[OT] Angebot an Euch - gepatchte Windows 11.iso

Jan 20, 2023 Last reply: 3 years ago 33 Replies

Der Links ist bei mir schon lange gebookmarkt. :-)

Wenn man's selber macht, weiß man, was man gemacht hat und kann es notfalls wiederholen.

Detlef

Er verbreitet doch nicht, sondern verkauft *eine* lizenzierte Version, vermutlich mit Datenträger. Das ist doch völlig legal. Ich verkaufe auch jedes Jahr meine alte Steuer-CD mit Key, wenn ich sie nicht mehr brauche.

Ich habe auch noch WINDows 7 auf DVD im Angebot. :-)

Detlef

Deshalb meine Frage. Meine Vermutung geht in eine andere Richtung.

Mit einer CD handelt es sich um ein Werk*stück*, an dem Eigentum erworben werden kann und das gem. §17 UrhG weitergegeben werden darf.

Ohne Original-CD geht das nicht. Deshalb werden Programme fast nur noch per Download angeboten, da darf nichts weitergegeben werden.

DoDi

Weiter*geben* (im privaten Rahmen) darf man, aber nicht weiter*verkaufen*.

Alles schwierig:

"Häufig findet man in Nutzungsbedingungen von Onlineshops Klauseln, nach denen man die Dateien nicht weiterverkaufen darf – was bei Büchern, CDs und DVDs gesetzlich erlaubt ist. Ob solche Einschränkungen zulässig sind, sorgt seit vielen Jahren für Streit. 2012 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass auch als Download gekaufte Software weiterverkauft werden darf, wenn man das Programm gelöscht hat. Das gilt aber unmittelbar nur für Computerprogramme."

formatting link
Detlef

Am 21.01.23 um 20:21 schrieb Leo Baumann:

An einer gekauften Lizenz? Das ist aber jetzt nicht dein Ernst, oder?

Scherzkeks. Ich wüsste nicht, was das mit Verbreitung zu tun haben soll: Ich verkaufe /eine/ Lizenz ungebraucht weiter.

Am 23.01.23 um 09:16 schrieb Leo Baumann:

Eben, das ist dort gängige Praxis.

Am 23.01.23 um 20:36 schrieb Leo Baumann:

Genau so sieht's aus. Aber irgend ein Streithammel findet sich doch immer.

Wie andere schon schrieben:

Der Weiterverkauf ist nur für ein physisches Werk*stück* (etwa eine CD, ein gedrucktes Buch, oder ein durch den Hersteller programmiertes ROM) durch das Urheberrecht gedeckt.

Das Nutzungsrecht ("Lizenz") an einem Software-Download hingegen ist meist personengebunden und darf ohne Genehmigung des Urhebers *nicht* einfach weitergegeben werden.

Vorsicht, spätestens wenn dabei Geld fließt, ist das eine gewerbliche Rechtsverletzung, die sehr teuer werden kann!

Am 24.01.23 um 17:36 schrieb Hergen Lehmann:

Das hätte Oracle so gepaßt, stimmt aber nicht.

--- cut --- Kann ich eine Software-Lizenz weiterverkaufen?

Ja, der Handel mit gebrauchter Software ist grundsätzlich zulässig. Der Europäische Gerichtshof hat diese Frage im Jahr 2012 in seiner Entscheidung UsedSoft GmbH ./. Oracle International Corp. (Az.: C-128/11) geklärt. Hintergrund war ein Vorlageverfahren des BGH. Nachdem der EuGH die Zwischenentscheidung gefällt hatte, musste der BGH über den Fall in Deutschland urteilen. Der BGH orientierte sich an den Vorgaben des EuGH und stellte fest, dass der Handel mit Gebrauchtsoftware rechtmäßig ist und der Weiterverkauf nicht durch Lizenzvereinbarungen ausgeschlossen werden kann.

Voraussetzung für die Erschöpfungswirkung des Verbreitungsrechts des Urhebers (sog. Erschöpfungsgrundsatz) ist, dass die Software mit Zustimmung des Rechteinhabers im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht wurde, die Lizenz zeitlich unbefristet übertragen wurde und der Rechteinhaber für diese Lizenz eine angemessene Vergütung erhalten hat. Die Beweislast hierfür trägt der Ersterwerber. Darüber hinaus muss er, wenn er die Software weiterverkaufen möchte, seine Kopie der Software unbrauchbar machen.

--- cut ---

formatting link
Hanno

IANAL, aber AFAIK kommt das sehr auf die konkrete Ausgestaltung der Ursprungslizenz an. Die Aufspaltung von Volumenlizenzen (dazu dürften auch Windows-Händlerpakete zur Vorinstallation zählen) etwa wurde in den einschlägigen Urteilen oft ausgeklammert.

Es werden jedenfalls auch heute noch munter Gebraucht-Softwarehändler und deren Kunden verklagt:

formatting link
Und last-but-not least kann der Hersteller eine Auslegung in seinem Sinne technisch erzwingen, indem er die Lizenz an einen Cloud-Account koppelt, wie es leider zunehmend einreißt (auch konkret bei Win11).

Anno 2012 endlich in letzter Instanz vor dem EuGH - also sehr wahrscheinlich ein Vorfall, der sich irgendwo um die Jahrtausendwende ereignet hat. Das dürfte sich noch um CDs oder frühe unausgereifte Vertragsformulierungen für Download-Lizenzen gehandelt haben.

Und das ggf. über mehrere Gerichtsinstanzen hinweg. Wie gesagt: Vorsicht, teuer!

Traf doch alles bei meinem "Aomei Backupper" nicht zu. Der Urheber hatte nichts dagegen, und ich hatte es noch nie bei mir installiert. Aber eBay faselte was von einer "Raubkopie", obwohl ich ihnen das alles erklärt hatte - die ticken ja wohl nicht ganz richtig.

Am 24.01.23 um 20:42 schrieb Hergen Lehmann:

Das schon, aber mir kam es erst mal nur drauf an, daß das pauschale "darf nicht ohne Zustimmung" so nicht stimmt.

Auch dazu gibt es ein BGH Urteil:

formatting link
Kurzfassung: Darf man.

Schon klar, aber hierbei ist das Problem nicht prinzipieller Art, sondern besteht im fehlenden Nachweis / Dokumentation, daß die Lizenz "frisch" ist bzw. die vorige Installation deaktiviert wurde. Ansonsten ist das natürlich eine unerlaubte Vervielfältigungshandlung aka "Raubkopie".

Dabei wird auch gerne übers Ziel hinausgeschossen: Die eingeschweißten Win7 (?), die in der Firma bei der Abwicklung eines Standorts übrig waren, konnte ich nicht auf ebay Kleinanzeigen verkaufen. Dort wird pauschal unterstellt, die Lizenz wäre schon aktiviert.

Ja, es ist erstaunlich, was der "informierte Kunde" so alles mitmacht, wenn man ihm erzählt, es ginge nicht anders.

Der Nachschlag bzgl. Volumenlizenzen ist von 2014.

Aber klar, die Industrie hat natürlich inzwischen Wege gefunden, dem Kunden seine Rechte vorzuenthalten. Bei eBooks war der EuGH williger Gehilfe: Gebrauchte eBooks zu verkaufen ist nicht zulässig. Erschöpfungsgrundsatz am Arsch.

Hanno

Auch Windows 11 kann man wohl noch ohne Microsoft-Cloud-Account installieren:

formatting link
Man muss aber schon ein 'informierter Kunde' sein um das hinzubekommen.

Gerrit

Join the Discussion

Have something to add? Share your thoughts — no account required.

Didn't find your answer?

Ask the community — no account required