Produkthaftung USA - was brauche ich an "Vorsorge"?

Hallo,

ich biete ein Entwicklungskit f=FCr eine Brushless-Motor-Steuerung an. Das Kit beinhaltet Dokumentation, Quellcode und eine Platine zum Selbstaufbauen der Motorsteuerung.

In der Dokumentation und auf meiner Webseite wei=DFe ich ausdr=FCcklich darauf hin, da=DF es sich um ein Kit f=FCr prototypische Entwicklung in Laborumgebung handelt.

Jetzt habe ich auch Anfragen aus den USA. Wie sieht es jedoch aus, wenn ich es dorthin liefere und es passiert ein Unfall durch den Betrieb der aufgebauten Steuerung?

Aus den USA gibt es ja richtige Horrormeldungen. Wie w=FCrdet Ihr vorgehen?

Bsp: Versicherung abschlie=DFen?, Anwalt nachfragen ....

Ich will den Aufwand auf ein notwendiges Minimum reduzieren, da das Kit gerademal 170 Euro kostet und ich auch nicht hunderttausend davon verkaufe.

Gru=DF

Wolfgang Weinmann

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Brushless Development Kit

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Wolfgang Weinmann
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Weniger Bildzeitung und deutsche Nachrichtenmagazine lesen beruhigt die Nerven und führt garantiert nicht zu Wissenslücken.

Einschlägiges Buch lesen ? ( Ok, das ist nur meine bevorzugte Vorgehensweise ).

Ist das Produkt bezüglich Produkthaftung in Europa ein Problem ? ( Dann sollte man technisch was daran tun ... )

Wenn nein, warum soll es dann in den USA ein Problem sein ?

Gibt es in den USA eine Zweigniederlassung oder authorisierten Distributor den Kläger in USA direkt belangen könnte ? Vollstreckung von US-Urteilen in Deutschland mag formal möglich sein, aber Praktikabilität scheint in solchen Fällen sehr eingeschränkt.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Rafael Deliano schrieb:

Sicher guter Ratschlag, mu=DF ich jetzt gleich entscheiden, ob ich was verkauf, oder nicht.

Ich gehe davon aus, da=DF in der Anleitung alle notwendigen Sicherheitshinweise vorhanden sind. Aber reicht das? Es geht ja um eine Motorsteuerung. Ich habe vor was Angst noch dem Motto: " Ich dachte das Produkt kann man zum Haareschneiden einsetzen, weil es in der Doku nicht ausdr=FCcklich verneint ist und jetzt habe ich mir mein Ohr abgetrennt"

Weil dort schon Dinge vorkommen k=F6nnen, die bei uns nicht denkbar w=E4ren. Ich erinnere mich an einen Fall, als Mitte der 90er eine Frau Mc Donalds verklagte

- in Millionenh=F6he - , weil sie sich die Oberlippe an einer Tasse Kaffee verbrannt hatte. Es hie=DF dann, Mc Donals und die Frau haben sich auf eine gro=DFe Abfindungssumme geeinigt, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Das hei=DF f=FCr mich, da=DF es in den USA wohl Anklagen geben kann, die au=DFerhalb meiner Ratio begr=FCndet sind.

Nein - ich hocke hier alleine in Deutschland.

Gru=DF

Wolfgang

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Wolfgang Weinmann

Gähn. Sag ichs doch: teutsche Medien.

( Wenn Lippe dann wars eine empfindlichere: sie hat im Auto sitzend die Brühe verschüttet ).

Der Fall wurde in Newsweek ausführlich dargestellt, kanns scannen wenn von Intresse. Der Kaffee in geschlossenem Pappbecher wurde von McDonalds per Mikrowelle auf erheblich höhere Temperatur gebracht als man mit üblicher Kaffeemaschine hat. Die Verbrühungen waren entsprechend, die Frau war krankenhausreif. Es hat ähnliche Unfälle vorher schon gegeben, aber McDonalds hat darauf nicht reagiert, weil Änderung in allen Filialen eben Geld kostet. Die Jury hat also per punitive damages dem Entscheidungs- prozess wirksam nachgeholfen. Bei Fehlurteilen wird das in der

  1. Instanz gekippt, hier aber eben zu Recht nicht.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Wolfgang Weinmann schrieb:

sind das nicht eher urban legends?

Wo sollte da für geldgeiles amerikanische Anwaltgesindel ein Anreitz dich zu verklagen? Was soll für die rausspringen? Nur darum geht es im amerikanischen Rechtssystem.

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Andreas Ruetten

Hallo,

wenn die Anwälte nach der Devise arbeiten: Verliere ich die Klage kostet's den Mandanten kein Geld, gewinne ich sie bekomme ich einen erheblichen Anteil der eingeklagten Summe. Daraus ergeben sich dann automatisch die hohen Forderungen. Quasi eine kostenlose Rechtsschutzversicherung, die Kosten tragen die erfolgreich Beklagten, auch für verlorene Klagen.

Bye

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Uwe Hercksen

Uwe Hercksen schrieb:

Klar, deswegen ist OJ Simpson frei, und irgendwelche armen schwarzen schweine werden unschuldig hingerichtet. Quasi eine

Es werden aber nur die aussichtsreichen Klagen unterstützt.

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Andreas Ruetten

Na ja, so ein kleines Ding, aber trotzdem. Wir haben genug in USA exportiert. Etwas teurere und kompliziertere Sachen aber dafür mussten wir einen speziellen Anwalt konsultieren. (In CH) Der hat dann die entsprechenden Erklärungen aufgesetzt, und entsprechende Versicherung ausgesucht welche für den speziellen Fall geeignet war. (US Versicherung) Da mussten wir Police zahlen und dann konnten wir exportieren ohne Nachfragen. Klar, es ist vielleicht egal wenn man in US keine Vertretung hat und keine grossen weiteren Geschäfte dort plant. Wir mussten jedoch weitere Bestellungen von dort erwarten und mussten also alles korrekt organisieren.

