Schaltwandler fürs Auto

Olaf Kaluza schrieb:

Ja, es wurde u.a. bei dem allzu gefährlichen Unsinn an Lichttechnik, welcher in den letzten Jahren verstärkt eingebaut wird, die automatische Leuchtweitenregulierung verbindlich vorgeschrieben

Zum Glück macht das wackere Beamtenauge dies manchmal - leider noch

allzuselten. Immerhin sind seit etlichen Jahren ja reihenweise Fahrzeug e unterwegs, welche auch mit völlig korrekter Ausstattung und Einstellu ng massiv blenden

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck
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Rupert Haselbeck schrieb:

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llung

Ich bin diese Woche mit dem Fahrrad in der Dämmerung unterwegs gewes en. Am Straßenrand stand ein Abschlepper mit wer weiß wie vielen Ru ndum- und Signalleuchten. Das war wirklich grell (dürfen zumindestens teilweis e LEDs gewesen sein). Den Fußgänger, der ein paar Meter dahinter auch noch auf dem Radweg rumtappelte, hab ich kaum noch gesehen. Ob das so sinnvol ist?

Guido

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Guido Grohmann

Thus spoke Guido Grohmann:

Definitiv nicht. Abschlepper zählen eh zu meinen persönlichen Feindbildern (nein, nicht eventueller Parkverbots-Sanktionen): Die fahren inzwischen teilweise mit Lichtorgeln 'rum, bei denen gefühlt die Lichtleistung die Motorleistung übersteigt. Und das ganze Blink- Zeugs muß auch *immer* eingeschaltet werden, auch wenn man einfach nur einen stinknormalen PKW hintendrauf hat und von A nach B fährt. Teilweise habe ich sogar schon Leerfahrten mit Blink-Gedöns gesehen. Die langfristig gekniffenen sind dann Straßenmeistereien, Schwertransporte usw., die sich mit ihren Warneinrichtungen auf ein sinnvolles Maß beschränken und im Vergleich zu dem Schw*nz- Verlängerungs-Lichtorgien der Abschlepp-Fuzzis gar nicht mehr auffallen. :-(

Tschüs,

Sebastian

PS: f'up wohin?

--
Ich WEISS was ich tue ;-) 
Und wenns mal wieder Knallt, weiss ich auch genau, warum ich 
mich in den Hintern treten sollte ;-) 
                                 [Michael Buchholz in d.s.e]
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Sebastian Suchanek

Guido Grohmann schrieb:

sen.

um- und

se

uch

Diese Art von Aufrüstung auf allen Seiten wird sicherlich nicht sinnv oll sein. Aber aus der Sicht des Abschleppers ist es natürlich sinnvoll, wenn man im Dunklen auf der Straße rumstehen oder -laufen muß, die Arbei tsstelle möglichst auffällig zu machen.

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

"Rupert Haselbeck" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@gw.haselbeck-net.de...

Hi, diese Abschlepper folgen nur ihrer eigenen Erfahrung. Es gibt auch noch Vertreter jener Zunft, deren alte Drehlichter immer noch funzeln wie dunnemals....aber wenn soein Abschlepper erlebt, daß sein Zug von halbblinden Deppen wegen "hab den nicht gesehen.." gerammt wird und seine Versicherung den demolierten Hängewagen nicht mehr ersetzen will, dann klebt er seinem Christbaum gleich ne weitere Girlande auf. Obwohl es eigentlich besser wäre, den Abgeschleppten irgendwie aufzupeppen, aber da hat die Technik noch nix erfunden. Also wird das Zuggerät aufgedonnert bis zur Verblindung, damit genug Flackerlicht auch durch den abgeschleppten SUV hindurchschimmert, selbst wenn selbiger teilverspiegelte Scheiben hat.

--
 mfg, 
gUnther
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gUnther nanonüm

Rupert Haselbeck wrote on Sat, 13-05-18 13:00:

Definiere Arbeitsstelle. Neulich stand so ein blinkender massiv blendender Streifenwagen am Rand und den von mir aus gesehen 20 Meter davor mitten auf der Fahrbahn stehenden dunkel gekleideten Polizisten ohne jeden Reflektor hätte ich fast umgefahren.

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Axel Berger

Axel Berger schrieb:

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Du solltest vorsichtiger fahren und daran denken, daß Streifenwagen u nd dergl. nicht völlig allein unterwegs sind, wenn du derlei Blinklichte r siehst.

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

"Axel Berger" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@b.maus.de...

Hi, aber da der blinkend stehende Streifenwagen "im Einsatz" ja zwingend die Existenz einer "Einsatzstelle" voraussetzt, bist Du ja nur Schritt gefahren und hättest ihn spätestens bemerkt, wenn Du ihm gegen die Beine gerollt wärest. Oder warst Du auf der Flucht?

--
 mfg, 
gUnther
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gUnther nanonüm

Andreas Bockelmann:

Nein es ist genau andersrum, früher war eine Schlangenlinie und die Leuchtwertzahl ausreichend. Bei Autos mit EU-Zulassung sieht das ganz anders aus. Im Grunde dürfen die Hauptscheinwerfer nicht mehr verändert werden. Reifen müssen bei EU-zugelassenen Fzg auf ganzer Breite abgedeckt sein, damit sie "einfach" eingetragen werden können. Bei nationaler Zulassung reichte die erste Profilrille. Höherlegen war national einfach eintragbar. Bei der EU-Variante hat der Fahrzeugschein (Zulassung Teil1) ein Blatt mehr. Ich weiß das recht genau, da ich zwei Fahrzeuge vom gleichen Typ habe, von denen der eine national zugelassen und der andere per EU. Sie glichen sich mit Ausnahme der Untersetzung in den Differentialen bis in die letzte Schraube.

