HFS301 mit Ton modulieren???

Hallo Leute,

mal ne Frage. Ich habe einen Empf=E4nger und einen Sender. AM ganz billig und im Frequenzbereich 868MHz. Da der Empf=E4nger ein starkes Rauschen abgibt, wenn der Sender gerade nicht sendet, frage ich mich, ob es technisch und rechtlich m=F6glich w=E4re, das Nutzsignal mit DTMF-T=F6nen zu modulieren?. Das w=FCrde auf jeden Fall die Auswertung stark vereinfachen. Kann mir da jemand Infos dr=FCber geben? Ist das machbar? Mfg Torsten M=FCller

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Torsten
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Torsten schrieb:

Wenn die Dinger, wie üblich, einen Analogeingang haben geht das problemlos, und ist als Modulationsart auch zulässig.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Hallo Dieter,

Wuerde ich leicht abmildern: Es koennte unzulaessig werden, wenn man die Bandbreite aus dem Ruder gehen laesst und einen "Lattenzaun" im Spektrum hinlegt. Bei Sender der Marke "Billisch" kann man nicht davon ausgehen, dass auch nur die Bohne an Filter drin ist. Der Sendeinhalt ist i.d.R. auch gesetzlich geregelt, z.B. darf man m.W. keine Daten damit aufs Nachbargrundstueck uebertragen, aber das ist hier wahrscheinlich eh nicht der Fall.

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Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com
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Joerg

ja ja, die Teile haben ein CE-Kennzeichen und eine Allgemeinzulassung. Da es Ger=E4te f=FCr Endverbraucher sind (schade eigentlich, dass die Module noch im Webshop der FA verkauft werden) ist auch keine neue Pr=FCfung notwendig und irgendjemand in China hat f=FCr den Mist unterschrieben. (inkl. des selbst sendenen Empf=E4ngers)

Ich w=FCrde mal in den Bereich von DCS schauen. Hier wird parallel ein z=2EB. 120 Hz Unterton mit =FCbertragen und nur bei Vorhandensein des Untertones wird der Squelch aufgedreht. Der Unterton lie=DFe sich sicher mit additiver Mischung auf den Empf=E4nger geben.

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Stefan Engler

Allerdings, man sollte sich das Spektrum schon mal ansehen, bzw. als Modulationssignal idealerweise ein Sinussignal verwenden und den Hub lieber zu klein als zu groß wählen.

Das gibts hier nicht mehr, die komischen Regelungen wurden längst abgeschafft.

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Ralph A. Schmid, dk5ras

Was Du beschreibst, ist PL/CTCSS, knapp 40 wählbare Untertöne zwischen

67 und 250 Hz. DCS/DPL ist direkte FSK des Trägers mit ein paar zig bit pro Sekunde und einer AFAIR dreistelligen Anzahl von codes.
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Ralph A. Schmid, dk5ras

Joerg schrieb:

Eine Unterhaltung mit dem Nachbarn über den Gartenzaun hinweg unterläuft das Fernmeldegesetz und ist daher strikt verboten. (eventuell ist auch diese Information geringfügig veraltet oder übertrieben).

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mfg Rolf Bombach
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Rolf_Bombach

Zumindest für Deutschland gilt dies nicht mehr, sogar grundstücküberschreitende WLAN-Strecken sind total legal. Hätte man in den 80ern noch nicht zu träumen gewagt :)

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Ralph A. Schmid, dk5ras
*Ralph A. Schmid, dk5ras* wrote on Sat, 07-03-17 19:09:

Du meinst den Aufpreis für die integrierte Grenzsteindetektion in meinem Router hätte ich sparen können?

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Axel Berger

Nun ja, früher war sowas explizit verboten, mit dem vermehrten Aufkommen der WLANs wurde Anzeigepflicht eingeführt, inzwischen ist es eben gänzlich frei. Was genau wolltest Du also aussagen?

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Ralph A. Schmid, dk5ras

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