Nicht-VDE-konforme Geraete im Privatverkauf

Sehr geehrte Experten, vielleicht kann mich jemand erhellen, welche Organisation ggf einschreitet, wenn von Privat zu Privat nicht-VDE-konforme Elektroartikel verscherbelt werden. Es geht dabei nicht darum, daß der Käufer getäuscht würde, sondern um Fälle, in denen der Käufer genau darüber informiert ist, wie das Gerät zu handhaben ist und auch weiß, daß es (z.B. aus ausländischer Produktion) nicht den VDE-Normen entspricht. Es geht auch nicht um Massengeschäft, sondern um gelegentlichen Handel mit z.B. einem aus dem Ausland importierten Gerät. Dank im Voraus, Jano

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Jano Berger
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Jano Berger schrieb:

s/VDE/CE

Keine.

Ist sein eigenes Risiko.

Also Gewerbe, also Importeur, also CE-Konformitätserklärung.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Das klingt irgendwie wieder nach einem typisch deutschen Problem ;-/

Ähm Bitte: Warum sollte da _irgendeine_ Organisation a) etwas zu sagen haben b) womöglich noch von unseren Steuergeldern bezahlt werden ?!?

Käufer wie Verkäufer _sind_erwachsen_ und wissen im geschilderten Fall, was sie tun, die VDE-Normen sind sowieso nicht verbindlich (wenn, dann gelten im _gewerblichen_ Bereich ohnehin nur europäische Normen für Gerätehersteller, Stichwort ce-Bapperl).

Wenn es _wirklich_ zu einem Schaden kommt, dann hat wie immer der pöse pöse Anwalt des Staates Arbeit, sollte eine Konstruktion _wirklich_ gemeingefährlich sein, dann _kann_ vorbeugend z.B. die Polizei einschreiten. Erst dann werden die Normen als bekannter Stand der Technik zum Vergleich herangezogen.

Ansonsten: Nein, wir brauchen sie nicht, wollen und können sie uns auch nicht leisten : Die Elektrogeräte-Prüf-GEZ oder den VDE-Normprüfungskreiszweckverband. Deutschland ist nämlich eh' fast pleite. Deshalb gibt es sie nicht und wird sie hoffentlich so schnell auf unsere Kosten auch nicht geben ;-/

Außerdem gibt es in fast jedem Haushalt viel gefährlichere Dinge, deren Fehlbedienung fatale Folgen hat. so u.a.:

- Messer (gerade heute wieder in den Nachrichten als Mordwaffe)

- Autos (leider fast täglich in den Nachrichten, auch in Zusammen- hang mit einer gefährlichen Substanz namens Äthanol ... )

Gruß Oliver

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
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Oliver Bartels

Oliver Bartels schrieb:

Ack!

Hast du die Verplatzung mit der Luftsicherheitsüberprüfung für alle deutschen Piloten mitgekriegt? ( -->

formatting link
) auch so eine Art vor virtueller Sicherheit :-(

Butzo

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Klaus Butzmann

[snip] Prinzipiell kein Problem.

Dafür gibt es eine einfache, vom ach so komplizierten Gesetzgeber vogesehene Möglichkeit: Der Kunde erklärt sich schriftlich einverstanden dsß die von ihm erworbenen Geräte nicht den gültigen Normen entsprechen. Das Ganze heißt auf Neudeutsch Waiver.

Vorbeugende Vorgehensweise kann man das nicht nennen und wenn ich mir so einzelne Konstruktionen ansehe fällt mir nur ein Film mit James Dean ein: "... denn sie wissen nicht was sie tun.".

Deine Polemik mag zutreffen wenn es sich bei den Entwicklern um Leute handelt die von der Materie Ahnung haben. Allerdings trifft das meiner Erfahrung nach leider immer häufiger _nicht_ zu. Dazu gehören auch Hersteller die ihre Produke mit Konformität zu Normen anpreisen die seit zwei Jahren nicht mehr gültig sind ...

