Falk Duebbert schrieb:
Strafbewehrt oder nur eine Ordnungswidrigkeit?
Butzo
Falk Duebbert schrieb:
Strafbewehrt oder nur eine Ordnungswidrigkeit?
Butzo
Klaus Butzmann [ snipped-for-privacy@m-group.de] schrub...
iirc fällt es unter Betrug (da er ein Gerät verkauft, das nicht in Betrieb genommen werden darf) ist aber OT
Falk D.
Betrug setzt Vorsatz voraus. Und den muss man erstmal vor Gericht nachweisen. Außerdem liegt ein Betrug nur vor, wenn beim Opfer ein "Vermögensschaden" eintritt. Ist es wirklich so, dass ein Gerät ohne CE- Zeichen nicht in Betrieb genommen werden muss? Ich dachte, es dürfte nur nicht ohne CE-Zeichen in den Hndel gebracht werden.
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