Aber m.W. nicht code-kompatibel und die neuen darf man auch nicht mehr mit 5V betreiben.
Der Pfiff ist: Man muss es normalerweise nicht, wenn der Hersteller identische Charakteristik garantiert. Pruefen muss man es vor der Freigabe schon, aber wenn der Hersteller geradesteht, ist eine komplette Neuzulassung mit EMV und allem Brimborium nicht erforderlich. Bei einem Re-Layout saehe das anders aus und das ist ja bei einem uC-Wechsel ausserhalb 8051 meist noetig.
Bei "form-fit-function" Kompatibilitaet geht das normalerweise so, dass die Entwicklungsabteilung vom Einkauf gebeten wird, einen Ersatztyp (bei uns ein "Cross") zu suchen und freizugeben, weil sie Beschaffungsprobleme kommen sehen. Dann wird das soweit wie noetig geprueft, die Engineering Change Order geschrieben und dann geht die auf die Reise. Heutzutage natuerlich elektronisch, sodass mehrere gleichzeitig lesen und unterschreiben koennen. Besonderes Augenmerk legt die Abteilung Qualitaetswesen darauf, die in der Medizinbranche Ingenieur haben muessen, die die anfallenden Fachbereiche abdecken. In diesem Fall muessen sie z.B. moegliche Konsequenzen sehen koennen und dann nachbohren. Manchmal wird dafuer auch ein ECO-Meeting angesetzt.
Ginge bei einem MSP430 natuerlich auch, solange der sich z.B. nur durch einen groesseren Flash-Bereich oder mehr RAM vom vorigen unterscheidet. Andere Versorgungsspannung oder anderes Gehaeuse geht dagegen nicht ohne weiteres.
Strenger ist es in Bereichen wie Flugzeugbau und Bahntechnik. Bei letzterer vor allem in Deutschland, da hatte ich dieses Jahr einen Fall. Wenn man auch nur ein einziges Bauteil aendert ...