Leicht OT - falls hier immer noch 'rumgesponnen wird, ich will ja nur nicht arbeiten oder sowas

Am 10.12.2012 14:27, schrieb Horst-D.Winzler:

Jaja, hab' ich auch schon festgestellt, keinerlei Teamgeist, besonders unter LAGs (fur Ehekrüppel: "Lebensabschnittsgefährten"). :-)

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Hartmut Kraus
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Ähm, es geht nicht um Dein Ermessen sondern um das des Richters beim Scheidungsverfahren.

Allein, wenn sie nach der Scheidung nur ihren Kram bekommt und nicht noch Deinen dazu, könnte als Nachteil ausgelegt werden. Andere Frauen kriegen nach einer Scheidung schließlich alles und daß sie alle vor dem Gesetz gleich sind, steht in der Verfassung.

Vinzent.

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Vinzent Höfler

Eben, eben. Und dann Kraus gegen RAin Kraus - au weia, ganz schlechte Karten ...

Ha ha. Da gibt's Gütergemeinschaft und Gütertrennung. In keinem Fall kann sie schlechter wegkommen. D.h. wenn ich's dann schriftlich habe, dass das Grundstück mir gehört und ich's sogar noch schaffe, meine Kiste auf den Markt zu bringen - hm, hm, ...

"Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht noch was bess'res findet." - oder nein, wie hieß das doch gliich ...

Jo, wenn sie einen Blöd- oder Hampelmann geheiratet haben.

Na, also was denn nun? Ach richtig, so war das: Im ersten Jahr kämpft man um die Vorherrschaft, im zweiten um die Gleichberechtigung, ab dem dritten um die nackte Existenz ...

Soweit das, was man als glücklicher Single so 'rundrum mitkriegt - jetzt warte ich aber auf Widerspruch von den Ehemännern hier!

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Hartmut Kraus

Richtig. Gütertrennung[1] gilt dann, wenn sie mehr hat, ansonsten gilt Gütergemeinschaft, da es ja sonst Benachteiligung der Frau wäre.

Vinzent.

[1] Auch i.S.v. der Mann trennt sich von all seinen Gütern.
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Vinzent Höfler

Hast du dir das von ihrem Anwalt bei der Scheidung weismachen lassen? Es gilt, was im Ehevertrag vereinbart wurde, oder?

Quatsch, Gütertrennung heißt sinngemäß: Was jeder in die Ehe einbringt, ist nach der Scheidung wieder sein Eigentum, Gütergemeinschaft: Alles, was in die Ehe eingebracht und während der Ehe angeschafft wird, gehört beiden. Darum können sie sich dann bei der Scheidung zanken, ab einem bestimmten Streitwert (der mit Sicherheit erreicht wird), ab Landgericht aufwärts, und da iist Anwaltszwang (§ 78b ZPO) laberlaber ....

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Hartmut Kraus

Nein.

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[...]

Jaja, im Zweifelsfall entscheidet die Beweislage. Und da ist Beweis durch Behauptung ein beliebtes und offenbar sowohl anerkanntes als auch wirksames Verfahren. Wenn man weiblichen Geschlechts ist, jedenfalls.

Vinzent.

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Vinzent Höfler

Die bekannte Badewannenkurve: Am stärksten befangen am Anfang und am Ende. Mittendrin kommt man vermutlich etwas zur Vernunft, aber dann isses immer zu spät.

Wasserdichten Vertrag will er machen, mit einer Juristin. Daß ich nicht lache :-).

Grüße, H.

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Heinz Schmitz

Da sehe ich uns bald eine Frauenbeauftragte zugeordnet werden und uns zur Heranbringung von mindestend 40 Prozent femininer Postings verurteilt werden. Jeder sollte also schon mal einen zweiten Account mit einem weiblichen Vornamen aufmachen :-).

Grüße, H.

PS Vielleicht brauchen wir aber auch nur weibliche Aufsichtsräte, und die müssen ja nix posten oder tun.

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Heinz Schmitz

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Gutes Beispiel. Wo steht da was von "Die Frau ist extrem benachteiligt und der Vertrag deshalb sittenweidrig, weil sie nicht alles kriegt?"

"Die Frau betrieb danach einen Spielwarenladen mit Postagentur und verdiente monatlich 500 Euro abzüglich von 270 Euro an Krankenkassenbeiträgen. Das monatliche Einkommen des Mannes gab das Gericht mit 13.500 Euro an, sein Vermögen an Immobilienbesitz mit

500.000 Euro."

500-270=230?. Sie hatte also nichts, und davon noch zwei Kinder zu versorgen.

"Ihr Anwalt hatte erklärt, die Familie habe sich mit Kleidern aus der Altkleidersammlung und Möbeln aus dem Sperrmüll versorgen müssen."