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Otto Sykora

Du hast doch Gerichtsstand dein Ort in D und sicher keine Niederlassung in USA, das Schlimmste das dir passieren könnte wäre dass sie dir dein US-Konto plündern, also kein US-Konto sondern schön eine heimische Bank wählen oder jedenfalls das US-Konte immer schön leer halten, dann kannst du die Urteile von Nichtzuständigen Richtern ignorieren.

Ernst

--
Was ist TOFU? Wieso finden die anderen meine Artikel schwer zu lesen?
TOFU steht für "Text Oben, Fullquote Unten". Das ist eine Unart, die einen
nicht nur in dieser Newsgroup, sondern im ganzen Netz unbeliebt macht.
Lies "Wie zitiere ich im Usenet?": http://www.afaik.de/usenet/faq/zitieren/.
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Ernst Keller

Hallo Wolfgang,

Auch in Spanisch? :-)))

Ich hatte zu meiner deutschen Ingenieurbuerozeit meine Versicherung beim Gerling Konzern, ueber VDI/VDE.

Derzeit arbeite ich ohne, weil man fuer Medizinelektronik praktisch keine mehr bekommt. Also steht in den Vertraegen ein weitgehender Haftungsausschluss. Wo dass nicht akzeptiert wird, untersage ich direkt auf dem Schaltbild jede Nutzung ausserhalb des Entwicklungslabors.

Ansonsten: Anwaelte suchen nach "deep pockets". Hat man eine Versicherung, sagen Geruechte, dass das ein Klageanreiz sein kann. Wenn die aber einen eklig muehsamen Weg ueber Germany riechen oder bei Dir kaum Beute vermuten, sinkt das Risiko.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com
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Joerg

Wolfgang Weinmann schrieb:

Ich würd in der Anleitung so mit den zulässigen Anwendungsbereichen und Sicherheitshinweisen so vorgehen:

-Anwendung nur durch Fachkräfte mit Ausbildung zur Gefahrenabschätzung zulassen. (Wer eine Ausbildung genossen hat sollte die Gefahren ja selbst erkennen)

- Den Betrieb auf folgende Anwendungsbereiche beschränken, alles andere verbieten -Ansteuerung nur von Motoren/Geräten mit vorhandener Zulassung und bei denen die Zulassung auch noch bei Umax deines Bords erfüllt sind und bei denen der Ausfall/Schwankungen der Ansteuerung auch kein Problem darstellt

-Modifikationen am Bord verbieten

Einfach alles verbieten, und nur garantiert sichere Anwendungen zulassen.

bei Einzelstücken könnte man ja auch darüber nachdenken, ob es irgendwo in der Anleitung den Hinweis gibt : Betreib in den USA nicht gestattet

- Bei dem Kaufvertrag darauf achten, das in diesem deutsches Recht vereinbart wird (und ein deutscher "Gerichtssitz").

Hoffe meine Anregungen konnten ein wenig weiterhelfen

Gruß JanC

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Jan Conrads
*Rafael Deliano* wrote on Mon, 06-12-04 15:57:

Mehr als 100 Cel kaum und eine Kaffeemaschine arbeit mit dem Druck von Dampfblasen. Ich halte das Argument für Blödsinn. Wenn "erheblich" höher, dann vergleichst Du mit kaltem Kaffee - den würde ich nicht wollen.

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Axel Berger

Es werden aber nur die aussichtsreichen Klagen unterstützt.

Hallo,

das ist doch bei einer Rechtsschutzversicherung nicht anders. Aber auch beim besten "Riecher" werden manche aussichtsreichen Klagen verloren.

Bye

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Uwe Hercksen

Hallo,

das heisst dann aber auch das man keine weiteren Geschäfte in den USA machen kann und auch nicht dorthin reisen sollte. Ich würde mich auch nicht darauf verlassen das im Falle von körperlichen Schäden ein Antrag auf Rechtshilfe an die deutsche Justiz in jedem Fall abgewiesen wird.

Bye

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Uwe Hercksen

-> Google nach dem Fall absuchen.

Ich behaupte nicht immer alle Details richtig im Gedächtnis zu haben, aber ich habe keine Lust mit Leuten zu diskutieren die sich nicht selber um ein Minimum an Fakten bemühen und nur rumpolemisieren.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Er hat aber Gerichtsstand D, auch würde bei einem Rechtshilfeersuchen(kann das überhaupt Erfolg haben bei Gerichtstsand D?) der Fall nach D-Recht beurteilt, oder etwa nicht?

Ernst

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Was ist TOFU? Wieso finden die anderen meine Artikel schwer zu lesen?
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nicht nur in dieser Newsgroup, sondern im ganzen Netz unbeliebt macht.
Lies "Wie zitiere ich im Usenet?": http://www.afaik.de/usenet/faq/zitieren/.
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Ernst Keller
*Rafael Deliano* wrote on Tue, 06-12-05 12:24:

Was hat das damit zu tun? Ich halte es für Unfug und habe das begründet, das hindert amerikanische Richter in keiner Weise daran, es zur Grundlage ihrer Entscheidung zu machen. Aber hier ist .sci. Oder entscheiden amerikanische Gerichte jetzt auch über die naturwissentschaftliche Wahrheit in Deutschland?

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Axel Berger

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