Das ist, wenn auch wahr, etwas OT hier ... wenn man sich die Rückrufaktionen einzelner Notebookhersteller ansieht, dann fragt man sich allerdings wie dort die zulassung gelaufen ist. Ein brennender LiIon Akku ist meiner Ansicht nach nicht lustig!

TIP: Der Waiver sollte im gegebenen Fall auf _alle_ anwendbaren Normen ausgedehnt werden. Der Verkäufer handelt als Inverkehrbringer und ist somit sonst weitgehend haftbar.

Gruß, Michael

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Michael Nagel

Ack.

Das gilt für viele Bereiche des täglichen Lebens. Auch wenn manche Leute anderer Meinung sind:

Wir können es uns weder finanziell leisten, noch ist es aus Gründen der persönlichen Freiheit wünschenswert, alle Bereiche des Lebens "zum Schutz des Verbrauchers" zu reglementieren. Dies gilt erst recht für private Geschäfte mit besagtem "Waiver".

Irgendwie ist es doch komisch, dass wir hier schreiben können, eigentlich müßten wir oder unsere Eltern längst ausgestorben sein, weil es damals doch tatsächlich eine Zeit gab, wo wir noch nicht von einem Verbraucherschutzministerium behütet wurden ;-/

Ciao Oliver

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
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Oliver Bartels

Oliver Bartels schrieb:

Wieso bist Du nicht von selbst darauf gekommen?

Ein Geschäft mit Waiver setzt genau diese Reglementierung außer Kraft und regelt den Fall zwischen den betroffenen Parteien, wo ist das Problem? Diese Praxis ist verbreiteter als man glauben mag. Herausragendes Beispiel ist jedes OEM-Geschäft wo beide Parteien übereinkommen, daß die Kosten für doppelte Zertifizierung unnötig sind und der Lieferant des OEM-Produktes bei seinem Kunden genügend Vertrauen genießt (oder dieser sich anderweitig versichert daß Alles glatt läuft). Ein Waiver kostet nicht viel ... wenn man weiß was man tut ;-) Aber schließlich gehst Du ja vom mündigen Bürger aus ...

Du die von Dir gewünschten Verhältnisse kannst Du gerne haben, in den USA ist das in vielen Bereichen Praxis. Allerdings gilt dann das Recht des Stärkeren, äh, bessren Anwalts. Ist es das was Du willst?

Wie soll sich eine kleine Entwicklerklitsche bei regulatorischen Streitigkeiten oder schlimmer, bei einem Produkthaftungsfall, gegen einen evtl. wesentlich größeren (und wegen des Geschäftsvolumens interessanten) Kunden wehren können, wenn es keinerlei Spielregeln gibt? Gerade dann ist ein solches Regelwerk durchaus alles Andere als störend. Ich habe leider auf diesem Gebiet schon zuviele Pferde kotzen sehen müssen und betrachte das Ganze eher als Investition. Der Umfang einer solchen Investition läßt sich durch Beachtung der Eckpunkte in Grenzen halten, so daß sich die Zertifizierung auf die notwendigen Tests und Nachweise beschränkt und somit preislich weniger schmerzhaft ausfällt. Das dazugehörige Buzzword ist "Compliance Engineering".

Ein weiterer Punkt ist, daß das Regelwerk in vielen Bereichen mittlerweile "harmonisiert" ist (auch wenn Harmonie nicht immer zutrifft). Gerade dies sollte (tut es aber leider nicht immer) leichter machen, mit vertretbarem Mehraufwand (oft gegen null) das Produkt für mehrere Länder zu zertifizieren. Beispiele wo dies relativ gut funktioniert sind IEC 60950 und abgeleitete Normen oder CISPR 22 und abgeleitete Normen, CCC halte ich eher für ein abschreckendes Beispiel ... Die Medaille hat nun mal zwei Seiten, alles Andere ist Frage der Sichtweise ...

