TDA7293

Joerg schrieb:

Falsch. Die hierzulande t=E4tigen Verwerter verkaufen dir nichts, die=20 vernichten.

Wenn es denn unbedingt ein R=F6hrenamp sein mu=DF, ich wei=DF nicht, w=FC= rde ich=20 die Teile neu einkaufen, zumal es kaum noch alte R=F6hrenkisten zum=20 Schlachten gibt. Und ich w=FCrde mir beim Aufbau kein Vorbild bei den=20 alten Radios und alten Fernsehern nehmen, sondern die thermische=20 Belastung besonders w=FCrdigen. Endr=F6hren, die kochend hei=DF werden, m= =FC=DFten=20 sich irgendwie k=FChlen lassen, da w=FCrde ich draufgucken.

Dann geht das auch mit der Lebensdauer nicht in die Hose.

Holger

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Holger
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Hartmut Kraus schrieb:

dem,

icht

Mit Ausnahme von dir sind das ja alles solche Leute. Also kein gro=DFes= =20 Problem

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Am 27.05.2012 19:21, schrieb Hartmut Kraus:

Es ist nicht leicht, wenn man in entsprechender Situation steckt, ihr auch noch das Beste abgewinnen zu wollen. Die Fähigkeit dazu kann man lernen und heiß übrigens Humor. ;-)

--
mfg hdw
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Horst-D.Winzler

Horst-D.Winzler schrieb:

Ja, das stimmt wohl. Aber um =FCber den Kasper lachen zu k=F6nnen, mu=DF= man=20 wissen, da=DF es nicht m=F6glich ist, ein Gericht als solches zu verkla= gen,=20 schon garnicht, um eine Entscheidung, welche man f=FCr falsch h=E4lt, r= evidiert=20 zu bekommen. Und wenn einer dann auch noch mit der Behauptung ankommt, das=20 Verwaltungsgericht habe das Amtsgericht zur Stellungnahme aufgefordert,= dann=20 ist das offensichtlich frei erfunden/gelogen oder das Produkt einer all= zu=20 =FCbersch=E4umenden krankhaften Phantasie

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Nein.

Dazu sage ich nichts mehr. Oder zeig du mir doch mal eine einzige deiner Entwicklungen, die du so angefangen hast.

Nicht ein Gramm.

Guter Vergleich. Das trifft's wohl am besten. Sagen wir also: Ich will ein "zeitgemäßes" Fahrzeug bauen (ausgehend vom aktuellen Stand der Technik und auf der Grundlage von guten theoretischen Vorarbeiten) - da rüste ich doch nicht ein Fahrwerk auf dem technischen Stand von vor 150 Jahren mit einem Antrieb aus, für den es absolut untauglich ist.

Ich dachte doch, meine angedachte Vorgehensweise ist inzwischen etwa klar?

Wo habe ich mir selbst widersprochen? Höchstens Hrn. Schneider, damit aber auch nicht seinem ganzen Konzept, nur einige Details in Frage gestellt. Andererseits lassen sich bestimmte Prinzipien gut mit denen anderer Lösungen kombinieren ... Viele Wege führen nach Rom!

Also was denn nun - soll ich jetzt in alten Radios die Röhren ersetzen oder erst mal weiter nur Theorie wälzen? (Eins auf dem gegenwärtigen Stand so sinnbefreit wie das andere.) Also wer widerspricht sich hier in einer Tour selber? > Sicher nicht, aber das macht man etwas eleganter, nicht auf die brutale

So wird's aber gemacht, ich will's aber besser machen. Das sollte aber inzwischen 'rübergekommen sein.

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Hartmut Kraus

Am 27.05.2012 19:38, schrieb Horst-D.Winzler:

Tut mir ja leid, mit Humor alleine komme ich nie zu meinem Recht, damit zu meinem Grunstück, also letztlich zu meinem Geld. Da zaäghlen Fakten, nichts sonst.

