[OT] GPL und Schaltpläne/Layouts

Kann man Schaltpläne und Layouts unter der GPL-Lizenz veröffentlichen? Oder geht das nur mit Programmen, die auf irgendeinem Rechner ausführbar sind und einen Source-Code haben? Bin mir da nicht sicher, weil die Rede von Software ist - aber ein Schaltplan in elektronischer Form ist doch eine Art Software, oder nicht?

Mfg Thomas Pototschnig

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Thomas Pototschnig
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Hi Thomas Pototschnig

chen?

hrbar

ede

h

Interessante Frage. Vielleicht ist diese Frage in de.comp.gnu auch gut aufgehoben.

--=20 mit besten Gr=FC=DFen,

Jonas Stein =20

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Jonas Stein

Ich würde eher sagen, die Gnu FDL, die Free Documentation License, greift hier. Schließlich dokumentiert ein Schaltplan eine Schaltung. Die FDL ist die Variante der GPL für Dokumentationen. Siehe

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Gruß, Johannes

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Johannes Bauer

Moin Thomas,

nach Meinung der Ersteller darf die GNU GPL auch für andere Werke verwendet werden, solange klar ist, worauf sich der Begriff "source code" bezieht. Näheres dazu findest Du hier:

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Dort sind auch andere freie Lizenzen aufgeführt, vielleicht findest Du noch etwas passenderes.

Gruß, Ole

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Ole Hueter

Thomas Pototschnig schrieb:

en?

bar=20

e von=20

Art=20

Hallo,

das Programm mit dem der Schaltplan in elektronischer Form erstellt=20 wurde ist Software, der Schaltplan selbst sind Daten die von dem=20 Programm erzeugt und auf einem Datentr=E4ger geschrieben wurden. Gerberdaten kann man aber wieder als ein Programm ansehen das von einem=20 Photoplotter interpretiert wird, ebenso bei Bohrdaten im Sieb&Meyer oder =

Excellon Format die die NC-Bohrmaschine interpretiert.

Bye

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Uwe Hercksen

Ist eigentlich schonmal jemand vor Gericht wegen Verstoß gegen eine "GPL-Lizenz" verurteilt worden ? Das Urheberrecht schützt bei Schaltplan/Layout recht wenig, daß man sich per "GPL-Lizenz" darüberhinaus irgendwelche Rechte sichern kann würde ich bezweifeln.

MfG JRD

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Rafael Deliano

"Thomas Pototschnig" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@individual.net...

Wozu ? Die *Schaltung* darf eh jeder nachzeichnen, das Bild (also die von dir gezeichnete Darstellung) unterliegt deiner Urheberschaft (meiner Meinung nach nur bei ausreichender Schaffenshoehe, aber egal) und darah aendert auch eine Lizenz nichts. Du darfst auf deiner Darstellung der Schaltung vermerken, das 1:1 kopieren ohne Nachfrage erlaubt ist.

Es betrifft niemals die *Schaltung*, die koennte hoechstens dem Patentrecht unterliegen, das zur Patentanmeldung notwendige Geld war dir die Schaltung aber sicher nicht wert.

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Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com
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Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
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MaWin

Es wird dich niemand dran hindern, es aber auch niemand wirklich ernst nehmen.

Bei Schalt_plänen_ bringt es deshalb praktisch nichts, weil ein Urheberrecht ohnehin nur für diesen einen konkreten Plan in dieser Zeichnungsform greift.

Ein Urheberrecht für _Schaltungen_ gibt es nicht, lediglich massiver 1:1 Klau mag unter das UWB fallen. Hingegen _kann_ eine Schaltung patentrechtlich geschützt sein, so _beantragt_ und Patent _erteilt_, das geht aber nur bei wirklichen Neuheiten für einen begrenzten Zeitraum. Eine 08-15 Controllerschaltung ist ganz sicher nicht patentfähig.

Auch bei einem Standard-Layout ist es sehr fraglich, ob überhaupt das Urheberrecht greift.

