Antenne fuer 5kHz

Aber elektromagnetisch evozierte Schallwellen.

Waldemar

Bei dem mal der Plattenspieler Musik aus der Luft spielte und auch die Heizung morsen konnte :-)

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My jsme Borgové. Sklopte ?títy a vzdejte se. Odpor je marný.
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Waldemar Krzok
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Dann haette ich Anfang der 70er verhaftet werden muessen.

M.W. war der Eigenbau von Empfangsgeraeten immer erlaubt. Natuerlich musste man fuer den Aerger und die Konsequenzen einstehen wenn der Apparat den Polizeifunk oder sonstwas stoerte weil man den Oszillator unter anstatt ueber die UKW-Empfangsfrequenz gelegt hatte. Also machte der geschickte Bastler sowas auch nicht.

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Gruesse, Joerg 

http://www.analogconsultants.com/
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Joerg

Am 17.10.2012 17:16, schrieb Willi Marquart:

Wurde beschrieben in dem Buch :Du und die Elektrizität" von Eduard Rhein. Etwas zu dem Lebensweg Eduard Rheins.

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hdw
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horst-d.winzler

Willi Marquart wrote on Wed, 12-10-17 17:16:

Steht schon bei Eduard Rhein, und der wußte wovon er schreibt. Gesetz war's wohl nicht, aber Präzedenzurteil -- Wirkung dieselbe.

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Axel Berger

Waldemar Krzok schrieb:

Das war nie verboten

Nur die gewerblich gefertigten bzw. eingeführten Geräte bedurften e iner Zulassung, nicht aber Selbstbaugeräte

Das galt (und gilt) für Sender.

Das CE-Zeichen ist lediglich eine eigenverantwortliche (und wenn sie fa lsch ist manchmal sehr teure) Erklärung des Herstellers/Importeuers, daß das betreffende Gerät die wesentlichen Vorschriften der zugrundeliegenden EU- Vorschrift erfüllt. Es beinhaltet keine irgendwie geartete behördli che Zulassung oder dergleichen.

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Kaum. Sonst hätte das Militär für die U-Boote das länxt nachgebaut. Das Mikro wird durch Trafowirkung das Magnetfeld "messen". Heisst heute NFC oder so ;-)

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mfg Rolf Bombach
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Rolf Bombach

Leo Baumann schrieb:

Eine Frage wäre ja auch, wie gross denn nun wirklich die Antennen bei der Frequenz sein müssten und ob hier die Übertragung nicht einfach "induktiv" durch Trafowirkung erfolgt.

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mfg Rolf Bombach
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Rolf Bombach

Bei rauschangepassten aktiven, vertikalen Antennen liegt das hochfrequenzseitige S/N-Optimum bei den heutigen FETs im Eingang der Elektronik bei 20 cm bis 30 cm Länge für den passiven Strahler der aktiven Antenne bei dieser Frequenz.-

Für Rahmenantenne, mit oder ohne permeablem Kern gilt bei diesen Frequenzen je größer die umwickelte Fläche und je größer die Windungszahl, um so besser.

mfG Leo

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Leo Baumann

Nachtrag:

Natürlich geht eine aktive Antenne nicht als Sendeantenne weil für aktive Antennen das Reziprozitätstheorem nicht gegeben ist.

mfG Leo

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Leo Baumann

Am Wed, 17 Oct 2012 21:00:04 +0200 schrieb Rupert Haselbeck:

Stimmt. Es gibt jedoch Geräte, bei denen die Vorschriften eine Prüfung durch eine autorisierte Prüfstelle vorschreiben. Ein Beispiel ist der Explosionsschutz. Die CE-Kennzeichnung darf der Hersteller dann nur vornehmen, wenn diese unabhängige Prüfung bestanden wurde.

