BF 245A eingetroffen

Hergen Lehmann schrieb:

Eben!

Ja nun. Keiner ist gewillt, kostenlos zu arbeiten.

MfG Rupert

Reply to
Rupert Haselbeck
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horst-d.winzler schrieb:

Wohl wahr, aber was soll mir das in diesem Zusammenhang sagen? Sind die unfehlbar? Kann da also nichts kaputtgehen (oder gar verlorengehen, geklaut werden)? Oder wie?

Dann hast du wohl auch das "Papperl" nicht bekommen...

MfG Rupert

Reply to
Rupert Haselbeck

Am 19.08.20 um 16:20 schrieb Rupert Haselbeck:

Reply to
Hergen Lehmann

Hergen Lehmann schrieb:

Ja, das ist freilich nochmal eine ganz andere Baustelle. Man kann trefflich

tangieren sollten

Tja... Ich warte ja auch mal wieder gespannt darauf, ob ich die vor sechs Wochen bestellte Ware von alibaba auch wirklich erhalte. Wenn nein, dann werde ich

MfG Rupert

Reply to
Rupert Haselbeck

Am 19.08.20 um 22:00 schrieb Rupert Haselbeck:

Zollvorschriften in Kraft treten.

Win-Win.

selbst regelt.

glatt mal ausprobieren, was die Ali-Beschwerdestelle zum Thema "Nachporto" sagt. Wie gesagt: Steuer ist vollkommen legitim, vorab nicht vereinbarte Versandkosten hingegen nicht.

Reply to
Hergen Lehmann

ann

Wenn er sich als chinesischer Anbieter in deutschen Medien auf dem deutschen Markt an deutsche Kunden wendet, dann gilt deutsches Recht. Wenn ich als Deutscher mich auf dem chinesischen Markt bei chinesischen Anbietern umsehe, dann gilt deren Recht. Es ist dabei dank der

sie ihre Angebote anpreisen und ihren Shop betreiben.

en,

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Axel Berger

Hergen Lehmann schrieb:

nachdem nicht nur in Deutschland und den anderen EU-Staaten potentielle

geregelt - das kann in Deutschland anders sein als in Pakistan, sogar in Texas anders als in Washington

Anbietern.

Dazu hat ja Axel schon durchaus zutreffendes geschrieben. Eine Plattform in englischer (teilweise auch chinesischer) Sprache wird man kaum als zum

Nur derjenige, dessen Angebote sich an Kunden in Deutschland bzw. im EU-Raum richten, muss sich auch an die hiesigen Regeln halten. Wenn ich mich dagegen direkt an einen Anbieter in China, in Taiwan oder Malaysia, oder wo auch

derselbe sich nach den Gepflogenheiten hierzulande richten wird oder gar

MfG Rupert

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Rupert Haselbeck

Am 20.08.20 um 09:10 schrieb Rupert Haselbeck:

Land und ggf. Bundesland sind in der Kundendatenbank bereits erfasst.

Das ist mit Sicherheit billiger, als sich mit Kundenbeschwerden und ggf. sogar ausbleibender Kundschaft herumzuschlagen. Mal sehen, wie die Plattformen auf den Wegfall des Freibetrags reagieren werden...

Ich bin mir recht sicher, das auch im chinesischen Rechtsraum Nachporto

Werbung geschaltet wird (wie es z.B. Wish tut), wird die Sache ziemlich eindeutig.

Reply to
Hergen Lehmann

Konsumenten die nach der gleichen Rechtslage, wenn auch nicht in einer

Freihandel eingestellt, anders als (derzeit) die USA. Es ist daher

einbezieht (Aliexpress, Banggood, ...), man kann ja den Herrn Cheng,

im Jahr nach Europa schickt ausnehmen unter irgendeiner Umsatzgrenze.

/ralph

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                                                              https://aisg.at 
                                                   ausserirdische sind gesund
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Ralph Aichinger

Am 20.08.2020 um 10:15 schrieb Hergen Lehmann:

Ist doch alles schon in Planung, nur eben ganz anders:

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Sebastian Wolf

Am 20.08.20 um 10:42 schrieb Sebastian Wolf:

Absender-Anschrift kenne ich vorab nicht, die Eintragungen auf dem CN22 auch nicht, und die Trackingnummer des Spediteurs wird gerne mal

Reply to
Hergen Lehmann

"...

Onlinefunktion."

in ein Street-Office weiter entwickelt wurde :-).

H.

Reply to
Heinz Schmitz

Am 20.08.2020 um 11:28 schrieb Heinz Schmitz:

Reply to
Sebastian Wolf

Hassu keine Kristallkugel?

Wolfgang

--
Ich bin in Paraguay lebender Trollallergiker :) reply Adresse gesetzt! 

ihr Niveau herunter und schlagen mich dort mit ihrer Erfahrung! :p 
(lt. alter usenet Weisheit)      iPod, iPhone, iPad, iTunes, iRak, iDiot
Reply to
Wolfgang Allinger

Man kann dann gleichzeitig deinen Standort feststellen. ;-)

--
---hdw---
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horst-d.winzler

.

Stimmt, ist aber irrelevant. Wenn ein Dritter die Sendung unterwegs

verlangt, dann ist das kaum dem Versender zuzuschreiben.

t.

n von

Deutsch ist eine (immer noch) weit verbreitete Sprache und wird zum

Argument ganz absurd.

Dann ja.

--




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Axel Berger

Na ja, woher sollen die wissen, wer hier noch alles (manchmal) Bakschisch will.

Hanno

--
Nie irgendwas von Ulf Kotzner glauben, insbesondere Zitate immer im 

Strohmann-Argumente zu konstruieren.
Reply to
Hanno Foest

beispielsweise auch Ihre Liebesbriefe schreiben!"

H.

Reply to
Heinz Schmitz

Da muss der nicht einmal die alte Beschriftung entfernen.

Weil der Miniplast zum TO92 aufgedoppelt wird.

MfG hjs

Reply to
Hans-Juergen Schneider

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