Gehaeusehersteller gesucht!

Ja, aber als Freiberufler musst du eben nur Einkommenssteuer abführen. Ohne Ing.-Abschluss (oder höher) wist du aber nicht als Freiberufler anerkannt, musst also ein Gewerbe anmelden, oder?

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Hartmut Kraus
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Am 24.01.23 um 16:08 schrieb Reinhard Zwirner:

Solche Alu-Profil-Gehäuse gibt es von Isel / ProMa / Gie-Tec oder wie auch immer der Laden inzwischen heißt...

Vertrieben werden sie z.B. von Conrad:

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Dominik Heinrich

Am 25.01.2023 um 10:55 schrieb Dominik Heinrich:

Und bei Reichelt noch ein paar Euro günstiger:

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Holger

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Holger Schieferdecker

Hi Helmut,

Spätestens das ist falsch. Als Betreiber eines Ingenieurbüros, egal mit wievielen Mitarbeitenden, braucht man keine Bilamnz erstellen, solange man im Status einer Personengesellschaft arbeitet. Da reicht eine EÜR völlig. Bilanzieren müssen nur Kapitalgesellschaften, wie z. B. GmbH und ähnliche.

Marte

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Marte Schwarz

Ich mußte behördlich aufgefordert zwingend eine jährliche Bilanz erstellen. Obwohl ich ein 'Einzelunternehmen' war.

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Mein Firmenname war 'Helmut Schellong'. Ein anderer Text und Ausschmückung (z.B. ein Logo) waren verboten! Meine Gewerbeanmeldung stammt vom 01.03.1996 (Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit).

Ich hatte allerdings große Vorteile durch die Bilanzen. Mir wurden nämlich sämtliche Verluste zu 100% erstattet. Das war insbesondere in Kombination mit meinem Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit vorteilhaft. Verlustvortrag, etc.

Das Finanzamt hatte mich aufgefordert, Bilanzen zu erstellen. Die dürfen das - einfach so.

Nach stark reduziertem Umsatz wollte das Finanzamt nicht mehr mitspielen und bezeichnete mein Gewerbe als 'Liebhaberei'.

EÜR gab es damals nicht. Ich weiß aber, daß manche Steuer-Formulare quasi eine Bilanz sind.

Was schrieb mir das Finanzamt 2022: "Bitte reichen sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt dieses Bescheides Einnahmen-Überschuß-Rechnungen für Ihre selbständigen Tätigkeiten nach."

Obwohl ich Anlage S ausgefüllt übergeben hatte. EÜR enthielt dann nahezu den Inhalt von S. Das bedeutet, daß etwa 99% der Zeilen von EÜR leer waren.

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Helmut Schellong

Hi Helmut,

Dann hattest Du wohl mehr als 60.000 € Gewinn (möglichrweise waren damals die Grenzen geringer).

Nicht wirklich, die Regeln dafür sind ziemlich eindeutig

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Die ist im Zweifel schon immer Bestandteil einer jeden Bilanz.

Eben dafür stehen die drei Buchstaben EÜR.

Marte

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Marte Schwarz

Nein, es waren kurzzeitig einige 100 DM Gewinn im Jahr.

Ich weiß, daß ich nicht bilanz-pflichtig war. Das Finanzamt kann das aber offenbar fallweise so entscheiden.

Trotzdem gab es damals keine solche Anlage. Ich hatte damals per Hand eine Tabelle gezeichnet und ausgefüllt. Das Finanzamt war zufrieden damit.

Ja, das weiß ich, 2022 sollte ich das einreichen.

1996 war das eben nicht der Fall.

Zu der damaligen Zeit verlangte das Finanzamt von mir eine Tabelle mit aufgelisteten und erklärten Einnahmen und Ausgaben - eine Gewinn/Verlust-Rechnung also.

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Helmut Schellong

Hi Helmut,

Auch 1996 gab es die EÜR und erst ab deutlich höheren Summen die Bilanzierungspflicht. Damals habe ich knapp unter der Bilanzierunggrenze gelegen.

Die man gemeinhin auch EÜR nennt. Eine Bilanz ist etwas Weitergehendes, bei der eine EÜV durchaus auch gewünscht wird.

Marte

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Marte Schwarz

Holger Schieferdecker schrieb:

Sind das die, welche "wackelige Ecken" aufweisen? Mag die nicht besonders, obwohl sie sehr praktisch sind, da alle Wände plan sind.

Die Gehäuse von Conrad scheinen durchgehende Seitenwände zu haben.

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Rolf Bombach

Am 25.01.2023 um 22:46 schrieb Rolf Bombach:

Bei beiden steht als Artikelnummer des Herstellers 131030, sollten also gleich sein.

Eines (von Reichelt) liegt hier noch in der Originalverpackung da, die Seitenprofile sind außen im prinzip plan, haben aber diese feinen Rillen, die man auf den Bildern sieht.

Ist schon eine Weile her, daß ich die benutzt hatte, aber wackelig war da nichts. Wenn ich mich recht erinnere, darf man aber die Deckel nicht zu oft ein- und ausschrauben, bzw. sollte etwas vorsichtig sein, irgendwann leiert das selbstgeschnittene Gewinde sonst aus. Aber dann kann man immer noch nach längeren Schrauben suchen.

