Solche Pfannen kann man angeblich auch braten.
Solche Pfannen kann man angeblich auch braten.
Wäre die zu klärende Frage: Wenn draufsteht "25000h" und zwar dort, wo auch die anderen technischen Daten stehen, dann ist das doch eine zugesicherte Eigenschaft. Ist die dann nach 2,5 Jahren (21900h) defekt, was dann?
Marc Haber schrieb:
Die Technik in den GU10 ändert gefühlt jährlich, daher ist kein Vergleich möglich. Osram ist auch nicht mehr Osram und aus Philips wurde Philips Lighting und daraus dann Signify. Wer was produziert, ist mir unklar, konstanter Faktor heute scheinen 'chinesische Investmentgruppen' zu sein.
Der Begriff zugesichterte Eigenschaft fehlt seit der Schuldrechtsreform 2001 im Kaufrecht. Er war in § 463 BGB in der alten Fassung zu finden. Aktuell findet er sich nur noch im Mietrecht in § 536 Abs. 2 BGB.
Nichts dann. Nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre, beginnend mit Übergabe der Kaufsache. Diese kann vertraglich grundsätzlich geändert, komplett ausgeschlossen oder auf bis zu 30 Jahre ausgedehnt werden.
Letzteres dürfte mit einer versprochenen Betriebsdauer von 25000h wohl eher nicht gemeint sein. Außerdem steht z. B. in
Was also dann doch? Keine Zitronen von Zitronenverkäufern kaufen.
Volker
Das impliziert einen Gewährleistungsfall sollte die Lampe sich in Stunde
15000 zum 10001. Mal einschalten lassen.An"SCNR"dreas
Rolf Bombach schrieb:
Da ich nachtragend bin hier noch ein Nachtrag. Der neueste LED-Ausfall bei mir betrifft eine E27-'Birne'. Philips Lighting, made in china, SceneSwitch Brightness, 8W (langer Name für Lampe, die in drei Stufen die Helligkeit hochschalten kann, wenn man kurz den Strom unterbricht). Nach wenigen kh kam Heiss&Stink, so nach angeschmortem Bakelit, Lampe wurde dunkler und ist jetzt kaputt.
Wenn es Dir Päckchenporto wert ist, schickst Du das Ding an den Philips- Kundendienst, mit der Bitte um Auskunft: Du möchtest Dir in puncto Herstellerversprechen und Kundenfreundlichkeit ein Bild machen.
Volker
Gute Idee, aber in CH wohl hoffnungslos. 24 Monate nach Datum auf dem nicht mehr vorhandenen Kassenbon schalten die eh auf Caveat Emptor. In der Schweiz existiert kein Verbraucherschutz wie er in DE verstanden wird. Verkäuferangaben sind hier reine Werbeversprechen d.h. nicht verbindlich.
Volker Bartheld schrieb:
Der Faraday-Käfig funktioniert nicht gegen relativ tieffrequente Magnetfelder.
Das mag sein. Dann weißt Du ja, was Du von der Bude zu halten hast und kannst Dir einen saftigen Amazon-Verriß aus der Nase ziehen. Wäre nicht das erste Mal, daß nach sowas ein Schrottprodukt vom Markt verschwindet. Diverse 1.-Hand- Erfahrungen diesbezüglich.
Volker
So ein Glück! Jetzt muß das Ding nur automagisch von Sommer- auf Winterzeit umstellen, dann habe ich wieder ein Nervthema vom Hals. Ist ja auch viel zu kompliziert, so einen Algorithmus in z. B. moderne Videokameras für 5k€ einzuprogrammieren, die eh schon wissen, daß ich in Berlin sitze und es der 31. März 2024 um 2:00 ist.
Volker
Am Montag000001, 01.07.2024 um 18:00 schrieb Rolf Bombach:
Ich glaube auch, dass Magnetfelder von so einem Käfig überhaupt nicht abgefangen werden sollen, sondern elektrische.
TH
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