich strafbar machen.

Gruß Willi

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Willi Marquart

Dieser Thread kommt mir gerade recht. Ich musste vor kurzem meine alte Pulsuhr Polar M51 inklusive Brustgurt aufgrund Nichtfunktion ersetzen. Ein anschliessendes Öffnen des Brustgurtes mittels Skalpell war also naheliegend. (Damals schweisste Polar die Batterie einschliesslich Elektronik noch in den Gurt ein.)

Hier das Bild des Elektronik (Der Rest des Gurtes ist unspektakulär):

formatting link

Man erkennt schön die Spule und den Resonanzkondensator. Das so ausgesendete H-Feld des Gurtes wurde in der Gegenstelle Uhr ebenso mit einer Spule empfangen. Eine wie auch immer ausfallende E-Feld Antenne dürfte also ziemlich schlecht im Ergebnis ausfallen.

Dieter

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Dieter Brozio

Solche Empfänger wurden auch damals verkauft, ganz offiziell mit Posthorn.

-ras

--

Ralph A. Schmid 

http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/ 
http://www.bclog.de/
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Ralph A. Schmid, dk5ras

Am 18.10.2012 09:50, schrieb Helmut Wabnig:

Weil der Hersteller die Pistole nicht an Bekannte verschenken sondern verkaufen wollte. Und dies geht innerhalb der EU (außer bei Komponenten) halt nur mit CE Erklärung.

Butzo

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Klaus Butzmann

Am 18.10.2012 15:45, schrieb Willi Marquart:

Sehe ich auch so. Desweiteren ist die von einem Sender abgestrahlte Energie dazu bestimmt, von einer Antenne aufgefangen zu werden:

D.h. auch die Merkmale 'nicht bestimmt' und 'rechtswidrig' sind nicht erfüllt.

Dann wäre noch das Wort 'fremd' relevant, das anscheinend auf ein Besitz- oder zumindest Kontrollverhältnis zwischen Anlage und Energie abstellt. Wenn aber einer etwas sendet, dann hat er die Absicht sich dieser Sache zu entledigen.

Die ausgesandte Energie ist demnach dazu bestimmt irgendwo empfangen zu werden. Nach dem absenden wäre sie dann so ähnlich wie ein herrenloses Gut, da ja die Luft, durch die gesendet wird, kaum zu der Anlage des Senders gezählt werden kann, sondern Allgemeingut ist.

Wenn jemand da etwas Energie hineinschickt, in der Hoffnung jemand würde die dort wieder heraus holen, dann liegt keine Straftat vor, wenn jemand das tut.

Noch deutlicher wäre dies bei Störungen, die induktiv verbreitet werden. Etwa soll der Fahrstrom der Bahn zu Gebäudeschäden führen. Würde jemand die nun 'verstromen', dann wäre das so ähnlich wie Recycling.

TH

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Thomas Heger

Ich dachte, CE hat was mit Strom zu tun.

Die Blaspistole ist nur ein Griff, ein Ventil und ein Rohr.

w.

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Helmut Wabnig

c

Den Fahrstrom der Bahn kannste hundert Meter und weiter im Boden verfolgen. Wenn die Lok angast, vagabundiert der Strom durch die ganze Siedlung. Es bilden sich so Art Stromschläuche. Also ich hab das mal spaßeshalber verfolgt.

Wechselstromkorrosion ist ein eigenes Thema für sich.

w.

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Helmut Wabnig

schrieb:

Das kann durchaus vorkommen. Es gibt aber noch einige Produkte mehr:

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MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Hier ein Beispiel in einer zivilen Anwendung:

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Die Aktivantenne dieses SDR ist etwa 20 cm lang, obwohl die nicht exakt nach der Theorie dimensioniert ist.

Ich könnte eine Vielzahl von Beispielen aus militärischen Anwendungen nennen.

mfG Leo

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Leo Baumann

Da wird ein elektromagnetisches E/H-Feld abgestrahlt. Allerdings spielt sich die Übertragung im Nahfeld ab und bei 5 KHz liegen die Feldvektor von E und H noch fast parallel. Rechtwinkelig stehen diese ab einer Entfernung von etwa 6 x 10^8 m im Fernfeld aufeinander.

mfG Leo

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Leo Baumann

Am 18.10.2012 20:35, schrieb Helmut Wabnig:

Ne, gar nix! CE ist ein Kennzeichen um den innereuropäischen Handel zu vereinfachen, kein technisches Zeichen. Und ebenso keinesfalls ein Zeichen besonderer Güte oder besonders guter Produkteigenschaften.

Aber ein Produkt was innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden soll.

Butzo

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Klaus Butzmann

"Klaus Butzmann" schrieb im Newsbeitrag news:50806139$0$6626$ snipped-for-privacy@newsspool2.arcor-online.net...

Hi, jenau. So in groben Zügen "verspricht" der Aufkleberdraufkleber mit dem Zeichen, sich bei der Produktion und Vermarktung in der EU an selbstgegebene Regeln halten zu wollen...mehr ist nicht dahinter.

--
 mfg, 
gUnther
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gUnther nanonüm

Am 18.10.2012 20:39, schrieb Helmut Wabnig:

Ich hatte mal eine längere Diskussion zu dem Thema 'Bahnstrom' in einer anderen UseNet Gruppe.

Aber mir ist trotzdem nicht klar, wie man so etwas wie 'Stromschläuche' verfolgen kann.

Die Bahn erzeugt kräftige Magnetfelder durch den Bahnstrom, die mit dessen Frequenz wechseln.

Diese überlagert sich teilweise mit den 50 Hz des Haushaltsstroms und erzeugt Interferenzen, welche durch die Metallteile von Gebäuden meandern und da Schäden hervorrufen.

Diese sind ganz erheblich und treten in Form von Korrosion auf.

Was könnte aber die Bahn nun tun, um derartiges zu verhindern?

Die Oberleitung und die Schiene bilden eine Leiterschleife, wenn die Bahn kommt. Dies dürfte ein Magnetfeld bilden, welches senkrecht dazu abstrahlt (wie bei einer großen, kräftigen Spule).

Vielleicht könnten die alles besser erden oder geerdete Metallwände quer zur Trasse bauen?

Vielleicht könnte man den Bahnstrom auch mit dem Haushaltsstrom synchronisieren, damit weniger Interferenzen auftreten.

Aber die Frage war ja, ob man diese Störung legal 'verstromen' dürfte? Ich denke, man darf, da es sich ja um eine Störung handelt.

TH

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Thomas Heger

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