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Gruß Werner
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Werner Holtfreter

Axel Berger schrieb:

Kann man das Urteil nachlesen? Scheint ja wohl aus dem tausendjährigen Reich zu stammen, da hat der Grundsatz "Nulla poena sine lege" ja nur bedingt gegolten.

Gruß Willi

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Willi Marquart

Wos? A Stückel Draht von 20 cm soll a Antenne sein? Da lachen ja die Hühner.

Aktivantennen für MW und SW sind so um 1 bis 2 m lang. Viel mehr geht nicht wegen der Feldstärken auf 40m.

Besser is a Draht vom Fenster zum Baum rüber und ein Wire-Tuner mit Preselector. Wurfantenne:

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Kostet am Flohmarkt 7 euro, liegt noch dort. Mir zu teuer.

Ahh...mir fallt was ein. Hat hier Jemand was zum WW2 Agentenfunk? Die haben Leute ausgebildet, dann ohne jegliches Zeuchs rübergeschickt nach London. Die mußten dort sich aus handelsüblichen Radios einen Sender selbst bauen. Diese Ausbildung haben sie bekommen. Später gabs dann auch fertige Agentensender, aber die ware glaub ich mit Blei ausgefüllt, so schwer ware die. Ziemlich idiotisch eigentlich. w.

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Helmut Wabnig

Wieso hat dann meine Luftdruck-Blaspistole mit Handgriff ein CE Zeichen drauf?

w.

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Helmut Wabnig

Laut

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wurde der Paragraf 248 c um 1900 in das StGB eingefuegt.

Gruss, Holger

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Holger Petersen

Hallo Helmut,

Helmut Wabnig schrieb:

Nur um Deine Nachfrage richtig einordnen zu können: ist sie Dir explodiert?

Gruß Martin

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Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
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Martin Schoenbeck

Holger Petersen schrieb:

etz

gen

248
§ 248c StGB erfasst den hier angesprochenen Fall aber nicht, weil es keinen Leiter gibt, welcher die Energie entziehen würde.

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Holger Petersen schrieb:

Hallo,

nur ist der §248 c so abgefasst das damit nur der Diebstahl mittels einer Leitung aus einer Anlage erfasst ist. Ob damit dann auch der Diebstahl elektrischer Energie aus dem Nahfeld eines starken Senders abgedeckt ist? Hier

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wird Stromdiebstahl mittels Induktion als umstritten bezeichnet.

Bye

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Uwe Hercksen

Holger Petersen schrieb:

248c (1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wo ist die elektrische Anlage oder Einrichtung? Wem gehört die elektrische Energie in der Luft? Ist die nicht herrenlos? Ist einen Antenne nicht zur ordnungsgemäßen Entnahme von Energie aus der Luft bestimmt? Fragen über Fragen...

Gruß Willi

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Willi Marquart

Das mit den Aktivantennen bei MW uns SW stimmt.-

Die Rauschanpassung wird durchgeführt indem man den passisven Strahler gerade so groß macht, dass das von außen eingebrachte Rauschen genausogroß ist wir das Rauschen des aktiven Teils (equiv. Eingangsrauschspannung) der Antenne. Da das Außenrauschen bei 5 KHz ziemlich groß ist, wie man den entsprechenden Veröffentlichungen entnehmen kann, fällt für kleine Frequzen wie 5 KHz der passive Strahler enorm kurz und dick aus.

mfG Leo

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Leo Baumann

Hallo,

Am 18.10.2012 13:01, schrieb Willi Marquart:

Sendeanlage?

Undefiniert?

Die Antenne soll eigentlich energiehaltige Informationen aus der Umgebung ziehen. Bei Abgreifen der Energie mit Antenne werden die Informationen aber nicht abgegriffen, dafür aber übermäßige Energiemengen, daher würde ich den Gebrauch so einer Antenne schon als Tatbestand nach StGB 248c sehen. Aber ich bin Unjurist, daher hat meine Betrachtung keinen juristischen Wert.

MfG

Uwe Borchert

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Uwe Borchert

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