Gehaeusehersteller gesucht!

Meine Berufsbezeichnung ist offiziell und amtlich 'Ingenieur'. Ich war tatsächlich etwa 40 Jahre lang offiziell 'Entwicklungsingenieur' (Berufsbezeichnung).

Wegen 'Du bist ein Hochstapler und Betrüger.' könnte ich gegen Dich erfolgreich klagen.

Reply to
Helmut Schellong
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Wenn Du heute kein Diplom von einer Hochschule oder ehemaligen Ingenieurschule hast, bist Du kein Ingenieur u. darfst Dich nicht Ingenieur nennen.

Was Du da abgebrochen, nicht bestanden, oder nicht beendet hast interessiert mich nicht.

:)

Reply to
Leo Baumann

Das ist irrelevant.

|Meine Berufsbezeichnung ist offiziell und amtlich 'Ingenieur'. |Ich war tatsächlich etwa 40 Jahre lang offiziell 'Entwicklungsingenieur' (Berufsbezeichnung).

Da kannst Du dagegen schreiben, wie Du willst, bis in alle Ewigkeit - es ändert nichts an den vorstehenden Tatsachen.

Ob Deiner stoisch wiederholten und falschen Auslassungen hier scheinst Du ein gestörter Sonderling zu sein.

Reply to
Helmut Schellong

Am 28.01.2023 um 02:05 schrieb Helmut Schellong:

Zeig Dein Diplom oder Du bist ein Hochstapler. Was Deine Berufs"bezeichnung" war ist irrelevant.

:)

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Leo Baumann

Am 28.01.2023 um 02:09 schrieb Leo Baumann:

Zeig Dein Staatsexamen!

:)

Reply to
Leo Baumann

Du blickst überhaupt nicht durch (die Strukturen)!

Gemäß Wikipedia darf ich 'Ingenieur' als Berufsbezeichnung führen. Texte und Links habe ich hier zitiert.

Also _wem_ gegenüber habe _ich_ hochgestapelt und _wen_ habe _ich_ betrogen? Antwort: Niemandem gegenüber habe _ich_ hochgestapelt und niemanden habe ich betrogen!

Jeder darf aus beliebigen Wikipedia-Artikeln und anderen Inhalten zitieren.

Ob Wikipedia hierzu korrekt Auskunft gibt, weiß ich nicht, denn z.B. jedes Land hat Gesetze hierzu. Diese Frage ist auch irrelevant, da ich diese Berufsbezeichnung bisher gar nicht führe!

Und wenn Arbeitgeber in meinen Arbeitszeugnissen "Herr Xyz hat bei uns als Entwicklungsingenieur gearbeitet" schreiben, so ist das eine getrennte Angelegenheit, die völlig konfliktfrei ist.

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Helmut Schellong

Du darfst dich weder staatlich geprüfter Ingenieur noch Ingenieur noch Dipl.-Ing. nennen.

Wenn Du staatlich geprüfter Ingenieur wärest, hättest Du von dem Prüfungsamt der Hochschule schon ein Diplom nachgereicht bekommen, wie alle anderen auch.

:)

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Leo Baumann

Helmut Schellong schrieb:

Die Wikipedia hat ebensoviel Bedeutung wie die Bild-Zeitung. Ingenieur datfst du dich dann nennen, und nennen lassen, wenn du einen entsprechenden Abschluss hast und dies nachweisen kannst.

Du hast dich bereits mehrfach zu Unrecht Ingenieur oder Entwicklungs-Ingenieur genannt und offenbar auch von Dritten als solcher bezeichnen lassen ohne sogleich dagegen zu protestieren. Solches Verhalten ist strafbar als unerlaubtes Führen von Titeln

Ja, richtig. Aber das ist hier völlig bedeutungslos. Jeder Depp kann beliebigen Unsinn in Wikipedia schreiben (wenn er nur zur Lobby gehört)

Ein solches Zeugnis müsstest du ablehnen und berichtigen lassen. Du hast doch selber schon eingestanden, dass du keine Ausbildung, keinerlei Berufsabschluss geschafft hast. "Zeugnisse" oder "Diplome" und ATN-Nachweise von Pfadfindern oder Bundeswehr etc. sind hier völlig bedeutungslos. Zeugnisse mit der Berufs-/Tätigkeitsbezeichnung "Ingenieur" oder "Entwicklungsingenieur" oder ähnlichem Geschwurbel darfst du weder akzeptieren noch irgendwie verwenden. Lass solche Zeugnisse doch einfach berichtigen und statt "Ingenieur" einfach "erfolgloser Student", "Studienabbrecher" oder "Hilfsarbeiter" schreiben, dann machst du dich durch deren Verwendung auch nicht strafbar.

