Wenn ein Dienstleister seine Leistung einfach nicht erbringt, kommt er beim aktuellen deutschen Zivilrecht billig davon, da er zwar dann auch
oft
mit seiner Strategie durchkommt.
Gedankenexperiment)
vermutlich die 50 Euro zahlen. Das geht aber in die falsche Richtung;
funktioniert.
Konventionalstrafe her, pauschal und gesetzlich deswegen, weil die Vertragspartner sehr unterschiedlich stark sind; eine Einzelperson gegen die Telekom, das sind keine gleichgewichtigen Vertragspartner.
bisher die Controller wegrationalisiert haben.
Allein werden die Anbieter den Service aber nicht verbessern, sondern eher nur weiter zusammenstreichen.
Also ist hier der Gesetzgeber gefragt.
Bei der Bahn gibt es immerhin einen Anfang in diese Richtung, auch im Flugverkehr. Warum nicht in der notorisch serviceschwachen TK-Branche auch?
er
Ich diesem Fall nicht, der sehr unterschiedlichen Machtposition der
Man kann als Kunde nur die angebotenen Produkte kaufen, andere werden nicht angeboten. Ein "ich lege etwas drauf, damit ich im Fehlerfall nicht im Regen stehengelassen werde" gibt es nicht.
Richtung
Fluggastverordnung ist auch keine deutsche, sondern eine EU-Verordnung.
Die Gefahr der Fehlsteuerung ist aber offensichtlich: Wenn der Kunde zahlt, wenn die Leitung nicht funktioniert, hat der Anbieter eine gewisse Motivation, die Leitung ausfallen zu lassen.
ElectronDepot website is not affiliated with any of the manufacturers or service providers discussed here.
All logos and trade names are the property of their respective owners.