Am 25.05.2012 16:48, schrieb Horst-D.Winzler:
Was denn, das weißt du noch nicht?
Am 25.05.2012 16:48, schrieb Horst-D.Winzler:
Was denn, das weißt du noch nicht?
Am 25.05.2012 18:29, schrieb Hartmut Kraus:
Machs nicht so geheimnisvoll. ;-)
-- mfg hdw
Am 25.05.2012 18:49, schrieb horst-d.winzler:
Ich doch nicht. ;-)
Am 25.05.2012 18:24, schrieb Hartmut Kraus:
HTH,
Sebastian
Am 25.05.2012 19:24, schrieb Sebastian Suchanek:
Sieh an, ein Forum aus dem er noch nicht rausgeflogen ist.
Und dazu noch den Unterschied zwischen Geräteschutz und Leitungsschutz.
Gruß Dieter
Richtig, weil da Leute das Sagen haben, die wissen, wovon sie reden, und mir nie einer dämlich kam. Hier noch ein Beipiel:
Würde ich, wenn ich mal Automaten einsetzen wollte / müsste. Werde nur kaum in die Verlegenheit kommen. Ich habe nämlich (fast) nur mit Geräten zu tun, mit Automaten höchtens, wenn ich einen, der mal ausgelöst hat, wieder einschalten muss. Ist aber lange nicht mehr vorgekommen - für den Fall, dass ich doch mal wieder einen Kurzen baue, ist mein ganzer Arbeitsplatz abgesichert. Mit einer banalen Schmelzsicherung F4A. Die kommt mit Sicherheit eher als der Automat (16A).
Eben.
Und welches I^2t ?
Saludos Wolfgang
-- Wolfgang Allinger 15h00..21h00 MEZ: SKYPE:wolfgang.allinger Paraguay mailer: CrossPoint XP 3.20 (XP2) in WinXPprof DOSbox Meine 7 Sinne: reply Adresse gesetzt! Unsinn, Schwachsinn, Bloedsinn, Wahnsinn, Stumpfsinn, Irrsinn, Loetzinn.
Am Fri, 25 May 2012 19:52:52 +0200 schrieb Hartmut Kraus:
Welche Bauform hat diese 4-A-Sicherung bzw. welches Schaltvermögen?
-- Gruß Werner
Am 25.05.2012 22:00, schrieb Werner Holtfreter:
Ja mei, 08/15 - Verzeihung 5x20, Beipiel:
Am 25.05.2012 13:53, schrieb Bernd Laengerich:
Beeindruckende Daten, Behringer ist eigentlick ok, aber:
Output 2 x 3kW Stereo / 4 Ohm bei LeistungsAUFNAHME 620W, Veff Max bei 4 Ohm 59V --> 2x 870W Out - leicht, laut, preiswert.
Aus 6kW werden reale 2x900W an vier, Peak natürlich viel mehr.
Butzo
Am 25.05.2012 21:31, schrieb Wolfgang Allinger:
Guckt doch selber in die Kennlinien, wenn ihr meint, das könnte hier für irgendwas von Belang sein:
Ansonsten hört auf, mich zu nerven, ich habe wahrlich andere Probleme:
Am 25.05.2012 18:24, schrieb Hartmut Kraus:
/bauteile-gerate-datenblatter-suche-047-biete/schmelzsicherungen.1823779.lynkx?highlight=wodim
Glaube doch!
-- >
"man kleiner Prüfstrom Kennlinie B"
Butzo
Am 25.05.2012 22:51, schrieb Klaus Butzmann:
Glaube immer noch nicht. Bin nur überzeugt.
Am 25.05.2012 22:51, schrieb Klaus Butzmann:
Hm, wenn ich die Kennlinie meines "Automaten" wüsste (und auch nur annähernd, welcher Strom bei einem Kurzschluss fließt),
Am Fri, 25 May 2012 22:30:33 +0200 schrieb Hartmut Kraus:
Ich hatte schon vermutet, dass du die Bedeutung des Schaltvermögens nicht kennst.
Die 5x20-Glasrohrsicherungen haben meist 80 A Schaltvermögen. Man bekommt sie aber auch mit 1500 A, dann ist es ein Keramikröhrchen.
Ist der Kurzschlussstrom am Einsatzort der Sicherung höher als 80 A (was anzunehmen ist) dann bleibt ein Lichtbogen so lange stehen, bis dein "Automat" ausgelöst hat! Die 5x20-Glasrohrsicherung ist demnach unwirksam im Kurzschlussfall und schützt nur gegen Überlast.
Dein Automat hat wahrscheinlich ein Schaltvermögen von 6000 A, schau mal drauf ob du eine Zahl ohne Maßeinaheit findest, das ist das Schaltvermögen.