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Hartmut Kraus

Am 27.05.2012 19:40, schrieb Rupert Haselbeck:

Du redest einen ganz schönen Stuss zusammen. Nochnmal exclusiv ganz langsam für dich zum Miteißeln: Ich habe auf Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts geklagt, gegen das AG als juristische Person des öffentlichen Rechts. In diesem Fall eine Behörde wie jede andere. Und genau so behandelt das VG sie, juristisch völlig korrekt. Nein, schon mit einer Korrektur -. aber was geht das dich an.

Die Entscheidung halte ich nicht für falsch, sie war es ganz einfach. Zitat aus meiner Klagebegründung: "Die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts ergibt sich aus folgenden Verfahrensfehlern: Mehrfacher Verstoß gegen das ZVG, Beihilfe zum Betrug (Prozessbetrug), Hehlerei, mehrfache Rechtsbeugung. Damit verletzte das AG Erfurt (als Justizbehörde!) wissentlich nicht nur meine Rechte, sondern verstieß auch mehrfach gegen einschlägige Gesetze und verursachte (im Interesse einer betrügerischen Einzelperson) dem Staat einen erheblichen Schaden, der sich seitdem täglich weiter erhöht."

Also mach dich auch mal in den einschlägigen Paragraphen schlau, dann weißt du vielleicht, wovon du redest. Kleine Hilfestellung für den Anfang: Ich habe Klage gem. § 48 BVwVfG erhoben, auf Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsakts gem. § 113 Abs. (1) VwGO. Die ggf. anzuwendenden strafrechtlichen Bestimmungen (die wir aber wie gesagt hoffentlich nicht mehr brauchen) such' dir mal selber 'raus:

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Such du dir also mal einen guten Klapsdoktor, der dir Schuldunfahigkeit bescheinigen kann - oder ist dir noch nicht klar, dass du dich mit solchem Gewäsch strafbar machst, wenn's ernst genommen werden soll. (Gem, der Paragraphen, die ich schon singen kann - 185 ff. StGB.)

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Hartmut Kraus

Am 27.05.2012 19:30, schrieb Rupert Haselbeck:

Heuite schon in den Spiegel geguckt?

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Hartmut Kraus

Hartmut Kraus schrieb:

u=DF man

klagen,

ede

N=F6, das ist nat=FCrlich falsch

Du l=FCgst (oder du spintisierst)

Nix, es interessiert mich auch nicht wirklich und es ist ja ohnehin nic= ht=20 richtig, was du erz=E4hlst =20

,

h.

Ja, nat=FCrlich ist sie falsch, sagte ich doch auch schon mal :->

er

i,

=DF

sse

den,

Ein Zuschlagsbeschlu=DF ist kein Verwaltungsakt (sondern eine=20 Gerichtsentscheidung), ebenso wie auch alle anderen Entscheidungen im=20=

Zwangsversteigerungs-/Zwangsverwaltungsverfahren. Das AG Erfurt handelt= =20 dabei nat=FCrlich nicht als Justizbeh=F6rde sondern als Gericht. Vielle= icht=20 solltest du auch mal das Grundgesetz zur Kenntnis nehmen. Dort ist u.a.= =20 geregelt, in welchem Verh=E4ltnis Beh=F6rden und Gerichte zueinander st= ehen =20

nn

Danke f=FCr den guten Rat, ich lebe seit etlichen Jahren davon, die=20 Paragrafen, nicht nur des ZVG, zu kennen und anzuwenden und bisher reic= hte=20 es daf=FCr noch.

s

Ja, ich sagte schon, du wirktest recht lustig. Obwohl es eigentlich sch= on=20 fast traurig ist, auf welch absonderliche Ideen manche Leute verfallen =20

rt,

iner

it

Kindskopf! Keine Ahnung vom Thema, aber gro=DFe Spr=FCche klopfen. Gut,= =20 irgendwie ist das bei manchen Menschen schon fast wieder normal.

Der =A7 20 StGB sch=FCtzt dich =FCbrigens nur vor Strafverfolgung...

