die Zahl der Vervielfachungsstufen. Dazu habe ich in dem Dokument auch keine Angaben gefunden.
Ich muss zugeben, dass ich mich mit der Thematik nicht auskenne und die Ergebnisse auch nicht komplett verstehe, aber was mir komisch vorkommt ist, dass dort mit lediglich 7 verschiedenen Proben gearbeitet wurde und dass man bei drei dieser 7 Proben das Ergebnis vorzeitig mitgeteilt hat.
Also muss ein Labor lediglich 4 Treffer landen. Bei einer Trefferquote
richtig zuzuordnen bei rund 96%. Betrachtet man nur die beiden positiv
der 463 Labore, die Ergebnisse eingeschickt haben, durchgefallen.
Unklar ist auch, ob bei "normalen" PCR Tests an echten Probanden ebenfalls mehrere Genregionen getestet werden und falls das der Fall
positiven und negativen Ergebnissen entschieden wird bzw. wie man eine
berechnet.
Da stellt sich dann die Frage, ob die falsch Erkennung von Genregionen
korreliert sind. Das ist aber nicht Thema des zitierten Dokuments.
Die Einstufung als HighEnd erfolgt aufgrund der tabellarischen technischen Daten und von Ausstattungsmerkmalen. Einfach 'HighEnd' allein bringt mich nicht zum Kaufen.
--
Helmut Schellong var@schellong.biz
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http://www.schellong.de/c.htm
http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm
http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm
*Schadensersatzforderungen* aus der Corona-Pandemie in Vorbereitung. Aus
Prinzipiell ist steht jedem, der seine Interessen nicht gewahrt sieht, der Rechtsweg offen. Den haben z. B. Wirte gegen ihre Versicherung
Schadensersatz wurde m. W. n. in erster Instanz positiv beschieden [5]. Dieses Urteil hat - wie die meisten zivilrechtlichen Prozesse - keinen
stehen der Beklagten weitere Rechtsmittel offen, z. B. das der Berufung, welche die o. g. Versicherung fraglos einlegen wird.
Derartige Urteile haben rein gar nichts mit der Fehlerquote von PCR-Tests im speziellen Fall von SARS-CoV-2 oder gar der generellen Anwendbarkeit zu
Falschinformation/-aussage der Beklagten wissentlich und willentlich
Preprint-/Peer-Review-Prozesses zu unterziehen hat und vor der auch in puncto SARS-CoV-2 mehrheitlich akzeptierten und anerkannten Nachweismethode PCR - als ziemlich schwer erweisen.
Allein die Formulierung "[...] Die Klage richtet sich in erster Linie an
---------------^^^^^^^ erlitten haben und/oder noch erleiden. [...]" zur
indem sie den erwarteten Ausgang des Verfahrens vorwegnimmt. Weiter geht es mit "[...] der durch die Sammelklage entstehende Druck auf die Politik
Drosten vertraute [...]" - eine unbewiesene und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch unwahre Behauptung.
die sich die Kanzlei beruft:
John Ioannidis ist ein griechisch-amerikanischer
biomedizinische Datenwissenschaft an der Stanford University School of
School of Humanities and Sciences, und Kodirektor des Innovationszentrum
Medicine.
ohne Vorliegen ausreichender statistischer Daten unternommen wurden.
[6], wo er hinter einem Schwall von Worten mit statistischen Daten um sich
Influenza im Vergleich zu SARS-CoV-2, aber auf jegliche Belege und eine wissenschaftliche Zitierweise verzichtet.
Ioannidis gibt dann noch ein paar Interviews auf YouTube und in einem Boulevardmagazin [7], wo sich auf Publikationen bezogen wird, an denen er nicht mitwirkte, aber von der Zeitschrift als seine verkauft werden und die bis dato noch nicht einmal ein Peer-Review durchlaufen haben [8].
non-elderly individuals overall and for non-elderly individuals without underlying diseases in pandemic epicenters" [9] und "What Other Countries Can Learn From Italy During the COVID-19 Pandemic" [10].
an der PCR-Methode erkennen, einem Konflikt mit den von Dr. Drosten
Stattdessen geht es um Folgendes:
"To provide estimates of the relative risk of COVID-19 death in people Du, und ein paar andere Kasper, spinnen weiter ihre haltlosen
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