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Helmut Schellong schrieb am Samstag, 28. Januar 2023 um 02:04:24 UTC+1:

Welches "Amt" sagt das?

Es gibt keinen Beruf, der "Entwicklungsingenieur" heißt. Das ist eine Tätigkeitsbezeichnung, aber keine Berufsbezeichnung. Ich war auch mal "Projektingenieur", das ist auch keine Berufsbezeichnung.

Reply to
Winfried Bue

Wikipedia sagt das indirekt. Aber Wikipedia kann das auch falsch erzählen.

Da hast Du recht; wenn Arbeitgeber das im Zeugnis schreiben. Gestern schrieb ich: |Und wenn Arbeitgeber in meinen Arbeitszeugnissen "Herr Xyz hat bei uns als Entwicklungsingenieur gearbeitet" |schreiben, so ist das eine getrennte Angelegenheit, die völlig konfliktfrei ist.

Reply to
Helmut Schellong

Wikipedia hat hier tatsächlich etwas Falsches erzählt, wie ich in den letzten Stunden per Recherche feststellte.

Nein, nur gestern aufgrund von falschen Wikipedia-Aussagen. Ich führe und führte solche Bezeichnungen nicht.

Das ist Quatsch. Arbeitgeber haben meine Tätigkeit im Unternehmen als die eines 'Entwicklungsingenieur's bezeichnet.

Nein, es war und ist kein Führen von Titeln.

Ja, doch das Zitierrecht bleibt. Man zitiert Inhalte anderer.

Nein, gewiß nicht. Ein Arbeitgeber darf eine Tätigkeitsbeschreibung wählen, die er für richtig hält. Der Arbeitgeber ordnet Mitarbeiter im Organigramm des Unternehmens ein.

Nein, das habe ich nie, denn es wäre die krasse Unwahrheit. Ich habe 5 verschiedene Berufsausbildungen in der Domäne der Elektrotechnik. Vier davon mit Abschluß und guten Noten. Ich hatte schon vor längerer Zeit Links auf die Zeugnisse gepostet.

"Zeugnisse" oder "Diplome" und ATN-Nachweise von Pfadfindern oder Bundeswehr etc. sind hier völlig bedeutungslos.

Es sind gültige Berufsausbildungen. Ein Erwerb und benotete Überprüfung von beruflichen Fähigkeiten liegt vor.

Falsch.

Noch falscher. Meine Arbeitgeber hatten meine vielen Zeugnisse mit Abschluß und guten Noten vorliegen.

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Helmut Schellong

On 01/27/2023 18:04, Helmut Schellong wrote: [...]

Ich habe nun etwa 5 Definitionen der Ländergesetze IngG recherchiert.

S|Alle verlangen ein mindestens 6-semestriges naturwissenschaftlich-technisches Studium S|mit erfolgreichem Abschluß, um die Berufsbezeichnung 'Ingenieur' führen zu dürfen.

Die folgende Möglichkeit laut WP: |Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine Ingenieurausbildung, aber mit langjähriger |einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung „Ingenieur“ führen. wird nirgendwo (so wie beschrieben) eingeräumt.

Auch die Formulierungen in WP "Absolventen von Studiengängen" und "(und dürfen weiterhin)" sind viel zu schwammig/mehrdeutig.

Verwunderlich ist oben S|, denn dadurch darf man ohnehin den akademischen Grad 'Dipl.-Ing. (FH)' führen, der höher steht als 'Ingenieur'.

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Helmut Schellong

Reinhard Zwirner schrieb:

[...] Hi,

so, nach dem Hinweis von Gerhard habe ich das Gehäuse EG1 bei Segor gekauft. Ich hätte es tatsächlich auch bei Reichelt - sogar etwas billiger - bekommen können,

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habe es bei der dortigen Suche aber wohl infolge des "Wald-vor-lauter-Bäumen-Effekts" übersehen.