-- Gruß Werner
Am 26.05.2012 02:47, schrieb Werner Holtfreter:
Ja doch, hast du mein Smiley nicht gesehen? Ist der Kurzschlussstrom am Einsatzort der Sicherung höher als 80 A (was
Das wage ich nun wieder zu bezweifeln. Die Schmelzsicherung löst bei solchen Strömen in Sekundenbruchteilen aus (wie gesagt - möglich, dass der Automat trotzdem schneller ist), und ich habe auch schon "explodierte" Glasrohrsicherungen gesehen - nicht nur das Drähtchen war durch, auch der Glaskörper in tausend Scherben - aber ein Lichtbogen über diese Strecke? Dazu sind andere Spannungen nötig.
Hartmut Kraus schrieb:
Auch daran hindert dich keiner
dass
war
nDer Lichtbogen lebt vom Strom, nicht von der Spannung (die brauchts nur= zum=20 Z=FCnden und da ist die Strecke ja beliebig klein))
MfG Rupert
Hartmut Kraus schrieb:
nBei Schriftverkehr au=DFerhalb eines konkreten Verfahrens ist der Absen= der=20 immer der Pr=E4sident (oder dessen Vertreter). Wer das Schreiben oder d= ie Mail=20 tats=E4chlich verfasst hat, ergibt sich in der Regel aus der Unterschri= ft,=20 welche h=F6chst selten vom Pr=E4sidenten oder dem Vertreter h=F6chstsel= bst stammt=20 oder aber aus dem "Sachbearbeiter: xxx" im Briefkopf
0%teht, was
kann
Du willst per Verwaltungsgericht gegen das Amtsgericht (oder meinst du = was=20 anderes mit "AG"?) vorgehen? Wirklich putzig...
nannt
Das ist in der Tat ein gelegentlich auftretendes Problem von=20 Gerichtsverfahren. Manch Verlierer ist sich ganz sicher, da=DF der Rich= ter ja=20 ganz bestimmt bestochen sein mu=DF, weil er ansonsten ja unm=F6glich h=E4= tte=20 verlieren k=F6nnen :->
Angesichts des vorstehenden - lieber nicht!
MfG Rupert
Richtig.
Es geht auch schon mit 50V oder so. Wenn die Luft erst mal ionisiert ist, dann ist die Spannung nimmer so wichtig. Wie, denkst Du, funktioniert wohl Elektroschweißen?!
-ras
-- Ralph A. Schmid http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/ http://www.bclog.de/
Am 26.05.2012 13:30, schrieb Rupert Haselbeck:
Japp, unterschrieben hat der Vizepräsident eigenhändig. Konkret hatte ich erst mal nur ganz dumm angefragt, ob sie berechtigt sind, die Akte bei der Behörde anzufordern.
Wieso? Das AG wollte sich ...zigmal damit 'rausreden, ein "rechtskräftig abgeschlossenes" Verfahren könnte nicht rückgängig gemacht werden. Schlichtweg Schwachsinn, aber über Hunderte Seiten. Da gibt's mehrere Möglichkeiten, und wenn ein Gerichtsbeschluss eindeutig rechtswidrig ist, ist das nicht nur möglich, sondern einfach notwendig.
Und in diesem Fall ist das AG eine Behörde wie jede andere, eine "juristische Person des öffentlichen Rechts", und das Verfahren war ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der zurückzunehmen ist. (Ist auch dann noch möglich, wenn er "unanfechtbar" geworden ist.) Soweit die verwaltungsrechtliche Strecke kurz zusammengefasst - wenn sie dann immer noch dumm tun - die strafrechtliche wird härter. Belegbare Straftatbestände wären (tatmehrheitlich): Mehrfache Rechtsbeugung, mehrfacher Verstoß gegen das ZVG, Beihilfe zum Betrug (Prozessbetrug), Hehlerei, Und das alles als Justizbehörde. Das wissen sie übrigens schon lange ...
Gelegentlich? Das ist bei manchen Leuten die Regel, die nur §1 kennen ("Wer zahlt, kriegt Recht.") Oder, wie's mal einer sehr treffend formulierte: "Kein Land hat Lust auf die Kriminellen eines anderen Landes - es sei denn, sie bringen genug Kohle mit."
Da ist was dran. Wenn man manche Leute mit der Nase auf Paragraphen stoßen muss, die eigentlich ihre Arbeitsgrundlage sein sollten - von denen aber manche nach Jahrzehnten im Amt noch keine Ahnung haben, und dann noch meinen, "kraft ihres Amtes" per Beschluss andere für noch dümmer verkaufen zu können - Pech, wenn man da mal an den Richtigen gerät.
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