Als braver Bürger bist Du verpflichtet, kostenlos für Deinen Staat tätig zu werden. Wenn Du schriftlich aufgefordert wirst, musst Du schon verdammt gute Gründe haben, um abzulehnen. Es gibt allerdings eine Aufwandentschädigung von ca 20 EUR. Nur die übergeordneten Stellen (Amt für Statistik o.ä.) machen normalen Dienst, der aber üblicherweise nicht bezahlt wird, sondern abgebummelt werden kann.
ACK
So gross sind die Wahlkreise auch nicht, das das nicht Leuten mit gutem Personengedächnis auffallen würde. Ausserdem wird man in der Liste abgehakt, sodas man nicht einfach einmal mit und einmal ohne Karte wählen kann.
Wenn ich da im Wahlvorstand gewesen wäre, hätte ich den sehr schnell rausgeschmissen. In dieser Beziehung hat man nämlich als Wahlvorstand das Hausrecht.
Woraus sich die Frage ergibt, wo er die her hatte. Die Stimmzettel dürfen nämlich nicht das Wahllokal verlassen. Es gibt allerdings entsprechend gekennzeichnete Muster.
Es gibt natürlich immer Menschen, die sich über entsprechende Vorschriften und Gesetze hinwegheben. Ich gehe aber doch davon aus, das das in D noch die Ausnahme und nicht die Regel ist. Gruss Harald