Für alle Hinweise dankt

Reinhard

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Reinhard Zwirner

Das stimmt so nicht!

Zitieren wir § 3 IngG Berlin

(1) Eine der in § 1 genannten Berufsbezeichnungen darf ferner führen, wer vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Tätigkeit unter dieser Berufsbezeichnung ausgeübt hat und die Absicht, diese Berufsbezeichnung weiterzuführen, vor Inkrafttreten dieses Gesetzes der hierfür zuständigen Behörde angezeigt hat oder innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch anzeigt.

[..]

Basierend auf dieser Anzeige wird dann aber vermutlich innerhalb der Jahresfrist die Berechtigung, die Bezeichnung Ingenieur zu führen, zuerkannt oder amtlich untersagt.

Es gibt da über EU Recht noch Abgründe.

Es gibt Länder, da sehen die das locker. Da muss man für Ingenieurbüro nicht Ingenieur sein. Wer da für einige Zeit eine Zweigstelle als Ingenieurbüro aufmacht, kann quasi als Rückübertragung die Bezeichnung Ingenieur reimportieren.

Auch Einigungsvertagsrecht ist nett. Mein ursprünglicher DDR-Ingenieur-Titel gilt noch immer im beigetretenen Gebiet, da alle Abschlüsse der DDR dort fortgelten. Dank ausreichender Westkompatibilität wurde daraus auch ein bundesweiter Dipl.-Ing. (FH), wie mir das sächsische Kultusministerium kostenpflichtig bescheinigt hat.

Es gibt aber auch DDR-Abschlüsse, z.B. Veterinäringenieur (eine Art Tierarzt für Nutztiere in Massenhaltung), die gelten nur im Osten. Es gibt zwar hier und da Behelfslösungen, aber im Prinzip ist das bis heute eine inkompetente Behördenleistung, zumal spaßigerweise ausländische Studenten, meist aus afrikanischen Ländern in der DDR studiert, die den gleichen Studiengang durchlaufen haben, problemlos Dipl.-Veterinärmediziner werden.

Peter

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Peter Heirich

Doch...

So ist es.

Hat er die Meldung bei der zuständigen Behörde denn rechtzeitig nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gemacht?

Das Ingenieurgesetz (IngG) Berlin trat am 29. Januar 1971 in Kraft...

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

IngG Berlin § 3 als Übergangsregelung. Ausschlußfristende aber irgendwann 2012. Oder, zumindest bei Zuzug aud dem Ausland, bis 1 Jahr nach Zuzug.

Teilweise nur auf Antrag bzw. manchmal auch nicht.

Ohne kostenpflichtigen Antrag dürfte ich

In Neufünfland und dem Ostteil Berlins Ingenieur sein, da DDR Ingenieurschule (3Jahre) erfolgreich abgeschlossen.

Rechtsgrundlage ist Fortgeltung der DDR-Abschlüsse im beigetretenen Gebiet.

Für den Westteil Berlins dürfte ich das auch, denn

§7 IngG

Wer nach dem Recht eines anderen Bundeslandes zur Führung einer der in §

1 genannten Berufsbezeichnungen berechtigt ist, darf diese Berufsbezeichnung auch im Geltungsbereich dieses Gesetzes führen.

Weil ich in z.B. in Brandenburg mich "Ingenieur" nennen darf, darf ich das in Gesamtberlin.

Ich habe jetzt nicht geprüft, ob es in den IngG anderer Westländer ähnliche Regelungen gibt. Möglicherweise.

Demnächst droht aber u.U. neues Unheil an Horizont. In einigen Ländern werden 180 ECTS-Punkte verlangt. Das soll zwar auch nur 3 Jahre garantieren, aber garantiert finden sich dann Irre, die feststellen: "Sie haben aber keine ECST-Punkte"

Bis zum heutigen Tage hasse ich die SAP-HR Dummköpfe. Ich kann da selbst Schulabschlüsse aus Afghanistan eingeben, aber keine aus der DDR. Obwohl noch in Massen Menschen mit einem DDR-Schulabschluß existieren. Einfach nur krank.

Und nochmal mein nettes Beispiel vom Veterinär-Ingenieur. Die haben 3 Jahre im Direktstudium studiert (unklar ob es auch Ferstudium gab). Normalerweise mit beruflichem Vorlauf, z.B. Facharbeiter für Rinderzucht o.ä.