Nachvollziehbar, oder?

"Die Frau verlangte nach der Scheidung Unterhalt und die Hälfte des Vermögens."

Unterhalt steht ihr also zu, würde ich als Richter sagen. Die Hälfte des Vermögens nicht. :-) Aber ihr Anwalt hat seine Hausaufgaben offensichtlich auch nicht gemacht. Nach der Sozialgesetzgebung steht ihr bei dieser Bedürftigkeit noch was ganz anderes zu.

In diesem Fall also kaum, sagen wir mal.

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Hartmut Kraus

Am 11.12.2012 00:03, schrieb Heinz Schmitz:

Hätte ja sein können, dass du Spaß verstehst.

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Hartmut Kraus

Ich erwähnte es schon. Man nennt das Ermessenssache.

Und Klamotten aus der Altkleidersammlung und Möbel vom Sperrmüll? Also, bitte.

Ich will mal nicht zu sehr ins Detail gehen, aber wer laut seinem Xing-Profil selbständig, laut eigenen Angaben privatversichert ist und bekanntermaßen zweimal im Jahr in Urlaub fährt, kann wohl kaum von Stütze leben. Eine diesbezügliche Aussage vor Gericht wurde allerdings anstandslos geglaubt. Gütertrennung sah dann so aus, daß sie behauptete, sie hätte stattgefunden. Meine zugehörige, anderslautende Meinung war irrelevant.

Vinzent.

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Vinzent Höfler

Tut mir leid, auf XING & Co. gebe ich eine Scheißdreck. Nicht zuletzt, weil ich dort auch Mitglied bin - mehr als sinnlos, das konnte ich nur vorher nicht wissen, und jetzt hab' ich noch nicht 'rausgekriegt, wie ich da wieder 'rauskomme. Aber nicht die einzige derartige "Plattform".

Auf Grundsatzurteile schon eher mehr. Sorry, wenn du schon solche Andeutungen machst, und dazu noch mit so vielen widersprüchlichen Angaben, möchtest du dich schon etwas konkreter äußern, im Sinne deiner Glaubwürdigkeit.

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Hartmut Kraus

Vinzent Höfler ( snipped-for-privacy@t-domaingrabbing.de):

Naja, wenn Du selbständig bist und mehr als 3.825,00 Brutto-Einkommen hast, bezahlst Du runde 670 EUR im Monat an KV. Da kann ein PKV schon genau das gegenteilige Aussagen ;-)

73 de Tom
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http://www.dl7bj.de                https://twitter.com/dl7bj
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Thomas 'Tom' Malkus

Ich trage ja viel Privates ins Usenet, aber irgendwo muß auch ich Grenzen setzen. Du solltest einfach akzeptieren, daß die Kombination aus Interpretation und Ermessensspielraum durchaus zu anderen Ergebnissen führen, als die reinen Gesetztestexte vermuten lassen. Und zwar nicht nur im Einzelfall.

Vinzent.

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Vinzent Höfler

Ich kenne allerdings keinen Hartz-IV-Empfänger, der privatversichert ist.

Vinzent.

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Vinzent Höfler

Am Tue, 11 Dec 2012 17:45:28 +0100 schrieb Vinzent Höfler:

Möglich dass du keinen kennst, aber das geht IMHO auch wenn du selbständig bist und Zuschuss vom Amt bekommst.

Lutz

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Lutz Schulze

Das merke ich, so lange ich Papierkrieg führe. :-) Nur kannst du mit einiger Erfahrung und Gesetzeskenntnissen das Ganze dahin steuern, dass der Ermessensspielraum in die angebrachten Schranken gewiesen wird. (Da habe ich meinen Fall "Grundstück" jetzt - der kann nur noch positiv ausgehen.) Und irgendwelche Aussagen wider besseren Wissens als Beweise zu würdigen, liegt in keinerlei Ermessen.

"Auf hoher See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand" - der blödeste Spruc in diesem Zusammenhang. Freilich gibt's da Leute, die gerne mal Schicksal spielen wollen, aber dazu müssten sie Götter sein. Sind sie nun mal nicht. :-)

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Hartmut Kraus

Worum geht's dir eigentlich?

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Hartmut Kraus

Interessant. Selbständig, privatversichert, Hartz-IV-Empfänger und kein eigenes Einkommen. Letzteres war die offizielle Angabe im PKH-Antrag, vorletzteres die mündliche "Beweisführung" für die Bedürftigkeit durch ihre Anwältin.

Vinzent.

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Vinzent Höfler

Durchaus nachvollziehbar. Nicht die einzige Selbstständigkeit, die "Aufstocken" erfordert.

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Hartmut Kraus

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