Betrachtungsweise bei Maximalleistungsangabe durch BNetzA?

Moin!

Die Bundesnetzagentur limitiert die abgestrahlte Leistung für WLAN auf

100mW mit folgendem Satz zur Erklärung:

"Der Grenzwert der Strahlungsleistung bezieht sich (unabhängig vom Modulationsverfahren) auf die Summenleistung mit Bezug auf das Frequenzband 2400-2483.5 MHz."

Kann man das mit Phantasie nicht auch so interpretieren, daß jede Aussendung umgerechnet auf die Gesamtbandbreite wird, somit also z.B. bei Belegung des halben Bandes die doppelte Strahlungsleistung drin ist? Entweder stehe ich gerade mächtig auf dem Schlauch (es ist Montag), oder das ist wirklich so zweideutig? Hilfe! :-)

Ralph.

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Ralph A. Schmid, dk5ras
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Ralph A. Schmid, dk5ras schrieb:

Hallo Ralph,

ich vermute dieser Absatz soll aussagen, dass ein Gerät im gesamten Frequenzbereicht max 100mW abstrahlen darf, egal ob man ein Signal absendet, oder mit einem Gerät gleich 3 Kanäle betreibt. Man darf nur

100mW abstrahlen- entweder i Kanal mit 100mW oder 3 Knanäle mit 33mW (oder je nachdem wie man das genau addieren muß). Sonst dürfte man da ja mit CW oder QRSS Signale im Kilowattbereicht abstrahlen ;-)

Gruß Jan Conrads alias DB1JC

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Jan Conrads

Das Integral über die Leistungsdichte von 2400 bis 2483.5 MHz darf 100mW nicht überschreiten. So würde ich das interpretieren.

Gruß Henning

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Henning Paul

Ich w=FCrde den Absatz so gelesen genauso interpretieren. Aber bist du dir sicher, dass es die aktuelle Version der Frequenzzuteilung ist? Gegen Ende 2005 gab es mal eine gr=F6=DFere =C4nderung.

ich habe mal gelesen (wei=DF leider nicht mehr wo), dass die Sendeleistung etwas komplexer begrenzt ist. Sprich ich habe ein maximale Leistungsdichte (z.B. 100mW je 10Mhz) und dann noch eine zul=E4ssige Gesamtleistungsbeschr=E4nkung. Dann gibt es noch gsonderte Grenzwerte f=FCr LBT (nur senden wenn der Kanal frei ist) und andere Handshakingverfahren. Und EIRP-Grenzwerte gibt es auch noch (damit keine 3m Sch=FCsseln mit einen 13cm-Feed aufgestellt werden).

Hallo Ralph: =DCber 10 Watt EIRP darfs du sowieso nicht kommen, da du niemals f=FCr eine WLAN Station die Standortbescheinigung bekommst ;) Da hat sich mit der Hoffnung nach den gro=DFen Watt-Zahlen erledigt. Die in der BNetzA (Kabelnetzst=F6rungen) m=F6gen zwar faul sein aber nicht doof.

Au=DFerdem hebt man mit der Zulassung gro=DFer Watt-Zahlen nur das allgemeine St=F6rspektrum an, weiter kommt man damit doch nicht.

Die Geschichte hatten wir ja mit Einf=FChrung von PMR und der Leistungserh=F6hung in CB. Weiter als mit LPD/SRD (70cm) kommt man auch nicht mehr. Freenet ist nur so beliebt, da es kaum Ger=E4te gibt und kaum Nutzer gibt. Wlan ist meines Wissens noch eine SRD-Anwendung und soll keine riesigen Funkstrecken =FCberbr=FCcken, nicht mal Grundst=FCcks=FCbergreifend soll ohne Sondererlaubnis erlaubt sein. K=F6nnte nat=FCrlich eine UL sein, glaube ich aber in D nicht, denn wir kennen das ja noch aus Monopolzeiten der Post. Das 2,4 Ghz Wlan wird immer dichter belegt und irgendwann kommt nur noch Funksalat an, da die Funkwellen an jeder Hauswand reflektiert werden.

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Stefan Engler

Hallo,

nein, es ist ja die Summenleistung im genannten Frequenzband beschränkt. Wenn Du nur das halbe Band benutzt aber dort die doppelte Strahlungsleistung erzeugst ist auch die Summenleistung doppelt so groß und der Grenzwert nach Definition überschritten. Sonst könnte man ja auch 10 W abstrahlen wenn man nur 1/100 der Bandbreite benutzt.

Bye

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Uwe Hercksen

Am Mon, 21 May 2007 11:51:06 +0200 schrieb Ralph A. Schmid, dk5ras:

Im aktuellen Funkamateur ist ein Artikel rund um das Thema ('Lässt sich WLAN Hardware legal im Amateurfunk nutzen'). Oder war die Lektüre gar der Anlass für die Frage?

Lutz

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Lutz Schulze

Nein, den aktuellen FA habe ich noch gar nicht gelesen, kam erst dieser Tage an. Was die Bandbreite angeht, es gibt inzwischen WLAN-Chips, die man auf 10 oder 5 MHz reduzieren kann. Feine Sache, ich habe das dieser Tage ausprobiert, funktioniert.

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Ralph A. Schmid, dk5ras

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