Das war eine Art Behelfstierarzt für Massentierhaltung. Von Hunden und Katzen eher keine Ahnung, da diese auch in der DDR üblicherweise nicht gegessen wurden. Auch kompliziertes Zeugs war eher nicht. Wurde ein Schwein auf der LPG vom Trecker angefahren, wurde es geschlachtet, fertig. Tierärzte heute, für Hunde und Katzen behandeln auf dem Niveau der Humanmedizin. Chemo gegen Krebs etc.

Experten waren/sind die Leute für Seuchen und deren Vermeidung, auch Geburtshilfe für die Milchviehindustrie, Besamung in Schweine- und Rinderzucht. Krankheitserkennung, Fleischbeschau

Im Osten unstrittig Ingenieur, weil DDR-Abschluß. Mecklenburg-Vorpommern hat die Absolventen von Rostock wohl so zum Dipl.Ing. (FH) gemacht. Thüringer Absolventen mussten noch 6 Monate Zusatzlehrgang machen.

Wer für diese 6 Monate Zusatzlehrgang keine Zeit hatte, ganz wenige im Osten hatten auch einen Job ;-), ist heute noch immer nur Ingenieur. Und ist, trotz Ingenieur, u.U. nicht in der Lage eine Dampfmaschine zu erklären, weil halt die DDR-Agrar und Veterinär-Ingenieure hatte, weil es industrielle Pflanzen- und Tierproduktion genannt wurde. War halt so.

Eine Landtierarzt-Praxis dürfen die m.W. nicht aufmachen, weil man dafür Veterinär-Mediziner sein muss. Wer in der DDR eine 1000er Kuhstall medizinisch betreut hat, darf das heutzutage aber nicht mit 100x10 Kühen auf dem Lande. Aus ökonomischen Gründen macht man auch bei West-Nutztieren keine langen und teuren Behandlungen, sondern eine Notschlachtung.

Anscheinend, 30 Jahre nach der Einheit, könnten die demnächst zum Bachelor of Veterinary gemacht werden. Vielleicht verzögert die Bürokratie aber auch bis alle Kandidaten in Rente oder tot sind.

Peter

Reply to
Peter Heirich

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A|Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang der 1970er Jahre A|durch die Ingenieurgesetze der Bundesländer geschützt und darf nur von Absolventen von Studiengängen A|verwendet werden, deren Hauptinhalte technischer bzw. naturwissenschaftlicher Natur sind. A|Das kann neben den klassischen Ingenieursstudiengängen (etwa Maschinenbau) beispielsweise auch Informatik einschließen. .| B|Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine Ingenieurausbildung, aber mit langjähriger B|einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung „Ingenieur“ führen.

Wegen der vorstehenden aktuellen Aussagen von Wikipedia dachte ich, die Gesetzeslage hätte sich geändert. Eine Recherche (5 x IngG) von mir ergab jedoch, daß sie sich hierzu _nicht_ geändert hat.

Oben A| ist unklar formuliert (Absolventen von Studiengängen). Die IngG fordern: 'mit Erfolg abgeschlossen hat'.

Oben B| kommt in den IngG nicht vor! Es fehlen alle Bedingungen.

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(§1, §3)

Das fehlt z.B. im IngG[NRW]. Es ist aber weit überwiegend vorhanden.

[... ...]
Reply to
Helmut Schellong

Rupert Haselbeck, 2023-01-28 08:40:

Deswegen sind Quellenangaben bei Wikipedia-Artikeln als Belege für die dort getätigten Aussagen verpflichtend, sonst fliegen die Artikel irgendwann wegen fehlender Belege wieder raus.

Reply to
Arno Welzel

Holger Schieferdecker schrieb:

Hatte ich vermutet, aber nicht geglaubt, danke für den Hinweis. OK, dann sind diese Gehäuse stabil. Werde mal so eins kommen lassen.

Meine Angst bezog sich auf die Gehäuse, bei denen nur vier ca. 14 mm breit/hohe Längsprofile dem Ganzen einen Halt geben soll(t)en. Wie gesagt, praktisch ist, dass alle Seitenwände plan sind. Aber es neigt naheliegenderweise zum Wackeln.

THX.

Reply to
Rolf Bombach

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