( Für Halbleitertoplogien gibt es einen eigenen Schutz, aber eben nur für die Chip-Maske selber, eben "Halbleiter". )

Du darfst nicht vergessen, dass es Programme gibt, welche im Prinzip "Standard" Layout's vollautomatisch erstellen können (Autoplacer und Autorouter), damit wird sich jeder Richter sehr die Frage nach der persönlichen geistigen Schöpfungshöhe stellen. Die Existenz solcher Programme beweist nämlich, dass die Erstellung des Layouts im wesentlichen festen Regeln folgt und nur wenig Spielraum für geistig hohe Schöpfungen beinhaltet, Ausnahmen mögen komplexe HF Layouts sein, aber auch für deren Elemente gibt es gewisse Regeln.

Kurzum: Von derlei "Lizenz" ist nicht viel zu halten ...

Software unterliegt qua Gesetz einem Urheberrechtsschutz, aber wiederum (in Europa) keinem Patentschutz.

Genau das ist die Trennlinie: Hardware => Patente Software => Urheberrecht

Diese Trennlinie wurde lang und breit in der Politik diskutiert, u.a. vor einiger Zeit im EU Parlament, und kann deshalb als recht stabil betrachtet werden.

Gruß Oliver

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Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
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Oliver Bartels

Da wirst Du nicht vorm Kadi mit durchkommen, das UrhG redet eindeutig von _Computer_programmen.

Gerberdaten sind aber keine Computerprogramme, sondern bestenfalls Maschinensteuerungs"programme" oder Computerdaten.

Der Schutz würde auch nichts nützen, da sich Gerberdaten beliebig umrechnen lassen und die zugrunde liegenden Koordinaten eben nicht geschützt sind.

Als "Datenbank" wird Gerber auch nicht durchgehen, es sein denn, es handelt sich gleich um eine ganze Sammlung, die ist dann wieder geschützt.

Der kleine Unterschied ist exakt der "if" Befehl, erst mit dem greifen die ganzen Dinge, die für eine Aufgabenstellung unendlich viele kreative Lösungen zulassen, Stichwort Turingmaschine.

Dieser Unterschied ist auch wissenschaftlich in der theoretischen Informatik recht gut erforscht. So lassen sich nicht triviale Computerprogramme nicht ohne weiteres automatisch analysieren, ja es läßt sich noch nicht mal feststellen, ob sie sicher terminieren.

Gruß Oliver

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Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
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Oliver Bartels

|> Der kleine Unterschied ist exakt der "if" Befehl, erst mit dem greifen |> die ganzen Dinge, die für eine Aufgabenstellung unendlich viele |> kreative Lösungen zulassen, Stichwort Turingmaschine.

Goto braucht es auch noch :-)

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         Georg Acher, acher@in.tum.de
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Georg Acher

Das hört sich jetzt so an, als würde es viel geben, aber alles ist sinnlos weil man es einfach umgehen kann.

Vielleicht sollte ich mein Problem noch etwas mehr präzisieren. Aaalso - in den letzten Tagen hab ich mal wieder meine Homepage

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komplett umgebaut und zu den meisten Sachen jetzt auch tatsächlich meine Schaltpläne und Layouts auf die Seite zum Download gepackt. Wenn man auf meine Seite kommt, heißt es erstmal man kann tun und lassen was man will, aber es gibt Einschränkungen:

- Man darf nichts verkaufen was von meiner Seite kommt

- Man darf an Projekten was verändern, muss aber die veränderten Projekte wieder frei zur Verfügung stellen und

- Wenn man Teile meiner Projekte in eigenen Projekten verwendet, dann muss man das eigene Projekt wieder freigeben. Hört sich irgendwie schon nach dem GPL-Gedanken an. Aber ich wusste nicht, ob man es wirklich als "GPL lizensiert" deklarieren kann.

Layout und Schaltplan von meinem MP3-Player gibt's ja schon seit ca 1 Jahr auf meiner Homepage. Damals hab ich GPL lizensiert sogar auf das Layout und den Schaltplan geschrieben. Hat sich bis jetzt niemand beschwert.

