SIM-Karten Auslauf und-oder Verbotsmodell ab 2016.

Nov 17, 2015 181 Replies

Martin Gerdes wrote on Sat, 15-11-21 15:00:

Uhr ankommend auf mein nur telephonisch gebuchtes Zimmer keinerlei

bereit. Wenn es im seltenen Ausnahmefall dann nicht auch das perfekte

selten verkehrt. Wieviele andere bestellen am Telephon und kommen dann

Ich zitiere mich mal selbst aus meinem post in de.comm.provider.t-online:

|Im heute erhaltenen Anschreiben der Telekom wurden Preise genannt, die |sich deutlich von den am Telefon genannten unterscheiden. |

|neu 44,95 Euro netto laut Anschreiben) statt VDSL 16 jetzt VDSL 25;

|

|angeboten, das besser ausgestattete ZyXEL Speedlink 5501 dagegen soll

|kein monatlicher Mietpreis, Angebot nur heute." |

| |Telekom_hilft hat keine Meinung dazu; sind die obigen Konditionen |wirklich denkbar?

Wie dieser Tarif Telekom-intern genannt wird, werde ich wahrscheinlich

Das ist ein Werbebrief, da erwarte ich solche Aussagen nicht...

Juergen Roesener schrieb:

also tue

bestellt.

Um mit Marc zu sprechen hast Du also Billig-Internet bestellt,

"richtige" Profis.

kostet,

Sechs, acht Stunden hat die Reparatur gedauert.

Das kommt darauf an, es gibt auch ein Mittelding.

Wieso? Die Idee ist, beim Ausfall einer Leistung eine

Vertragsfreiheit ist nicht so Deins? Der Kunde will billig, der Lieferant liefert billig.

Richtung

Ex-Monopolisten Zucker in den Arsch.

Marc

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Irgendwann war das Telefon tot und weder die Techniker der Post, noch die der Firma Si*mens waren mit irrsinnigem personellen Aufwand und

Ahnung warum. Der "Drahtverhau", der dabei hinterlassen wurde, sieht

wurde, war der Techniker fassungslos und verstand nicht, wie eine

es und deshalb besteht auch kein Anlass, ein

dabei bleibt.

"Strafschadenersatz" gefordert.

Myn

"Die Bahn" gibt es nicht. Der Nahverkehr ist subventioniert...

-ras

Ralph A. Schmid http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/ http://www.bclog.de/ http://www.kabuliyan.de/

Marc Haber schrieb:

Netzanbindung kam von Dir, WIMRE)

Mein Argument war:

Wenn ein Dienstleister seine Leistung einfach nicht erbringt, kommt er beim aktuellen deutschen Zivilrecht billig davon, da er zwar dann auch

oft

mit seiner Strategie durchkommt.

Gedankenexperiment)

vermutlich die 50 Euro zahlen. Das geht aber in die falsche Richtung;

funktioniert.

Konventionalstrafe her, pauschal und gesetzlich deswegen, weil die Vertragspartner sehr unterschiedlich stark sind; eine Einzelperson gegen die Telekom, das sind keine gleichgewichtigen Vertragspartner.

bisher die Controller wegrationalisiert haben.

Allein werden die Anbieter den Service aber nicht verbessern, sondern eher nur weiter zusammenstreichen.

Also ist hier der Gesetzgeber gefragt.

Bei der Bahn gibt es immerhin einen Anfang in diese Richtung, auch im Flugverkehr. Warum nicht in der notorisch serviceschwachen TK-Branche auch?

er

Ich diesem Fall nicht, der sehr unterschiedlichen Machtposition der

Man kann als Kunde nur die angebotenen Produkte kaufen, andere werden nicht angeboten. Ein "ich lege etwas drauf, damit ich im Fehlerfall nicht im Regen stehengelassen werde" gibt es nicht.

Richtung

Fluggastverordnung ist auch keine deutsche, sondern eine EU-Verordnung.

Ex-Monopolisten

Dividende fest im Haushalt eingeplant :-)

ist,

einkaufen

Siehe unten. Ich schreib's dir kein Drittes Mal, und wenn Du Dich auf Dne Kopf stellst.

aber

Kunde

nachweisen, was oft

tut er

der

Preis zu haben.

Gedankenexperiment)

Privatperson

Leistung

die

verschieben,

Und 29,90 statt 19,90 Grundpreis.

besserem

Jahren oder

sechste Mal dass ich's Dir schreibe. Und nein, fang am besten gar

gesagt haben soll.

darum, die Zahlungen, die vor auf Kulanzbasis erfoglten, zu

den Verbraucher verkauft zu haben.

billig,

billig.

es eigentlich haben will, aber herrjeh.

Marc

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ich

ist ja

ausfallen.

Im konkreten Fall ging es darum, dass ein Neuauftrag, der mit "wir schalten innerhalb von sechs Tagen"[1] beworben wurde, bis zur

die

Marc

erfolgreichen Lieferung der zweiten "Rate"

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Mal abgesehen vom Betrag des Betrags: das tust du ja gerade nicht;

Anbieters in Kauf. Das sind 354 Tage im Jahr, und dein Anbieter kann

nicht funktioniert.

Deine Wette ist, dass die Technik deutlich besser ist, als 97%. Das mag im Mittel zwar richtig sein, hilft dir im konkreten

Mein' ja nur.

-is

Am 23.11.2015 um 16:37 schrieb Marc Haber:

Die Gefahr der Fehlsteuerung ist aber offensichtlich: Wenn der Kunde zahlt, wenn die Leitung nicht funktioniert, hat der Anbieter eine gewisse Motivation, die Leitung ausfallen zu lassen.

Hanno

Am 22.11.2015 um 14:39 schrieb Marc Haber:

oder jedem anderen Versorger frei zu formulieren und zur Unterschrift vorzulegen.

Am 23.11.2015 um 16:37 schrieb Marc Haber:

Woher meinst du zu wissen, was ich will?

Ignatios Souvatzis wrote on Mon, 15-11-23 16:43:

Falls es eine Alternative gibt, deren einziger Nachteil es ist, sehr

Marc Haber schrieb:

einkaufen

Nice try. Hic Rhodus, hic salta.

Kunde

oft

er

mit

Dieser Einwand geht am Thema vorbei.

Gedankenexperiment)

Leistung

Service zu

Auch das geht am Thema vorbei. Ich habe den Eindruck, Du verstehst nicht (oder willst nicht verstehen), worum es mir geht.

gegen

Soll es doch!

funktioniert,

Das weist sich dann.

die

verschieben,

bisher

Schaumermal.

oder

Garnicht. Das war jetzt einfach. Aber behauptet hast Du es immer wieder (vergeblich allerdings).

Mag sein.

Sich ereifern allein hilft bei mir bekanntlich nicht, das solltest Du mittlerweile wissen.

Ignatios Souvatzis schrieb:

Gedankenexperiment)

Nein, das tue ich nicht. :-)

Marc Haber schrieb:

ich

Aber mir. Und sei es nur deswegen, weil so das "keiner macht das" nicht mehr stimmt.

aber

Rate

Na, das war aber doch eine einwandfreie Leistung, die sicherlich in vollem Umfang durch die AGB gedeckt war. Was beklagst Du Dich denn?

Marc

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Kunden Deines ISPs Deinen Service mitbezahlt.

Marc

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