Die mit 42 mm etwas flachere Variante hat IMHO den Nachteil weniger für Leiterplatten geeigneter Führungsnuten aufzuweisen.

Holger

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Holger Schieferdecker

|in diesem Fall ist der Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen. |In der Anlage sind bestimmte Einnahmen und Ausgaben gesondert zu erfassen, z. B. die private Kfz-Nutzung. | |Durch diese Vereinheitlichung können die eingereichten Anlagen maschinell eingelesen und ausgewertet werden |(z. B. Plausibilitätsprüfungen, Vergleiche mit Vorjahren). |Solche Auswertungen waren in der Vergangenheit nahezu unmöglich, |da jeder Steuerpflichtige seine EÜR individuell gestalten konnte.

Auf den letzten vorstehenden Satz wollte ich die ganze Zeit hinaus. Es gab früher (1996) kein _Formular_ 'EÜR'! Deshalb hatte ich damals die Datentabelle individuell per Hand gestaltet.

Den inhaltlichen Vorgang einer EÜR gab es allerdings schon viel früher. Nur eben nicht auf amtlichem Vordruck. Auf amtlichem Vordruck habe ich erstmals 2022 solche Daten eingereicht. (Ohne weitere Formulare 'zur EÜR'.)

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Helmut Schellong

Am 24.01.23 um 16:08 schrieb Reinhard Zwirner:

Muss mal schauen wo ich die her hatte, habe die auch schon verbaut. Eventuell Bürklin?

Gerald

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Gerald Oppen

Ein Ingenieurbüro braucht keine Gewerbeanmeldung.- Behalte Deine kaufschweinischen Ausführungen für Dich.

:)

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Leo Baumann

Auch das habe ich nicht behauptet.

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|Der Begriff Ingenieur ist in Deutschland mit seinen Varianten, insbesondere einschließlich Engineer, durch |Ländergesetze geschützt (siehe hierzu Ingenieur: Berufsbezeichnung), weshalb einem dahingehend benannten Büro |ein Ingenieur geschäftsführend vorstehen muss. |Zuständig sind die Ingenieurkammern der Länder.

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|Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang der 1970er Jahre |durch die Ingenieurgesetze der Bundesländer geschützt und darf nur von Absolventen von Studiengängen |verwendet werden, deren Hauptinhalte technischer bzw. naturwissenschaftlicher Natur sind. |Das kann neben den klassischen Ingenieursstudiengängen (etwa Maschinenbau) beispielsweise auch Informatik einschließen. |Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine Ingenieurausbildung, aber mit langjähriger |einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung „Ingenieur“ führen.

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Helmut Schellong

Hi Helmut,

...> |Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine

Also seit ca 50 Jahren darfst Du Dich nicht mehr Ingenieur nennen oder als solchen bezeichnen lassen. Das ist doch eindeutig geregelt.

Marte

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Marte Schwarz

Das Gegenteil ist der Fall:

A|Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang der 1970er Jahre A|durch die Ingenieurgesetze der Bundesländer geschützt

B|und darf nur von Absolventen von Studiengängen B|verwendet werden, deren Hauptinhalte technischer bzw. naturwissenschaftlicher Natur sind.

C|Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine Ingenieurausbildung, aber mit langjähriger C|einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung „Ingenieur“ führen.

'Zuvor durften' bezieht sich auf die Zeit ..... vor 'Anfang der 1970er Jahre'. 'und dürfen weiterhin' bezieht sich auf die Zeit ab 'Anfang der 1970er Jahre'.

|C stellt doch eine Bedingung wegen 'ohne eine Ingenieurausbildung'. . Nämlich: 'mit langjähriger einschlägiger Berufspraxis'.

Und B| trifft _zudem_ auf mich zu, denn ich war Absolvent von 6 Semestern Elektrotechnik.

Welche psychologischen Gründe führen Dich dazu, sich wie jemand zu verhalten, der nicht richtig Deutsch kann?

Es geht um die 'Berufsbezeichnung „Ingenieur“', nicht um den akademischen Grad 'Dipl.-Ing.(FH)'!

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Helmut Schellong

Am 28.01.2023 um 00:23 schrieb Helmut Schellong:

Das trifft nicht auf Dich zu.-

Du darfst Dich nur Ingenieur nennen, wenn Du von einer Hochschule ein Diplom hast.-

:)

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Leo Baumann

Selbstverständlich trifft das auf mich zu. Ich war Absolvent von 6 Semestern Elektrotechnik.

Das ist falsch. Kannst Du kein Deutsch? Es steht in verständlichem Deutsch in Wikipedia. Habe ich doch mehrfach gepostet.

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Helmut Schellong

Am 28.01.2023 um 00:23 schrieb Helmut Schellong:

Alle, die ein Ingenieurstudium vor Anfang der 70er Jahre erfolgreich abgeschlossen haben, wurde die Diplomurkunde von den Prüfungsämtern nachgeschickt.

:)

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Leo Baumann

Am 28.01.2023 um 00:55 schrieb Helmut Schellong:

Du bist kein Ingenieur, Du bist ein Hochstapler und Betrüger.

:)

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Leo Baumann

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