Aber kann man überhaupt irgendwas machen, wenn jemand auf die 3 Einschränkungen pfeifft und z.B. irgendwas für eigene Sachen verwendet und das ganze nicht frei macht (und das aber offensichtlich ist, dass er was verwendet hat)?

Mfg Thomas Pototschnig

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Thomas Pototschnig

Wenn man etwas veröffentlicht muß man sich wohl damit abfinden daß man nur noch die rechtlichen Rechte hat und keine selbsterfundenen. Oder man beauftragt konsequenterweise im Zweifelfalle die Mafia und nicht das Rechtswesen zwecks Einhaltung. Man könnte auf wilde Konstruktionen vefallen a la Benutzer der Webseite muß online, persönlich irgendein Formular ( a la nondisclosure, Kauf-für-0-EUR ) ausfüllen und explizit Nutzungs- bestimmungen anerkennen ( wobei AGBs usw. ja auch gern von Richtern gekippt werden ). Derartige Hindernisse unterlaufen aber ohnehin den primären Werbezweck der Webseite. MfG JRD

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Rafael Deliano

"Rafael Deliano" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@t-online.de...

:-)

Wie viel sind dir deine Schaltungen wert ? Was willst du vom Beklagten bekommen, wenn er verliert ? Streitwert 50000 EUR ?

Dann lehn dich locker zurueck und halt die Fuesse still, wenn du keine 30000 EUR auf dem Girokonto hast, denn so viel musst du bezahlen wenn du den Prozess verlierst. Hast du weniger, VERLIERST du den Prozess, weil du dem Weg in die naechste Instanz mangels Knete nicht folgen kannst.

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Merke: Recht haben immer die Reichen. Du bist deren Sklave und darfst fuer sie schuften, damit sie noch reicher werden. Funktionierte die letzen 25 Jahre hervorragend.

P.S.: Das waren die deutschen Gebuehren. In anderen Laendern wird es ggf. noch viel teurer, Bestechungsgelder eingeschlossen.

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Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com
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MaWin

Du hast natürlich Recht. Das ist einfach so verdammt unfair.

Das sind genau die Gründe, weswegen beispielsweise ein e-online.de zu "ElKo" umbenannt werden muss: ein Inhaber, der soetwas hobbymäßig macht, kann es sich nicht nur nicht leisten, einen etwaigen Prozess zu verlieren. Er kann es sich nicht einmal leisten, zu riskieren, einen Prozess zu verlieren.

Mit Softwarepatenten ziehen düstere Wolken über der OpenSource-Community auf. Denn irgendeine stinkend reiche Firma, die Ihre lächerlichen (!) Patente aus der Portokasse zahlt, hat nichts zu verlieren, einem OS-Konkurrenten einen Prozess anzudrohen: er wird sich einfach dem Druck beugen müssen, egal wie Recht er hat. Und selbst im Fall er könnte "Prior Art" nachweisen, würde ich das in unserem tollen "Rechts"system nicht riskieren.

Sehr traurig, wirklich.

Gruß, Johannes

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Johannes Bauer

"Johannes Bauer" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@joehost.joedomain...

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erschien der Telekom wohl nicht so leicht zum Abmahnen, die haetten sich gegen der Telekomikers Dreistigkeit gewehrt.

Nicht die, sondern GERADE die kleinen Firmen (Mittelstand etc.).

...Das sind die, die die Politiker schmieren oder gleich stellen....

Es ergaebe sich zumindest ein neuer Berufszweig: Prior Art Sucher.

--
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MaWin

|> Es ergaebe sich zumindest ein neuer Berufszweig: Prior Art Sucher.

Und kurz darauf Telefondesinfizierer...