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Als Jugendlicher fast alle, weil immer Ebbe in der Kasse war. Im Verstaerkerbereich kamen z.B. diese dabei raus, Kilowattbereich:

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Na dann viel Glueck.

[...]

Ehrlich gesagt ist sie mir inzwischen ziemlich unklar.

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Ich habe es mal unterstrichen.

Klar, aber man muss dabei erstmal die Wege betrachten die andere schon gegangen sind und herausfinden warum die nicht in Rom angekommen sind :-)

Dein angestrebtes Geschaeftsmodell ist mir inzwischen schleierhaft. Wenn ich in dem Bereich entwickeln wollte (was ich nicht vorhabe) dann wuerde ich zuerst die Roehren ersetzen. Wenn das geklappt hat und es am Ende genauso klingt wie ein Tube-Amp dann haette man naemlich ratz-fatz schonmal was herzeigbares und vor allem was verkaufbares. Damit kann man Kapitalgeber ueberzeugen. Was man mit Plaenen i.d.R. nicht kann.

_Danach_ gilt es das Modell des Ausgangsuebertragers moeglichst lueckenlos zu erfassen. Was ich meinte war, dass man dazu erstmal einen Batzen Know-How zu diesem Bauteil sammeln muss. Bis man das als Simulatormodell stehen hat sollte man den Trafo nicht versuchen wegzubekommen. Weil es mit ziemlicher Sicherheit nicht besser wuerde als die "Nachahm-Verstaerker" die andere bereits anbieten.

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Joerg

Am 27.05.2012 22:11, schrieb Joerg:

Ts, ts, immer diese Funker! Keiiiiiiiiine Geduld die Geräte auch ordentlich zu beschriften, immer gleich drauflosfunken wollen.

Ich habe es die letzten 32 Jahre immerhin geschafft die Geräte zu beschriften. Alu-Frontplatte, mit Drahtbürste mattieren, mit Scheuermittel fein mattieren, mit Tuschefüller und Schablone oder Letraset beschriften und zum Schluß mit Plastik-70 schützen. DANN erst zusammenbauen! Die ersten Geräte so Ende der 70er, das letzte letzte Woche :-)

Butzo

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Klaus Butzmann

Am 27.05.2012 22:00, schrieb Rupert Haselbeck:

Das ist völlig korrekt. Ich hatte ja auch erst Zweifel - s. die einschlägigen Paragraphen - erspare mir jetzt die Suche - sinngemäß: Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Gerichtsbeschlüssen ist die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig (also kein Verwaltungsgericht). Aber die Unterscheidung "ordentliche" und "außerordentliche" Gerichtsbarkeit" ist lange obsolet, hat sich nur in einigen "Rudimenten" in Gesetzestexten noch gehalten - Zitat:

"Der Begriff ?ordentliche? Gerichtsbarkeit stammt aus dem 17. Jahrhundert, in der nur Zivil- und Strafgerichte mit unabhängigen Richtern besetzt waren, die Verwaltungsgerichtsbarkeit dagegen Teil der Verwaltungsbehörden war (Verwaltungsrechtspflege) und nicht mit unabhängigen Richtern, sondern mit Beamten besetzt war (außerordentlich). Der Rechtsweg war also identisch mit dem Weg zu den ordentlichen Gerichten, weil andernfalls keine Gerichte, sondern Verwaltungsbehörden entschieden.

Diese Unterscheidung gibt es nicht mehr, da Art. 92, Art. 97 GG jede Rechtsprechung persönlich und sachlich unabhängigen Richtern zuweist. Der übliche Sprachgebrauch ist dennoch beibehalten worden, obwohl Verwaltungsgerichte heute nicht weniger ?ordentlich? sind als die ordentliche Gerichtsbarkeit." (Zitat Ende)

Quelle:

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Also mal nicht unverschämt werden, dann verstehen wir uns besser, ok?