Gruß, Michael

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Michael Nagel

Hört sich irgendwie danach an sonderbare Dinge über ebay zu verhökern und in der Beschreibung "auf eigene Gefahr" zu schreiben. Dann sollte man aber schon konsequent sein und den ebay-account dort im Ausland anmelden wo das Teil legal ist. Endkunde ist dann selber Importeur.

Als praktisches Beispiel für solches "Erfolgsprodukt" schon lange vor ebay war in den USA der Regenwurmsammler für Angler: man steckt Stab mit blanker Spitze an der 110V direkt vom Netz anliegen in den feuchten Boden, die Regenwürmer kommen raus und können eingesammelt werden. Wie leicht vorstellbar hats jede Menge Unfälle gegeben. Danach hat Hersteller versucht das Produkt technisch zu verbessern: die blanke Spitze wird durch Rohr das durch Feder vorgeschoben wird vedeckt und erst beim Einstich in den Boden freigegeben. Es hat immer noch Unfälle gegeben. Deshalb hat man das Teil als prinzipiell gefährlich und nichtmehr zulassungsfähig eingestuft, legal also nichtmehr im Handel. Resultat war dass Bastellösungen am Schwarzmarkt auftauchten und die Unfallzahlen eher wieder anstiegen.

MfG JRD

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Rafael Deliano

Rafael Deliano schrieb:

Hallo,

selbst wenn man da direkt am Netzstecker eine aufwendige=20 Zweihand-Sicherheitsschaltung vorsieht die das Einschalten nur bei=20 eingestecktem Stab und bei gleichzeitigem Dr=FCcken mit beiden H=E4nden=20 erm=F6glicht ist so ein Produkt doch nicht sicher. Dann passiert halt was= =20 wenn zwei Angler zu ungeduldig sind, der eine schaltet ein, der andere=20 will schon mal einsammeln. Gummistiefel und dicke Gummihandschuhe zieht=20 man dazu nat=FCrlich nicht an.

Was also sollen zust=E4ndige Beh=F6rden machen wenn das Problem weder mit= =20 Vorschriften noch mit Verboten l=F6sbar ist? Erwerb nur nach=20 vorgeschriebener Benutzerschulung wie bei Seenotsignalmunition? Aus Sicht der Unfallverh=FCtung m=FCsste bei uns ja auch Sylvesterfeuerwe= rk=20 f=FCr Nichtpyrotechniker komplett verboten werden, aber dann bl=FCht der =

Schwarzmarkt noch mehr.

Bye

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Uwe Hercksen

[,,,]

Der Gebrauch als Mordwaffe ist ein bestimmungsgemässer Gebrauch, strechen oder schneiden sind für Messer typische Handlungen.Eine Norm _zertifiziert_ diese Form des Gebrauches.

Die entscheidende Frage ist, was betriebssicherheitstechnisch vertretbar ist. Ein Gerät, welches in den Verkehr gebracht wird, muss der Produkthaftung genügen. Wenn der Verwender die Gefahren kennt, haftet er auch.

Aber bei Verwendern, die typischerweise keine Ahnung haben, ist die Gefahr des Nichtkennens sehr hoch, Gesetzgeben hat daher Normen der Sicherheit erstellt, die den Verwender in die Lage versetzen sollen, zumindest weitestgehehnd die Verwendung des Gerätes gefahrenarm zu betreiben.

Das ist auch geanz gut so. Amerikanische Sicherhinweisproduktschulungsbücher müssen nicht unbedingt sein.

Robert

--
'Vom Standpunkt eines Beamtenrechtlers aus betrachtet ist der Tod die 
schärfstwirkenste aller bekannten, langfristig wirkenden Formen der 
vollständigen Dienstunfähigkeit.'
aus: Kommentar zum Beamtenrecht.
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R.Freitag

Oliver Bartels schrieb:

Wo ist diese Substanz denn gef=E4hrlicher? Im Tank oder im Fahrer? SCNR Harald

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Harald Wilhelms

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