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Georg Acher

Hallo Johannes,

| Ein Beispiel: | | Patent 5,533,051 "Method for Data Compression" |

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| | Stellt eine Methode zur Datenkompression vor, die _garantiert_ _jeden_ | String um mindestens ein Bit kürzen kann. Ein absoluter Witz! Technisch | nicht möglich. Unsinn. Jeder Hobbylogiker, der das auch nur ein

Das Patentamt interessiert sich gar nicht dafür, ob etwas funktionieren wird, oder nicht. Es prüft auf Neuheit und Erfindungshöhe (zumindest formal, und auch das offensichtlich nicht mehr so richtig ernsthaft). Wenn etwas nicht funktioniert, ist es auch wirtschftlich nicht verwertbar und damit auch nicht lange ein Patent. Und so es eines sein sollte, wen sollte dieses Patent dann stören? Ähnliches gilt mit Opensource vs. SW-Patenten. Solange diese Programme nicht wirtschaftlich verwertet werden, wohlgemerkt die Programme, nicht deren Verwendung, interessiert sich kein Richter dafür. Die Patentschrift selbst muss eine Lehrschrift sein, die die erforderlichen Informationen zur Umsetzung des geschützten für einen Fachmann der entsprechenden Sparte darstellen, sonst wird es anfechtbar. Es ist also schon veröffentlicht, daher kann auch eine genauere Beschreibung des Inhaltes auf einer anderen Webseite nicht schädlich werden. Wohl kann man aber IMHO verlangen, dass die Patentschrift als Quelle zitiert werden müsste.

Nichts desto trotz: Ich finde es auch unerträglich, was vor allem in USA, mittlerweile auch hier, alles patentiert wird, was zunächst einmal nur Entwicklungshemmnisse der Konkurrenz vor die Füße werfen soll, ohne dass es eigentliche Substanz hätte. Das gehört eigentlich als Rechtsmisbrauch im großen Stil angezeigt.

MArtin

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Martin Schönegg

Er könnte natürlich Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen, allerdings ist das auch sehr mühevoll.

Du hast allerdings schon recht, dass die magentafarbene Bude, die e-online mokiert hat, - meiner Meinung nach - schon sehr dreist ist. Deren Rechtsabteilung hat, nach dem was man so mitbekommt, sehr große Ausmaße. Sie scheinen sie wohl zu brauchen :-|

Es hat schon Gründe, warum wir praktisch unser gesamtes Netz

- an dem einige sehr namhafte Kunden hängen - auf alternative Carrier umgestellt haben, ich will die Purschen nicht mehr sehen.

Ich weiß von vielen Kollegen, dass die ähnlich denken, schaunmermal, was nach Dumpingpreisen und gegangenen ISP- und Geschäftskunden in fünf Jahren noch bleibt.

Naja, in der EU sind die ja nun erfogreich beerdigt worden, da hat das EU Parlament schon sehr gut funktioniert.

Darüber braucht sich hierzulande keiner mehr aufzuregen, so schnell kommt die Kommission nicht mit einem Neuentwurf, die Pleite war einfach zu heftig.

Gruß Oliver

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
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Oliver Bartels

Hallo Rafael,

Rafael Deliano schrieb: [...]

abgesehen, dass es einen "Kauf" f=FCr null Euro vermutlich nicht gibt (OK, bei Handyvertr=E4gen sieht es so aus, aber das ist IMHO kein Kauf): was soll so ein Pseudokauf bringen? Wenn jemand Rechte, welcher Art auch immer, an einem Produkt hat, dann kann er selbstverst=E4ndlich im Rahmen dieser Rechte festelegen, wie dritte das Produkt verwerten d=FCrfen. Dazu braucht es keines fiktiven Kaufes.

[...]

ciao Marcus

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Marcus Woletz

Hallo Manfred,

MaWin schrieb: [...]

OK, ich kenne die RA-Honorare nicht. Ich frage mich allerdings, wem ich dann die 30000 EUR (also 60% des Streitwertes!) =C3=BCberweisen darf, falls ich den Prozess verliere.

[...]

Also ganz so extrem sehe ich das nicht. Ein Funke Wahrheit ist aber wohl dran.

Du meintest wohl seit 2500 Jahren, oder?

ciao Marcus

Reply to
Marcus Woletz

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