Woher Regenbogen-LED?

Hallo Leute!

Kennt jemand nen Elektronikfachhandel, der LEDs Marke

formatting link
(3-Farb-LED mit Progammsteuerung) führt? Ich kann mir zwar vorstellen, das solche Teile net billig sind, aber 4 Fragezeichen scheinen mir dann doch etwas teuer.

--
Grüße, TIA und Frohe Weihnachten
Torsten
 Click to see the full signature
Reply to
Torsten Rasch
Loading thread data ...

"Torsten Rasch" schrieb:

formatting link

dürften die gesuchten oder zumindest sehr ähnlichen Produkte sein.

Gruss, Rene

Reply to
Rene Clancy

"Torsten Rasch" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@4ax.com...

Der Verkäufer gefällt mir: Hat 4605 Bewertungen, bietet seitenweise Elektronikbauteile an, und das ganze als " Privatanbieter unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung".

Reply to
Josef Fischer

Am Tue, 23 Dec 2003 20:54:16 +0100 vermeldete Rene Clancys Tastaturcontroller folgendes:

Genau die teile sind das. Danke!

--
Grüße
Torsten
 Click to see the full signature
Reply to
Torsten Rasch

... was rechtlich sowieso nicht zulässig ist, auch für Privatverkäufe nicht. Er haftet in jedem Fall dafür, daß sich die Ware im beschriebenen Zustand befindet und kann höchstens darüber hinausgehende Ansprüche ausschließen. Das hat er sich mit der dummen Formulierung aber verbaut, und wird jetzt wohl volle Gewährleistung leisten müssen. :)

Hergen

Reply to
Hergen Lehmann

Hallo Josef!

["privater" ebay Powerseller]

Solche Leute liebe ich auch. Vor allem, weil viele DAUs auf die Masche reinfallen und sich hemmungslos be$@#eissen lassen. Aber auch der Typ wird wohl hoffentlich bald Post von der Steuerfahndung [1] bekommen :-)

Gruß Thorsten

[1]
formatting link
--
PGP welcome!
Thorsten online: http://www.ostermann-net.de/electronic
 Click to see the full signature
Reply to
Thorsten Ostermann

Am Tue, 23 Dec 2003 21:48:03 +0100, meinte Hergen Lehmann :

Jaja, ich finde diese neue Mode bei ebay auch zum Schmunzeln. Irgendein Depp hat angefangen und jetzt meint jeder Dummbeutel, er könne sich auf diese Art aus der Verantwortung ziehen. Besonders nett ist es, wenn vorher heftig Eigenschaften beschrieben und zugesichert werden ...

Beste Grüße

Dr. Michael König

--
    RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
          D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11 
 Click to see the full signature
Reply to
RA Dr.M.Michael König

RA Dr.M.Michael König spoke thusly:

Mal naiv gefragt: Kann ich mich als Privatverkäufer überhaupt irgendwie aus der Zweijahres-Verantwortung winden? Ich habe absolut keine Lust darauf, daß irgendein Trottel nach 2a-1d angejammert kommt und sein Geld zurück will, nur weil er weißgottwas mit dem Artikel angestellt hat.

Wie darf ich das verstehen? Wenn der Verkäufer schreibt "funktionsfähig", dann habe ich als Käufer die üblichen Rechte (Reparatur, Wandlung, Minderung), egal, ob ein Haftungsauschluß dabei stand? (Mir als Verkäufer kann das IMHO relativ egal sein, wenn ich etwas verkaufe, beschreibe ich nach bestem Wissen und Gewissen alle Mängel. Wer dann ggf. als Käufer noch bietet, ist selbst schuld.) BTW: Gabs da nicht mal ein Gerichtsurteil, daß die Pauschalklausel "Als Bastlerfahrzeug ohne Garantie" bei Gebrauchtwagen nichtig ist?

Tschüs,

Sebastian

--
Wenn ich beschliesse, dass irgendwas ein Loch drin haben
sollte, dann wäre dem geraten in spätestens 30 Minuten [...] ein
 Click to see the full signature
Reply to
Sebastian Suchanek

Ja. Bei Privatverkäufen kannst Du im Einvernehmen mit dem Käufer durchaus die Gewährleistungsfrist auf Null reduzieren. Du haftest dann nur noch dafür, daß das Zeug bei Übergabe im angebotenen Zustand ist, mußt aber nicht mehr für spätere Reparaturen geradestehen.

Wichtig ist aber, daß Du nicht versuchen darfst, die Gewährleistung ganz auszuschließen. Eine solche Klausel wäre rechtswidrig, und damit nichtig. Und Du darfst die Frist auch nur dann reduzieren, wenn Du nicht gewerblich handelst (was ein dehnbarer Begriff ist!).

Eine Klausel der Form "Ich sichere zu, daß sich das Gerät bei Übergabe im oben beschriebenen Zustand befindet. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Der Bieter erklärt sich mit seinem Gebot mit diesen Bedingungen einverstanden" sollte bei einem *wirklichen* Privatverkauf OK sein.

Irgendwelche Einwände? ;)

Hergen

Reply to
Hergen Lehmann

Thorsten Ostermann schrieb im Beitrag ...

Warum ? Gehst du davon aus, das er zumindest 4605 Verkaeufe hatte ? Ich denke eher 4500 gefaelschte Bewertungen...

--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
 Click to see the full signature
Reply to
MaWin

Hallo MaWin!

Ich kenne mich mit dem fälschen von Bewertungen nicht so aus, denke aber, das sich der Aufwand für den Verkauf von LEDs nicht lohnt. Bei Notebooks mag das anders aussehen. However, er wird dem Finanzamt dann schon darlegen müssen, warum er nicht 4605 sondern "nur" 105 Stück verkauft hat. Aber auch das ist dann gewerblicher Handel...

Gruß Thorsten

--
PGP welcome!
Thorsten online: http://www.ostermann-net.de/electronic
 Click to see the full signature
Reply to
Thorsten Ostermann

ElectronDepot website is not affiliated with any of the manufacturers or service providers discussed here. All logos and trade names are the property of their respective owners.