Obwohl der nationale 13cm nun höher steht und das doppelte an Motorleistung hat, brauchte der EU-Zugelassene erheblich mehr Anläufe und Einzelabnahmen beim Tüff.

Falk D.

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Falk Dµeßßert

Rupert Haselbeck wrote on Sun, 13-05-19 14:50:

Natürlich bin ich in dem Moment nur geschlichen und habe ihn ja auch noch gesehen. Aber sich rabenschwarz schräg vor einen massiv blendenden Strahler zu stellen ist so ziemlich das zweitbeste direkt hinter und sehr nah an einem invisibility cloak. Und im Bereich einer Unfallstelle, wo alles mögliche im Fahrbahnbereich herumliegen kann, vorsätzlich alle sich nähernden massiv zu blenden halte ich für extrem kontraproduktiv.

Reply to
Axel Berger

gUnther nanonüm wrote on Sun, 13-05-19 14:53:

Ja natürlich. Es bleibt aber, daß mir zweierlei mitgeteilt wurde:

1) Da ist eine Unfallstelle und du solltest jetzt gut aufpassen und genau hinsehen. 2) Wir leuchten dir jetzt konzentriert genau in die Augen, wie du damit zurechtkommst ist dein Problem, ätschbätsch.
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Axel Berger

"Axel Berger" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@b.maus.de...

Hi, also hast Du beim Führerschein geschummelt? Bei meinem lernte ich noch" "siehste nix, fahr nicht weiter..." und vielleicht war selbiges die Absicht des Flackerscheins...

--
 mfg, 
gUnther
Reply to
gUnther nanonüm

"Axel Berger" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@b.maus.de...

Hi, nein, Du sollst insbesondere "der Situation angemessen langsam fahren". Hingucken bzw gaffen ist zwar nicht verboten, aber unerwünscht. Insbesondere wenn man Stielaugen macht, den Leichenberg zu sehen, neigt man wegen geweiteter Pupille und starrem Blick zu Blendeffekten. Der erfahrene Nachtfahrer dagegen meidet das Geflimmer tunlichst, nutzt Sonnenblende oder Augenlid...

Ganz einfach, Warnblinker an, stehenbleiben und abwarten, bis die Tränen versiegen.

--
 mfg, 
gUnther
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gUnther nanonüm

Am 19.05.2013 23:16, schrieb gUnther nanon?m:

Klar, siehste nichts, weil plötzlich geblendet, sofort auf v=0 bremsen. Ergebnis, dir knallt hinten einer drauf. ;-) Weder die Polizei noch die Rettung wird ihr Fahrtlicht entgegen der Fahrtrichtung einschalten. Denn kaum anders wirkt die überaus üppige Christbaumbeleuchtung der Abschleppautos. Ich denke, da muß noch was getan werden, denn warnen muß sein, aber blenden und das womöglich ziemlich plötzlich, sollte vermieden werden.

--
mfg hdw
Reply to
Horst-D.Winzler

gUnther nanonüm wrote on Sun, 13-05-19 23:19:

Mach das mal jedes Mal wenn so ein blaublink-blendender Streifenwagen am Straßenrand steht und warte ab, wie lange das gutgeht.

Reply to
Axel Berger

Am 15.05.2013 19:00, schrieb Martin Gerdes: > > Ein Bekannter fährt einen Oldtimer mit einer ziemlich schwachbrüstigen > 6-V-Anlage. > > Jetzt will er 12-V-Glühlampen verwenden, die bekommt er leichter.

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Hat E1 Zulassung, für den Preis baut man nichts gescheites selber.

Ist aber nicht besonders stilecht.

U.B.

Reply to
Uwe Bredemeier

Rupert Haselbeck schrieb:

wesen.

Rundum- und

eise

ter auch

nnvoll

l, wenn

Arbeitsstelle

Ich möchte behaupten, ich hätte den aus 2 km Entfernung gesehen (wenn ich soweit freie Sicht gehabt hätte).

Guido

Reply to
Guido Grohmann

gUnther nanon?m schrieb:

Schon aus dem Grund gehören diese F|ckscheiben einfach mal verboten.

Guido

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Guido Grohmann

Am 20.05.2013 17:29, schrieb Guido Grohmann:

Lasst den Leuten doch ihre Freiheit!

Einfach 200 Eur mehr KFZ-Steuer im Jahr und jeder kann sich frei entscheiden ob die Teilverspiegelung nötig ist.

Bei Motorrädern gerne unbegrenzte Lautstärke, aber bitte mit proportionaler Steuer, 3 dB mehr Lärm --> 3 dB mehr Steuer :-) Nullpunkt z.B. bei 80 dB mit 10 Euro/Jahr

Butzo

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Klaus Butzmann

"Axel Berger" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@b.maus.de...

Hi, der Punkt hier ist doch, daß es "Dich" blendete. Mich hat sowas bislang nicht behindert. Aber ich bin schonmal stehengeblieben. Der eine Beamte kam sofort herüber und forderte mich dann auf, weiterzufahren. Was mir die Gelegenheit gab, ihm zu erklären, daß gleich hinter mir ein Schwertransport mit Überbreite.....

--
 mfg, 
gUnther
Reply to
gUnther nanonüm

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