Hallo!
Ich habe vor einiger Zeit mal ein USB to DMX Interface (Lichtsteuertechnik) entwickelt und im Web veröffentlicht.
In letzter Zeit häufen sich die Anfragen nach einem Fertiggerät und ich überlege, ob ein Verkauf möglich wäre. Ich habe dazu zwar mal den Artikel in der FAQ gelesen, allerdings ist der ja ehr auf richtig grosse Stückzahlen ausgerichtet. Da ich keinen Überblick habe was man im Moment beachten muss, wenn man ein elektronisches Gerät verkaufen will, wollte ich euch mal danach fragen. Folgendes denke ist müsste ich klären:
- USB VID/PID besorgen (vielleicht verkauft mir ja ne grössere Firma so eine Kombination für wenig Taler, vielleicht jemand ne Idee?)
- CE Prüfung
- Diesen ElektroG Kram
- VDE Prüfung? (weil das Interface möglicherweise zwei Systeme mit Schutzleiter verbindet?) In der FAQ steht ja, vergiss CE, ist das wirklich so gemeint?
Das Layout vom Interface würde ich in SMD neu machen und jemanden, der die Platinen produziert und bestückt habe ich wahrscheinlich auch zur Hand. Die Frage ist halt nur, wie das mit den Prüfungen aussieht, bzw. welche sonstigen Bestimmungen es noch gibt. Das ganze soll keine Grossauflage werden, ich denke mal vielleicht so 100 - 200 Stück im Jahr. Von daher würden sich riesige Investitionen nicht lohnen.
Die Abnehmer werden ja vermutlich Lichttechnikfirmen (also Gewerbe) sein, wäres da auch möglich das Teil ohne Prüfungen zu verkaufen, d.h. die müssen dann selber sehen, dass das ihre Anlage nicht stört?
Oder was ich noch im Kopf hatte war es als Bausatz zu deklarieren. Nur ab wann kann man das machen? Wenn das Gehäuse fehlt (würd es beim Verkauf wohl auch) oder wenn der Endnutzer noch zwei ICs reinstecken muss?
Vielen Dank schonmal, Michael