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Hartmut Kraus

Man weiss doch welche Knoeppe wofuer sind :-)

Die Kroenung in Sachen Beschriftung hatte ein Bekannter hingelegt. Hansaplast, hautfarben, mit Kugelschreiber beschriftet.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
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Joerg

Klaus Butzmann schrieb:

Die Drehaschalter in Ommas Haus hatten durchaus eien Vorrichtung, dass der Drehknebel gegen eine Feder gedreht wurde und erst beim Überweinden einer Drehraste schnellte die Kontakteinheit um 90° in die Drehrichtung. Das Haus wurde kurz vor der britischen Kriegserklärung an Deutschland gebaut.

--
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Andreas Bockelmann

Sieht mir irgendwie nach Senderendstufen aus, kann mir nicht helfen. Na dann viel Glueck.

Werd' bitte nicht albern (hatten wir schon).

Dito.

Möchte wissen, wo du da einen Widerspruch siehst. In Hrn. Schneiders Patentschrift ist nur eine "Nachbildung des Innenwiderstands" des Ausgangsübertragers erwähnt, und das ist Käse. Außerdem, dass seine Schaltung genau wie der Ausgangsübertrager beide Halbwellen zum Schluss wieder zusammensetzt - aber das ist ja wohl kalter Kaffee. Ansonsten ist das Ding zumindest ein guter, aber wohl nicht bis zu Ende durchdachter Lösungsansatz (hatten wir schon).

Eben, eben. Hast also meine bisher praktizierte und weiter angedachte Vorgehensweise durchaus verstanden, tu mal nicht so! Dein angestrebtes Geschaeftsmodell ist mir inzwischen schleierhaft.

Das ist überhaupt kein Geschäftsmodell - ich bin und bleibe mein eigener Chef, und baste. Was ich investieren muss (und wovon ich so lange leben muss, bis was Verkaufsfähiges vor mir steht), will ich aus meinem Grundstück 'rausholen, und "nur" um da 'ranzukommen (und neben meinem Papierkrieg auch noch ein bisschen leben und arbeiten zu können), fehlen mir regelmäßig vergleichsweise Peanuts. Die's mit Sicherheit schön verzinst zurückgibt, wenn das mit dem Grundstück geklärt ist, und das wird innerhalb der nächsten Monate geklärt. Was ist jetzt noch schleierhaft?

Das wird nie klappen, lass den Quatsch also! Und lass deine hämischen Glückwünsche stecken, wo du genau weißt, an welchem Problem es hängt, das für dich keins wäre.

Reply to
Hartmut Kraus

Am 27.05.2012 23:33, schrieb Andreas Bockelmann:

Echt? Sowas Ähnliches haben Kippschalter, die was auf sich halten, m.W. auch heute noch an sich (äh, in sich) - nennt sich wohl "Sprungkontakt".

Reply to
Hartmut Kraus

Am 27.05.2012 23:47, schrieb Hartmut Kraus:

Druckt? Neumodisches Computerzeugs! Der 7-Nadel Druckkopf des Centronics 730 hätte wenig prickelndes gedruckt, die Tuschefüller hatten da eindeutig die fettere Type. Nur die allfälligen Dymo Prägebänder konnte ich nie ab.

Butzo

Reply to
Klaus Butzmann

Am 28.05.2012 00:08, schrieb Hartmut Kraus:

Klar, hatte wir 1973 in der neuen Wohnung auch. Drehen - fumpp - an, nochmal drehen - fumpp - aus.

Butzo

Reply to
Klaus Butzmann

Am 28.05.2012 00:08, schrieb Klaus Butzmann:

Von mir aus - kannst auch mit Filzstift o.ä. auf die Folie malen, sieht immer noch besser aus als auf Hansaplast, kannst außerdem deiner gestalterischen Kreativtät freien Lauf lassen ....

Jap, ich war auch erst skeptisch, aber diese Folien lassen sich selbst mit meinem billigen Tintenpisser (HP "Deskjet 3550") wischfest bedrucken (musst nur etwas Zeit zum Trocknen lassen, ist nun mal kein Papier).

Reply to
Hartmut Kraus

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