Am 09.11.2014 um 21:11 schrieb Rolf Bombach:
hmmm sooo tief hatte ich mich jetzt, mangels Interesse, nicht in Schweizer Recht eingelesen... ;-)
Am 09.11.2014 um 21:11 schrieb Rolf Bombach:
hmmm sooo tief hatte ich mich jetzt, mangels Interesse, nicht in Schweizer Recht eingelesen... ;-)
Hallo Paul,
Du schriebst am Thu, 6 Nov 2014 18:38:14 +0100:
eine LED
75W LED? Willst Du damit die ganze Ortschaft beleuchten? Oder meinst Du "aquivalent"?e man das besser ganz lassen - solche Arbeiten werden _nur_ gemacht, wenn die
et
Bewohnerschaft unterAndrohung beliebg hoher Strafen klargestellt wurde, da
_diese_ Sicherung _aus_ zu bleiben hat, bis man sie selber wieder einschaltet. Und wenn man sie einschaltet, darf es keine losen Drahtenden mehr geben,
ich kann mir einfach unter den alten Wattzahlen eher etwas vorstellen als unter dem neumodischen Kram. :-P
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