Am 28.05.14 15:28, schrieb Ansgar Strickerschmidt:
Das ist so allgemein nicht richtig. Je nach anzwendender Richtlinie gibt
erfolgreich durchlaufen wurde.
wird.
konform mit den Anforderungen der EU-Richtlinie.
So sieht bspw. die Richtlinie 1999/5/EG im Anhang II ein
Zitat:
des Produkts abdecken und insbesondere folgende Angaben enthalten:
- eine allgemeine Beschreibung des Produkts,
Montage-Untergruppen, Schaltkreisen usw.,
erforderlich sind,
- eine Liste der in Artikel 5 genannten, ganz oder teilweise
worden sind oder nicht vorliegen,
soweit das Zitat. An Hand der technischen Unterlagen muss also eine
durchaus unterschiedlich sein. Aber durch reine Behauptung, ohne eine
nicht.
V.